Diskussion:Erhard Bühler

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Arbre à palabres in Abschnitt Geplänkel mit Kujat
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Erhard Bühler - Generalmajor[Quelltext bearbeiten]

Erhard Bühler ist nicht Chef des Stabes sondern Leiter der neu geschaffenen Dienststelle im Dienstgrad eines Generalmajors! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.146.249.142 (DiskussionBeiträge) GrummelJS 16:31, 9. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Solche Informationen sind nur nützlich, wenn sie verifizierbar sind. Kannst du eine Quelle angeben? Beim BMVg ist von einer Beförderung nichts zu lesen. --GrummelJS 16:31, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Bezüglich Erhard Bühler eine Pressemitteilung des BMVg im Focus nachzulesen:

Personalveränderung in militärischen Spitzenstellen Zu der Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums über die Veränderungen in militärischen (und zivilen) Spitzenstellen zum 1. Juni gibt es heute einen kleinen Nachtrag zu vermelden: Erhard Bühler, der Chef des Einsatzführungsstabes, ist seit heute nicht mehr Brigadegeneral. Sondern hat rückwirkend zum Monatsanfang seinen zweiten Stern bekommen und leitet das neue Spitzengremium als Generalmajor.

Link: http://blog.focus.de/wiegold/?p=457?commentorder=asc

Erhard Bühler[Quelltext bearbeiten]

Dem Vernehmen nach soll Bühler im ersten Halbjahr 2013 Chef des NATO Joint Warfare Center im norwegischen Stavanger werden. Dies ist ein Posten für einen Zweisterne-General. Damit ist der der Durchbruch in die Sackgasse gelungen. (nicht signierter Beitrag von 92.200.95.64 (Diskussion) 11:50, 7. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Es stimmt, am 4. Juni wird er in Sigmaringen verabschiedet, keine Kommandoübergabe, denn sein Stellvertreter bleibt und hat das Kommando mit Bühlers Fortgang. Sicher wird Bühler auch schmerzen, daß dazu nicht der Inspekteur des Heeres anreist. Also wirklich der Durchbruch in die Sackgasse des dritten Zwei-Sternepostens ... (nicht signierter Beitrag von 92.200.108.254 (Diskussion) 23:40, 11. Mai 2013 (CEST))Beantworten

"Dem Vernehmen nach"... Wo kann man das offiziell nachlesen? "Es stimmt"... Mag sein, dass man es als Angehöriger der Div schon im Flurfunk hört, in den Artikel gehört es erst, wenn es offiziell bestätigt ist bzw. veröffentlicht ist. Eine Diskussion über Sackgasse oder nicht gehört zudem in irgendwelche Foren, nicht hierher in Wikipedia. Danke! --Nexus111 (Diskussion) 09:54, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Temporary Rank oder nicht[Quelltext bearbeiten]

Bühler tritt ja nun offenbar den Vier Sterne-Posten in Brunssum doch - wenn auch mit einiger Verzögerung - an. Hat jemand Informationen darüber, ob die damit verbundene Beförderung zum Viersterner nun endgültig oder nur mit einem Temporary Rank erfolgt. Ruhegehaltsfähig wäre sie ohnehin nicht, aber die Frage ist hier, ob er nach der Zurruhesetzung im nächsten Jahre General a.D. oder Generalleutnant a.D. sein wird.(nicht signierter Beitrag von 92.196.77.249 (Diskussion) )

Hinweis in den Text eingebaut. Gruß, --KuK (Diskussion) 22:43, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Es wird nun nach der Zurruhesetzung zu verfolgen sein, ob Bühler 2019 tatsächlich endgültig zum General befördert wurde oder diesen Dienstgrad nur als Temporary Rank erhalten hatte, mithin nun Generalleutnant a.D. wäre.
Auffällig war, daß die lagebedingt sehr reduzierte Kommandoübergabe in Brunssum per Videokonferenz in den Bundeswehrmedien nur eine äußerst geringe bis gar keine Aufmerksamkeit fand. Auch einen Großen Zapfenstreich gab es ja corona-bedingt nicht.

Tja, KuK, was ist denn nun die "richtige" Begründung? --Schusterjunge 2 (Diskussion) 09:28, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Bühler war Generalleutnant, der zeitweilig den Dienstgrad General als Zeitrang (TR) führen durfte. Diese Befugnis endete mit der Amtsübergabe. Das hat mit drei Jahren Amtszeit nichts zu tun. Gruß, --KuK (Diskussion) 10:46, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Danke! --Schusterjunge 2 (Diskussion) 11:06, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Gern. Von dieser Zeitrangregelung zu unterscheiden ist die Ruhegehaltsfähigkeit, die übrigens nicht mehr nach drei, sondern inzwischen wieder nach zwei Jahren eintritt (§18 SVG). Wäre Bühler regulär befördert worden, jedoch nach weniger als zwei Jahren in den Ruhestand gegangen, so hätte er sich zwar General a.D. nennen dürfen, hätte aber nur eine Pension nach B9 erhalten. Etwas anders ist das bei den Spitzenbeamten. Die erhalten ihr neues Amt bei Antritt zunächst vorläufig und werden erst nach zwei Jahren Bewährung formal befördert. Gruß, --KuK (Diskussion) 11:16, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Es lebe das deutsche Beamtenrecht! Aber darauf wollte ich hinaus und es in prägnanter, allgemeinverständlicher Form schreiben. Ich weiß auch was TR heisst. Ich glaube aber auch, das dass nicht jeder Leser tut. Da müssen vielleicht etwas mehr darauf achten. --Schusterjunge 2 (Diskussion) 12:08, 26. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Es ist höchst ungewöhnlich, daß ein General trotz vorhandener Planstelle für eine Verwendung nur einen temporary rank bekommt. Bislang gab es das eigentlich nur in den Einsätzen, wenn dort wegen des multinationalen Umfeldes ein bestimmter Rang zwingend erforderlich ist. Der Betreffende tat dann nach seiner Rückkehr nach Deutschland wieder in seinem bisherigen Rang Dienst. Man wird nicht ganz fehl in der Vermutung gehen, daß es bei Bühler einen gewissen Zusammenhang mit seiner merkwürdigen Rolle in der sogenannten Berater-Affäre gab.--Athesus (Diskussion) 14:09, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Nein das stimmt so nicht mehr, gerade in multinationalen Verwendungen oder als Attaché kommt dies jetzt häufiger vor: Z.b. Bei Generalmajor Jörg See, oder den Admirälen Risch und Haisch. Hat wahrscheinlich mit Dienstalter und (noch ungeklärter) Anschlussverwendung zu tun. --Schusterjunge 2 (Diskussion) 14:57, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Einleitungssatz „ist ein Generalleutnant des Heeres außer Dienst“ und der Kategorie:General (Heer der Bundeswehr). --Malabon (Diskussion) 22:21, 22. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Kategorie entsprechend geändert. --Malabon (Diskussion) 22:27, 25. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ist das mit der Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. https://www.bverwg.de/pm/2022/55 u https://www.bverwg.de/060922B1WB29.21.0) immer noch so gültig? Zur Heilung der Rechtswidrigen Degradierung müsste er ja jetzt dann General a.D. sein? 158.181.77.128 09:25, 20. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 55/2022 vom 6. September 2022:
" ...
Über die Frage, ob der Antragsteller einen Anspruch auf die von ihm beantragte Beförderung hatte, hatte der 1. Wehrdienstsenat nicht zu entscheiden. Diese Frage ist Gegenstand eines beim Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Rechtsstreits. Die dem zugrundeliegende Aufteilung des Rechtswegs ergibt sich aus § 17 Abs. 1 WBO und § 82 Abs. 1 SG." --Athesus (Diskussion) 11:08, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Podcast[Quelltext bearbeiten]

Seit März 2022 ist er im MDR-Podcast "Was tun, Herr General?" zu hören (https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/general/russland-angriff-krieg-ukraine100.html). Sollte man das evtl. auch erwähnen? Immerhin wohl sein bislang umfangreichster öffentlicher Auftritt.--OBrian (Diskussion) 09:36, 6. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ja, das ist relevant, habe ich mal eingefügt. --Kalorie (Diskussion) 10:22, 11. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Ausbildung und erste Verwendungen[Quelltext bearbeiten]

"Bühler trat am 1. Juli 1976 ... in den Dienst der Bundeswehr. Bis 1982 erfolgte die Ausbildung zum Offizier." Das ist missverständlich, heißt es doch, dass er erst nach 6 Jahren Offizier wurde! --Malabon (Diskussion) 22:45, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Die Ausbildung zum Offizier endet nicht mit der Beförderung zum niedrigsten Offizierdienstgrad Leutnant nach regelmäßig 3 Jahren, sondern dauert wegen des Hochschulstudiums und der anschließenden Lehrgänge insgesamt ca. sechs Jahre. --Athesus (Diskussion) 11:10, 19. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Geplänkel mit Kujat[Quelltext bearbeiten]

Sein medial gepushtes Geplänkel mit Kujat könnte vielleicht noch erwähnt werden. --Arbre à palabres (Diskussion) 22:00, 31. Jan. 2024 (CET) PS: Und die ganzen 'Richtigeinschätzungen' seiner 'Expertise'.Beantworten