Diskussion:Energieberatung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 46.183.103.17 in Abschnitt Falsche Sachverhaltsdarstellung
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Falsche Sachverhaltsdarstellung[Quelltext bearbeiten]

Zu "Seit 1. Dezember 2017 gibt der individuelle Sanierungsfahrplan[1] als Ergebnis und Beratungsnachweis im Förderprogramm Vor-Ort-Beratung einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude langfristig anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Durchgeführt wird die Beratung durch speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Energieberater. "

Das ist imho leider falsch. Die Bafa zugelassenen Energieberater dürfen nur die Vor-Ort Beratzung durchführen. Für den Sanierungsfahrplan müssen sie bei der Dena in der Energieeffizienzexpertenliste stehen. --46.183.103.17 13:15, 15. Jan. 2020 (CET)Beantworten