Diskussion:Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Bestoernesto in Abschnitt Einflussnahme des Reichsjustizamtes
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Einflussnahme des Reichsjustizamtes[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Die entsprechende Sammlung des vorherigen Preußischen Obertribunals trug den Zusatz „in amtlichem Auftrag“. Für die Entscheidungssammlungen des Reichsgerichts wurde bewusst auf einen solchen Zusatz verzichtet, um von vornherein eine mögliche Einflussnahme des Reichsjustizamtes auf die Veröffentlichungspraxis auszuschließen" Sollte das nicht so formuliert sein, dass niemand auf die Idee kommt, dass eine mögliche Einflussnahme des Reichsjustizamtes auf die Veröffentlichungspraxis bestehen könnte. Denn dass es eine Einflussnahme gab, davon kann man im Nazideutschland getrost ausgehen, und auch davon, dass sich das Reichsjustizamt mitnichten durch das fehlende Wort "amtlich" davon hat abhalten lassen.--Ciao • Bestoernesto 04:56, 12. Jul. 2019 (CEST)Beantworten