Diskussion:Erbfolge

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Also ich hätte gerne gewuss was passiert wenn ich ein Eigenheim gkauft habe 50% für mich und 50% mein Ehemann wenn einer von uns schwehr krank ist und bald stirbt, haben dann die Eltern des Patners anspruch auf Erbe oder ist die Hälfte für den lebendeb Ehepartner??? Melle

"Wird durch die Verfügung von Todes wegen nur ein Teil des Vermögens unter den Erben verteilt, so ist für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge anzuwenden." Das scheint mir nicht ganz korrekt zu sein. Wenn ich das richtig interpretiere (IANAL) dann kann mit der Verfügung von Todes wegen ohnehin IMMER nur ein Teil des Vermögens verteilt werden, auf den Rest ist die gesetzliche Erbfolge anzuwenden. Sprich: Auch wenn der Erblasser verfügt "ich vermache alles dem Tierheim" bekommen die in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehenen Verwandten mindestens ihren Pflichtteil, d.h. die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen. Oder?46.244.168.179 03:48, 13. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]