Diskussion:Ermittlungsverfahren

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Adalbert98 in Abschnitt Vorermittlungsverfahren
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Sollte man noch die "Jura-Folklore" einfügen, dass die StA die "objektivste Behörde der Welt" sei?--Lexis 13:58, 27. Feb 2004 (CET)

Wiederaufnahme[Quelltext bearbeiten]

Unter welchen Bedingungen kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden?--77.10.151.134 22:03, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung[Quelltext bearbeiten]

Der Verletzte hat nach der RSpr des BVerfG in bestimmten Fallgruppen einen Anspruch auf Einleitung des Ermittlungsverfahrens, vgl. Beschluss des BVerfG vom 26.6.2014 im Fall Tennessee Eisenberg mit Bespr in NJW Spezial 15, 57. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:53, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:12, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Vorermittlungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Sollte man hier auch einen Abscnitt zum Vorermittlungsverfahren ergänzen oder bietet sich dazu sogar ein eigener Artikel Vorermittlungsverfahren an? --Adalbert98 (Diskussion) 19:43, 29. Sep. 2023 (CEST)Beantworten