Diskussion:Erbmonarchie

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Crissov in Abschnitt Rechtmäßigkeit
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Was hat das zu bedeuten?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet das? "Doch kann (wie im Römischen Reich zur Zeit der „Adoptivkaiser“) auch eine Politik der Adoption die Führungsprobleme mit unfähigen Kronprinzen oder Kronprinzessinnen lindern, eine Regelung, die faktisch (nicht staatsrechtlich) in vielen Republiken geübt wird." In Republiken werden keine Ämter vererbt, gerade das unterscheidet sie von der Monarchie. -- 79.221.254.157 18:52, 7. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Jein. Die grundlegende Unterscheidung zwischen Republik und Monarchie bezieht sich auf das Staatsoberhaupt, nicht allgemein auf politische Ämter, und entscheidet sich auch nicht allein nach einer etwaigen Vererbung (Stichwort: Wahlmonarchie). Eine "Vererbung" von sonstigen Ämtern ist durchaus auch in Republiken denkbar und wird - insbesondere in Diktaturen - auch tatsächlich ausgeübt. --Bahrmatt (Diskussion) 11:45, 5. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Rechtmäßigkeit[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eigentlich juristische Bewertungen, ob oder wie konstitutionelle Erbmonarchien mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Verträgen oder Gesetzen (bspw. der EU) vereinbar sind? „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt doch eigentlich, dass niemand qua Geburt das Recht auf ein bestimmtes Amt (zumindest in seinem Staat) erhalten bzw. verwehrt bekommen kann. Beim normalen Erbrecht, wo es nur um Besitz geht, ist man dahingehend gleichberechtigt, dass jeder (normalerweise) von seinen (nicht von allen) Eltern etc. erbt, aber ein öffentliches, in der Verfassung vorgesehenes Amt ist dann doch etwas anderes. — Christoph Päper 13:39, 3. Jun. 2014 (CEST)Beantworten