Diskussion:Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Leserättin in Abschnitt Begriff doppelt
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Begriff doppelt[Quelltext bearbeiten]

Ist dieser Satz evtl. gedoppelt: Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin, die sich eng an die Erklärung von 1789? Arieswings (Diskussion) 22:36, 17. Nov. 2018 (CET)Beantworten

@Arieswings: Wie meinst Du doppelt? Ich wollte es gerade nachvollziehen und komme nicht drauf. Die Formulierung wiederholt sich nicht, die Aussage scheint auch nicht 2x im Text zu kommen. In der Einleitung steht nur, dass die Frauenrechtserklärung bald nach der Erklärung von 1789 erschien. Im späteren Satz wird gesagt, dass die Frauenrechtserklärung in ihren Paragraphen stark auf die Erklärung von 1789 bezieht. Das könnte man natürlich besser formulieren und besser ausführen. --Leserättin (Diskussion) 09:00, 18. Nov. 2018 (CET)Beantworten
danke für deine Antwort. Ich kam wohl mit den Jahreszahlen durcheinander; kann es jetzt doch nachvolllziehen. Dafür gefällt mir der nachfolgende Satz überhaupt nicht mehr:) Mündige Bürger waren zu diesem Zeitpunkt nur als Männer definiert. (nur als Männer...) MfG --Arieswings (Diskussion) 10:16, 18. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Definitiv unschön. Aber mir gefällt einiges an dem Artikel nicht und bin an einer grundsätzlichen Überarbeitung. Das dauert aber nocht etwas. --Leserättin (Diskussion) 10:38, 18. Nov. 2018 (CET)Beantworten