Diskussion:Erich Schmidt-Leichner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Mondrian v. Lüttichau in Abschnitt Studentenbewegung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nürnberger Prozesse[Quelltext bearbeiten]

Erich Schmidt-Leichner war wohl auch schon in den 1940er-Jahren an den Nürnberger Prozessen, genauer am Wilhelmstraßen-Prozess beteiligt. Ein Hinweis darauf findet sich in en:Erich Schmidt-Leichner (was nichts heißen muss, da völlig unbelegt), aber auch hier (S.17) und hier (S.216). Leider habe ich im Moment nicht die Möglichkeit, das zu recherchieren und zu belegen → TODO für die Zukunft. --Entlinkt 01:30, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zu Nürnberg konnte ich was beitragen. Der NJW-Nachruf auf SL bietet nichts Weitergehendes. Die mediale Aufmerksamkeit im Heyde-Prozess betraf wohl SLs eigene Person: In der Anklageschrift ist er in der Zeugenliste aufgeführt zum Punkt „Vormundschaftsrichter Amtsgericht Brandenburg“. Zum Hintergrund siehe Lothar Kreyssig, offenbar war auch SL an dem Gericht. Meines Wissens wurde er (deshalb?) ca. 1963 als Verteidiger ausgeschlossen, was dann vom BGH(?) aufgehoben wurde. „Leider habe ich im Moment nicht die Möglichkeit, das zu recherchieren und zu belegen → TODO für die Zukunft.“ :) --Hozro 14:54, 6. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Studentenbewegung[Quelltext bearbeiten]

Er war Anwalrt der Universität Frankfurt (als Nebenklägerin) im Prozeß wegen Hausfriedensbruch gegen Hans-Jürgen Krahl und wurde von Krahl mit Bezug auf dessen Spezialität (als Verteidiger von Kriegsverbrechern und Nazis) abgelehnt. Quelle: Wolfgang Kraushaar: Frankfurter Schule und Studentenbewegung, Band 1 (Hamburg 1998, S.449).--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 15:49, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten