Diskussion:Enklave Bonn

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 94.220.74.208 in Abschnitt zugehörige Gemeinden
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Artikellemma (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Nach Vogt (S. 42/43) ist als Besatzungsfreie Zone wohl nur das damalige engere Gebiet des Stadtkreises Bonn zu verstehen. Dieses wurde „ausschließlich für die Unterbringung deutscher Zentralbehörden reserviert; darum herum gruppierten sich drei Sektoren, die je eine Besatzungsmacht beherbergen sollten.“ Außerdem heißt es: „die Alliierten [hielten] am Konzept der Enklave als Sondergebiet innerhalb der britischen Zone mit einem besatzungsfreien Kernstück als Sitz von Parlament und Regierung Westdeutschlands fest.“ Vermutlich sollte man den Artikel also auf Enklave Bonn verschieben, denn so hieß dieses Gebiet offiziell (zumindest unter dem englischen Namen Bonn Enclave).--Leit (Diskussion) 12:04, 7. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Statut der Enklave Bonn[Quelltext bearbeiten]

Trat laut 1 am 1. August 1950 in Kraft, müsste aber noch veriziert werden.--Leit (Diskussion) 15:01, 11. Jun. 2012 (CEST) Dürfte stimmen, in Vogt (2004) steht auf S. 43: Erst zehn Monate nach Arbeitsaufnahme verabschiedete die Alliierte Hohe Kommission ein förmliches Statut der Bonn Enclave (…). Die Arbeitsaufnahme war am 21. September 1949, 10 Monate danach wäre also ungefähr der 21. Juli 1950. Entsprechende HICOM-Sitzungen fanden am 13., 20. und 27. Juli statt, vermutlich wird das Statut der Enklave also beim letzten Termin erlassen worden sein (und dann fünf Tage später publiziert und inkraftgetreten).--Leit (Diskussion) 15:18, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Gebiet[Quelltext bearbeiten]

Für eine Änderung des Gebiets der Enklave lässt sich nur ein Datum, der 1. August 1950, finden. In Vogt 2004 heißt es aber auf S. 42: Auch wenn die Grenzen des ca. 16 mal 16 Kilometer großen Gebietes später immer wieder Änderungen erfahren sollten, hielten die Alliierten doch am Konzept (…) (Satzende bereits weiter oben zitiert). Nach dem 1. August 1950 richtete sich das Gebiet nach Verwaltungsgrenzen, daher hätte es dann zur Ein- oder Ausgliederung einer gesamten Gemeinde kommen müssen. Oder das „immer wieder“ bezieht sich noch auf den Zeitraum vor dem Erlass des Statuts.--Leit (Diskussion) 15:24, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

zugehörige Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

In der Aufzählung der zugehörigen Gemeinden fehlt die Gemeinde Ippendorf, damals Amt Duisdorf, Landkreis Bonn. Vermutlich ist die Aufzählung auch sonst nicht vollständig. --94.220.74.208 15:24, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten