Diskussion:Erbamt

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Erbämter nicht nur am Kaiserhof
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Erbküchenmeister und andere Erbämter[Quelltext bearbeiten]

Und was, bitte schön, versteht man unter einem Erbküchenmeister? Der fehlt noch in der Liste. Außerdem: Kann jemand diese Titel einem Laien im einzelnen verständlich machen?? Wäre doch mal interessant, da nicht einmal „Meyers“ Einzel-Definitionen bringt. --Dobschütz 19:10, 24. Sep 2006 (CEST)

Bei Erzamt stehen Links zu den Definitionen. --AndreasPraefcke ¿! 19:17, 24. Sep 2006 (CEST)

Ja, da stehen einzelne Erzämter. Aber hat denn z.B. der Erbkämmerer das Geld tatächlich selbst gezählt? Ich dachte, es ginge mehr in Richtung „Ehrentitel“ wie später der „Geheimrat“. Und was ist ein „Erbküchenmeister“? --Dobschütz 19:27, 24. Sep 2006 (CEST)

Siehe dazu Diskussion Erzamt--Attila v. Wurzbach 16:01, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht wäre der "Artikel Erbamt" auch ein Bestandteil - als Subtitel - des Artikels Erzamt.--Attila v. Wurzbach 19:09, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Leider hat sich Dobschütz ausgeklinkt. Er hat aber seine e-Mail-Adresse für Notfälle hinterlassen. Ich werde ihn befragen, woher er seine Kenntnis über das Amt eines Erküchenmeisters hat. Vielleicht kriegen wir eine Antwort--Attila v. Wurzbach 18:59, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

"Küchenmeister" war doch das Stellvertreteramt für den Erztruchseß. Inhaber dieses Amtes waren die Reichsritter von Nortenberg. Die Vorsilbe "Erb-", in Verbindung mit dem Küchenmeister, hab ich jedoch noch nirgends gelesen. --Wiprecht 18:54, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Erbämter nicht nur am Kaiserhof[Quelltext bearbeiten]

Die gegebene Definition greift wohl etwas zu kurz. Erbämter gab es bei vielen geistlichen und weltlichen Fürsten im HRR - und auch an anderen europäischen Höfen. --Hvs50 13:04, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten