Diskussion:Erbbauzins

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Thogru
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der erbbauzins muss nicht im voraus der ganzen erbbauvertragslaufzeit festgelegt werden, er kann auch nur über einen bestimmten zeitraum gehen und dann neu festgelegt werden.


Definition Erbbauzins siehe § 9 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz Thogru 14:11, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten