Diskussion:Erfolgsort (unerlaubte Handlung)

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Keimzelle
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Ich habe auf [1] nach der englischen Entsprechung des Lemmas gefragt. Es fehlt IMO noch eine Diskussion der "Grenzen" des Erfolgsortes; in der Schweiz zumindest ist der Erfolgsort seit 1937 im Strafgesetzbuch definiert, doch der (technologische) Wandel hätte sicher einen Einfluss auf die juristische Interpretation haben müssen.

  • Könnte zum Beispiel ein Hotelbesitzer auf den Malediven - eine Inselgruppe, die vom steigenden Meeresspiegel bedroht ist - amerikanische oder chinesische Industriewerke verklagen, weil diese massgeblich zur Klimaerwärmung beitragen? Oder ist hier die notwendige Kausalität nicht gegeben?
  • In den USA ist die Redefreiheit weit ausgelegt (z.B. en:Jerry_Falwell#Hustler_vs._Falwell). Wenn ich auf einem US-Webserver eine europäische Persönlichkeit so richtig schlimm verleumde, dann müsste ich mit einer Strafverfolgung der europäischen Justiz rechnen, obwohl der Gesetzgeber im Jahre 1937 sicher nicht an das Internet gedacht hat? Zum Beispiel hätte man 1937 die Tat nur über Radio, Telegramm, Briefpost, Presse oder Buchdruck begehen können - Kommunikationsmittel, die man damals kaum aus den USA empfing und deshalb kaum ein "Publikum" für diese Verleumdung boten.

--Keimzelle talk 10:57, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten