Diskussion:Energierecht (Europäische Union)

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Löschung Niteshift Energierecht (EU)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Niteshift,

Gut gemacht mit der Kontrolle. Da ich Urheber des genannten Titels (Europäisches Energierecht) bin, konnte ich für den Artikel die Textpassagen ohne Urheberrechtsverletzung verwenden. MfG Antonius Opilio (Pseudonym). (nicht signierter Beitrag von 62.47.234.206 (Diskussion | Beiträge) 15:00, 24. Jul 2009 (CEST))

OK, dann kannst du den Text ja, wie in der jetzigen Box auf der Seite beschrieben, per Email freigeben lassen. Gruß Niteshift 15:10, 24. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2009072410027826 liegt seit dem 24. Juli 2009 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: Reinhard Kraasch


euroatomvertrag[Quelltext bearbeiten]

ich finde den artikel bzw abschnitt sehr schwer verständlich, vielleicht kann mal jemand so formulieren, dass ich als nicht-experte, und eben alle anderen nicht-experten, zum thema nachvollziehen kann, worum es geht. einen schönen gruß Bildermaker 20:26, 17. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Bildermaker. Danke für die Mitteilung, werde ich erledigen. Asurnipal (22:13, 17. Aug. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Abschnitt: Aktueller Stand[Quelltext bearbeiten]

Das scheint mir lange vor Lissabon verfaßt zu sein, oder? Ich vermisse eine Darstellung zu Art. 194 AEUV (oder ist das Energiepolitik?), ebenso zu Ziele, Kompetenzen, Sekundärrecht. --Minuex 21:06, 7. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich würde vorschlagen, diesen Abschnitt einfach zu streichen. Mit Lissabon ist die Lage in der Tat eine völlig andere. Aktuell ist der Stand zumindest nicht. An die Stelle sollte m.E. ein kurzer Abriss über Art. 194 Abs. 1 AEUV treten. --KRho8 (Diskussion) 23:18, 27. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]