Diskussion:Ermächtigung (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 79.200.147.44
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wieso ist ein Ermächtigter ein Berechtigter nach § 185 BGB? Der Wortlaut des Gesetzes spricht hier doch eindeutig von einem Nichtberechtigten. Das deckt sich im Übrigen auch mit der aktuellen Lehre. Danach handelt ein Ermächtigter in eigenem Namen als Nichtberechtigter (Def Berechtigter: rechtlicher Inhaber von Rechtsobjekten). Muss m.E. geändert werden.

Nichts zum Sachverhalt, aber könnte man sich auf eine Schreibweise einigen... "im eigenen Namen" (nicht signierter Beitrag von 79.200.147.44 (Diskussion) 17:59, 26. Feb. 2011 (CET)) Beantworten