Diskussion:Erholungsurlaub

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Punkt gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Unter "Urlaubsgestaltung" war als einzige Möglichkeit der sogenannte "Haustausch" aufgeführt. Da dieser aber nicht sehr weit verbreitet ist, und andere Varianten wie "Hotel", "Ferienwohnung" nicht aufgezählt wurden, habe ich diesen Punkt gelöscht. -kroggo

Geringfügige Beschäftigungen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt ein Abschnitt zu geringfügigen Beschäftigungen.

  • Der Urlaubsanspruch besteht.
  • Wie wird er berechnet.

--84.144.250.173 20:35, 18. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Urlaubsberechnung bei Teilzeitbeschäftigten
  • Beträgt die Anzahl der Arbeitstage weniger als 6 Tage je Woche, also bei einem arbeitsfreim Samstag, dann stimmen die Werktage einerseits und die Arbeits- und Urlaubstage andererseits nicht mehr überein. Nur für Arbeitnehmer, die von Mo bis Sa arbeiten, sind Werktage, Arbeitstage und Urlaubstage identisch.
  • {Urlaubstage (für vollzeitkräfte) / Werktage} x Arbeitstage = Urlaubstage (für Teilzeitkräfte)
  • Beispiel {30 (Urlaubstage) / 6 (Werktage Mo bis Sa)} x 5 (Teilzeitarbeitstage) = 25 (Urlaubstage)
  • Oft bekommen Teilzeitbeschäftigte nur den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage - bei einer 6-Tage-Arbeitswoche; 20 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche)
  • Beispiel bei gesetzlichem Mindesturlaub (Teilzeitbeschäftigte mit 5 Wochenarbeitstagen)
  • {24 (Urlaubstage) / 6 (Werktage Mo bis Sa)} x 5 (Teilzeitarbeitstage) = 20 (Urlaubstage)
  • Beispiel bei gesetzlichem Mindesturlaub (Teilzeitbeschäftigte mit 3 Wochenarbeitstagen)
  • {24 (Urlaubstage) / 6 (Werktage Mo bis Sa)} x 3 (Teilzeitarbeitstage) = 12 (Urlaubstage)

"1933 wurde der Mindesturlaub für Industriearbeiter auf 6 Tage erhöht."[Quelltext bearbeiten]

Warum steht da nur die Erhöhung aus dem Jahr '33? Ich finde alle Erhöhungen oder keine; sonst drängt sich der Verdacht auf, man wolle die Nazis positiv darstellen...

Warum wird nur die Mindesturlaubserhöhung von '33 erwähnt? Wenn, dann alle Erhöhungen aufführen; sonst klingt das etwas nach "schau mal was der Hitler uns alles gebracht hat..."

Wäre es nicht besser die Quelle für die Tabelle vollständig anzugeben?

Es wäre besser. es wäre notwendig! ich würde die ohne quelle sogar rausnehmen! zumal die weiterführende quelle kaputt ist... 88.77.149.228 22:39, 18. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Welchen Sinn und Zweck haben die farblichen Hintergründe in der Tabelle der durchschnittlichen tariflichen Urlaubstage 2003? Die Quelle ist übrigens nicht mehr erreichbar. --$TR8.$H00Tα {talk} 20:28, 13. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Im Quellcode steht:
"Hinweis für die Bearbeitung: Bei Änderungen sollten folgende Farben verwendet werden:
ab 30: #b0fff8
ab 25: #e8ffc0
ab 20: #c0ffc0
ab 15: #ffe8c0
unter 15: #febdb1
was eigentlich nicht sehr verständlich ist... ich werde das mal entfernen. --Imzadi (Diskussion) 00:44, 5. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

4. Urlaub nach Krankheit hier gibt es seit 2010 eine neue Rechtssprechung, nach der nur der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub nicht verfällt aber darüber hinausgehender Urlaubsanspruch sehr wohl verfallen kann (nicht signierter Beitrag von 91.45.128.73 (Diskussion) 23:41, 4. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Urlaubsanspruch öffentlicher Dienst[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1.1.2013 gibt es in TV-L und TVöD keinen nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch mehr, sondern 30 tage für alle. Ich habe das im Artikel schon mal eingefügt, aber vorerst auch noch die Beschreibung der alten Situation stehen lassen. Meint ihr, man sollte die löschen? 188.107.254.133 21:10, 9. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]

Falsch. Das Obige gilt nur für den TV-L, im Bereich des TVöD gibt es eine neue Altersstaffelung. Ich habe das mal korrigiert. Springhuhn (Diskussion) 13:53, 3. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Erholungsurlaub (Deutschland) erstellen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor den Artikel in zwei Artikel aufzuspalten: "Erholungsurlaub" und "Erholungsurlaub (Deutschland)".
Denn einerseits sind die Informationen über die Situation in Deutschland weit überwiegend. Andererseits könnte die Rechtslage in Deutschland noch detaillierter dargestellt werden. Beispielsweise fehlt ein Abschnitt, in dem die umfangreichen Regelungen zum Urlaubsanspruch im Ein- und im Austrittsjahr dargelegt werden (Stichwort: Teilurlaub). Ebenso fehlt - wie bereits oben geschrieben - eine Erläuterung für Teilzeitkräfte sowie für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte. (nicht signierter Beitrag von F.T.Hock (Diskussion | Beiträge) 13:54, 23. Mai 2015 (CEST)) --F.T.Hock (Diskussion) 17:45, 24. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Klingt gut, nur zu!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 22:13, 24. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 07:53, 21. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Rufbereitschaft, Abwesenheitsdistanz[Quelltext bearbeiten]

Ich meine mich zu erinnern, mal gehört/gelesen zu haben, dass auch ein Mitarbeiter, der keine Rufbereitschaft hat, am (Nicht-Urlaubs-)Wochenende erreichbar bleiben muss und im Notfall (auch ohne Rufbereitschaft) innerhalb von 4h am Arbeitsplatz sein können muss. (War vielleicht ein Urteil eines Arbeitsgerichts?)

D.h. wer einen Wochenend-Städtetripp nach New York machen will, muss für Samstag und Sonntag Urlaub beantragen, auch wenn für ihn Samstag und Sonntag gar keine Arbeitstage wären.

Als Folge ist es für einen Arbeitnehmer sinnvoll, die Wochenenden vor/nach einem Urlaubszeitraum mit in den Urlaubsantrag aufzunehmen, und ein Arbeitgeber darf ohne Begründung die (Mit-)Genehmigung des Wochenendes nicht ablehnen.

Ich weis allerdings nicht, wie ich das vernünftig recherchieren/belegen kann. Mit Recherche zu Rechtsthemen und Urteilen bin ich so gar nicht firm...

--arilou (Diskussion) 11:20, 27. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Hm, diese Quelle verneint das.
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-arbeitnehmer/rufbereitschaft-am-wochenende-muss-ich-auch-am-wochenende-arbeiten.html
--arilou (Diskussion) 11:38, 27. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich meine mich zu erinnern, dass es (im konkreten Fall?) darum ging, ob ein Mitarbeiter, der für Mo-Fr "eine Woche" Urlaub beantragt und bewilligt bekommen hat, schon am WE davor in Urlaub fliegen darf und erst am WE danach zurückkommen; schließlich war für diese beiden WE ja "kein Urlaub genehmigt".
--arilou (Diskussion) 11:43, 27. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Urlaubswoche[Quelltext bearbeiten]

Das Ausmaß eines Urlaubsanspruchs wird – zumindest in Österreich – häufig oder umgangssprachlich in Urlaubswochen angegeben.

25 Tage = 5 Wochen (5-Arbeitstage-Woche)

Siehe: http://orf.at/#/stories/2441755/ Hornbach führt sechste Urlaubswoche ein, orf.at, 6. Juni 2018. – "an ihren Standorten in Österreich für alle" MA

Habe ich nach der Tabelle eingearbeitet.

"... In der obigen Tabelle zeigen etwa 2/3, genau 30 von 46, Einträgen einen Urlaubsanspruch auf, der sich in einer ganzzahligen Anzahl von Urlaubswochen bemisst – (0, 5, ... 25)"

Der Begriff muss im Artikel erwähnt werden, um ihn via Volltextsuche (Urlaubswoche) zu finden.

Ist vielleicht ist sogar eine Weiterleitung sinnvoll? --Helium4 (Diskussion) 09:08, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Banal oder belegbedürftig[Quelltext bearbeiten]

"Eltern legen ihren Urlaub meist auf die Schulferien, um die Freizeit mit den Kindern zu verbringen, bzw. gemeinsam mit ihnen wegfahren zu können, oder auch um eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten. ... Singles und Paare ohne Kinder im Schulalter nehmen dagegen gerne auch außerhalb der Ferienzeit Urlaub, da die Reisen in der Nebensaison günstiger sind und mehr Ruhe an den Ferienorten herrscht. "

"Eine der klassischen Formen der Gestaltung des Erholungsurlaubs ist das Unternehmen einer Reise."

Liebe Leute, bestimmt hat doch irgendein gelangweilter Promovent der Sozialwissenschaften das Urlaubsverhalten der Deutschen/ Österreicher/ Schweizer/ sonstwem näher untersucht und dazu eine zitierfähige Quelle produziert. Denn ansonsten sind diese extrem banalen Feststellungen im Rahmen dieses Artikels persönliche TF und weiter nichts.

Siehe WP:Q: "Für allgemeinkundige Tatsachen (Beispiel: Die Erde ist annähernd kugelförmig und keine Scheibe) bedarf es keiner Herkunftsangabe – es sei denn, der Artikel widmet sich direkt dieser Frage." --87.150.2.244 16:58, 29. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) an gesetzlichen Feiertagen[Quelltext bearbeiten]

Gibt es neben "Vergütung während des Urlaubs" in Wikipedia auch irgentwo einen Hinweis auf "Vergütung an gesetzlichen Feiertagen"? -- --2003:E1:DBC8:AD83:7CE7:D662:1CD8:F13C 20:37, 11. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Geschichtliche Entwicklung" fehlen jegliche Belege.

--Chillclinton (Diskussion) 14:27, 8. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]