Diskussion:Entkriminalisierung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Abgrenzung zu Legalisierung[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, gibt es einen Unterschied zwischen Entkriminalisierung und Legalisierung. Sollte dieser Unterschied im Artikel erwähnt werden? -- Anarcholiberaler 01:20, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Verschiedene Typen der Entkriminalisierung[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel wird nicht zwischen der Beseitigung von Verstößen gegen Grundrechte durch Strafrechtsnormen einerseits und der Entlastung von Polizei und Justiz durch Herabstufung weiterhin abgelehnter Verhaltensweisen zu Ordnungswidrigkeiten andererseits unterschieden. So ist z.B. die Entkriminalisierung homosexueller Handlungen ein ganz anderer Fall als die Entkriminalisierung des Ladendiebstahls oder des Schwarzfahrens. --CorradoX (Diskussion) 15:45, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Dieses Gesetz wurde 1968 erlassen. Ordnungswidrigkeiten gab es auch vorher schon, z.B. bei Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Insofern kann das mit dem Jahr 1968 nicht ganz stimmen. --Kulturkritik (Diskussion) 18:56, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten