Diskussion:Erna Wazinski

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 5.173.24.77 in Abschnitt Todesurteil aufrund des Namens?
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Todesurteile[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird für den Richter Lerche angegeben er sei "nachweislich" an 54 Todesurteilen beteiligt gewesen. Folgt man der Fussnote 37, die auf einen Artikel in der Frankfurter Rundschau verweist, so findet sich dort die Angabe "15 Todesurteile". Was ist nun richtig?

-- 79.223.63.31 11:12, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis mit der Anzahl der Todesurteile. Habe gerade noch Mal nachgesehen und eine Quelle für 59 Todesurteile gefunden. Ist bereits im Artikel eingebaut. Die 2. FN (ex-Nr. 37) bezieht sich auf das Aktenzeichen. Brunswyk 16:02, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Todesurteil aufgehoben?[Quelltext bearbeiten]

Man sollte prüfen und erwähnen, falls das Todesurteil inzwischen durch das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz aufgehoben ist. Ansonsten sehr guter Artikel. -- 80.139.136.108 13:15, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Vielleicht verstehe ich den Hinweis auf das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz falsch, aber das Todesurteil gegen Erna Wazinski wurde am 20. März 1991 aufgehoben. Was bisher aber NICHT geschehen ist, ist dass Sondergerichtsurteile bzw. die Arbeit sämtlicher Sondergerichte für nichtig erklärt wurden und die (noch lebenden) Richter, Staatsanwälte etc. für ihre damaligen Handlungen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Brunswyk 16:07, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies denn auch geschehen? Auf der einen Seite kann ja nicht immer wieder (zu Recht) darauf hin gewiesen werden, dass viele in der DDR ergangene Urteile aus moralischer Sicht zwar unfassbares Unrecht darstellen, jedoch sich am damaligen einschlägigen DDR-Recht orientierten und daher weder Richter noch Staatsanwälte belangt werden könnten - und auf der anderen Seite genau dies im Falle des NATIONALEN Sozialismus gefordert werden. Die fundamentalen Rechtsgrundsätze (z.B. nulla poena sine lege, Rückwirkungsverbot usw.) zeichnen sich eben dadurch aus, dass sie fundamental sind. So widerlich es in konkreten Fällen wie diesem es einem auch vorkommen mag - jedoch wäre alles andere im Grunde Faustrecht. MV --193.238.8.83 23:44, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lesenswert-Kandidatur[Quelltext bearbeiten]

Lesenswerter Artikel. Vielleicht wäre mal an eine Lesenswert-Kandidatur zu denken?--UAltmann 18:01, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kommt … will nur noch einige Details nachtragen und warte darauf, dass das OTRS-Team die Freigabe für das Portrait einträgt. Brunswyk 12:24, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kapitel 3: Quintessenz[Quelltext bearbeiten]

Das Wesentliche in Kapitel 3 fehlt,scheint mir. Zu welchem Ergebnis kommt die Kommission in Bezug auf W. Lerches Agieren im Fall Wazinski? --Atomiccocktail 20:34, 20. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ich finde nicht, dass da wirklich etwas „fehlt“, denn das „Ergebnis“ (wenn man es denn überhaupt so bezeichnen will) gehört eher in den Artikel zu Lerche bzw. zur Ev.-luth. Landeskirche Braunschweig. Im Artikel zu Erna Wazinski ist mE lediglich wichtig, dass es zu besagtem Bericht der historischen Kommission der Landeskirche gekommen ist. Interessanterweise kommt der Fall Wazinski im ganzen Bericht nur in Form von ganz wenigen Randnotizen vor (und die auch nur in Bezug auf Helmut Kramer) – nicht aber als Auslöser für den Bericht, geschweige denn mit direktem Bezug auf ihn. Auch die Tatsache, dass der Bericht lediglich die Jahre 1945–1950 behandelt, erscheint mir kein Zufall (TF meinerseits). Zu Lerches Sondergerichtsarbeit (Lerche war zum Zeitpunkt der Untersuchung schon fast 30 Jahre tot) hat die Landessynode nur eine butterweiche Erklärung abgegeben und damit war die Sache dann wohl auch für die erledigt. Tenor: Lerche (und Kollegen) konnte(n) unter den gegebenen Umständen gar nicht anders handeln … Hände gebunden, sozusagen … Sondergericht Braunschweig fällte vergleichsweise milde Urteile etc. pp. Lerche im (direkten) Zusammenhang mir dem Fall Wazinski war überhaupt nicht Gegenstand der Untersuchung (um nicht zu sagen der Verdrängung, aber das ist wieder meine TF). Gruß, Brunswyk 11:17, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wen dem so ist, und ich glaube Dir, dann gehört Kapitel 3 gar nicht in diesen Artikel. Denn der Bericht bringt ja offenbar gar nichts Erhellendes zum Fall. --Atomiccocktail 14:07, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das stimmt – einerseits … andererseits …: Für den Fall Erna Wazinski bringt der Bericht (retrospektiv) tatsächlich gar nichts (Neues) – sollte er ja aber auch nicht, denn der „Fall“ war ja nach der Verkündung des Freispruchs ad acta. Aber: Nur weil es das Wiederaufnahmeverfahren 1991 gab, sah sich die Landeskirche (aufgrund öffentlichen/politischen oder sonstigen Drucks ?) ja offensichtlich genötigt, so vorzugehen. Insofern ist es sinnvoll, ihn im Artikel zu erwähnen. Dass das „Ergebnis“ über eine Ergebnis wie beim Hornberger Schießen nicht hinaus ging, war ja – zumindest für die Öffentlichkeit 1991 – nicht von vorn herein erkennbar. Auch hier TF: Es wäre zu prüfen, ob das von Anfang an so geplant bzw. die Absicht der Initiatoren des Berichts bzw. der „Steuernden“ der historischen Kommission war. (Verschwörungstheorie lässt grüßen.) Brunswyk 14:22, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wenn Du zeigen kannst, dass die Diskussionen um Wazinski die Kommission ins Leben rief, dann mach das im Abschnitt 3 deutlich und arbeite heraus, dass im Bericht der Kommission selbst W bis auf wenige Erwähnungen kaum eine Rolle spielt. Im Moment versteht man in Kapitel 3 den Zusammenhang mit dem Lemma nicht. Finde ich jedenfalls. --Atomiccocktail 20:59, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Hier mein Formulierungsvorschlag für den ersten Absatz des Kapitels 3 (zweiter Absatz unverändert): Für die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig bekam der „Fall Erna Wazinski“ durch die Aufhebung des gegen sie ergangenen Todesurteils – und die Veröffentlichung des Ergebnisses des Wiederaufnahmeverfahrens – eine besondere Bedeutung: Der Vorsitzende Richter des Sondergerichts, Walter Lerche, der 1944 das Todesurteil gegen Wazinski gefällt hatte, bekleidete nach Kriegsende verschiedene kirchliche Ämter. Während der NS-Zeit war Lerche nachweislich an 59 Todesurteilen[1] des Sondergerichts Braunschweig beteiligt (Az: 39 KLs 703 (1 Sond) KLs 231/44)[2], danach war er zunächst Mitglied des Rechtsausschusses der Landeskirche, wurde 1951 zum Oberlandeskirchenrat befördert und hatte später das Amt des zweiten Präsidenten der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands inne.


  1. Ludewig, Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, S. 270
  2. Hingerichtete Frau rehabilitiert, In: Frankfurter Rundschau vom 22. März 1991, zitiert nach Forum Justizgeschichte e. V.

Gruß --Blösöf 11:52, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Bin schon dabei, den Absatz etwas auszubauen. Brunswyk 11:55, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Anführungszeichen[Quelltext bearbeiten]

Kleine Bemerkung zum reichhaltigen Gebrauch von Anführungszeichen im Artikel und speziell bei "Volksschädling" in der Einleitung: Bei Letzterem sind sie vertretbar (wenngleich ich eher auf sie verzichten würde), aber um ein Zitat (wie im Editkommentar steht) handelt es sich jedenfalls nicht. Mit der Begründung müsste jeder fachsprachliche Begriff in Anführungszeichen stehen (zumindest wenn er außerhalb seines eigentlichen Anwendungsgebiets gebraucht wird). Es handelt sich schon um eine Distanzierung und damit eine Wertung. Wobei es im Artikel auch Anführungszeichen gibt, die man schlicht als Rechtschreibfehler (oder zumindest als Grenzfall eines solchen) betrachten muss, z.B. bei "Birkenhof". --84.151.39.200 12:16, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Frage zur Mutter Wilhelmine[Quelltext bearbeiten]

Sind die Lebensdaten der Mutter Wilhelmine Wazinski bekannt, insbesondere wann sie verstorben ist? Und was hat es mit dem Nachnamen Schittek auf sich, der in dieser Quelle genannt wird? Ergänzende Frage: sind ähnliche Fälle bekannt, in Braunschweig oder reichsweit? Gerald SchirmerPower 11:54, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

  1. Geburtsdatum der Mutter: 18. Januar 1889 im Kreis Neidenburg (Protokoll der Aussage vom 26. Oktober 1944). Ich bin dabei, dass Todesdatum über Helmut Kramer heraus zu bekommen.
  2. Der Name „Schittek“ stammt offenbar aus Wilhelmines 1. Ehe. 1925, als Erna geboren wurde, war sie aber bereits geschieden (so bei Vögel, S. 1). Geburtsname der Mutter soll laut Schreiben des im Artikel zitierten Evers, Leiter des Jugendamtes Braunschweig, „Schmidewsky“ gewesen sein (so im „Reader“). Es gibt aber weitere davon (geringfügig) abweichende Schreibweisen (s. Artikel). Auch der Geburtsort Erna Wazinskis wird mehrfach falsch als „Ehlon“ angegeben – selbst noch 1991 im Freispruchsbeschluss.
  3. Ähnliche Fälle in Braunschweig oder reichsweit? Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, In: Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte, Band 36, Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Langenhagen 2000, ISBN 3-928009-17-6 ist voll davon. Allein Walter Lerche hat 59 Todesurteile auf dem Kerbholz. In der Hinrichtungsstätte Wolfenbüttel (s. Gedenkstätte Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel) wurden ungefähr 560 Personen getötet. Braunschweig war natürlich kein Einzelfall, s. Sondergericht. Da gibt es noch jede MENGE aufzuarbeiten. Brunswyk 18:42, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

WP:KALP - Kandidaturdiskussion vom 17. Dezember 2009 bis 6. Januar 2010 - Ergebnis: Exzellent[Quelltext bearbeiten]

Erna Wazinski war eine deutsche Rüstungsarbeiterin, die im Alter von 19 Jahren wegen „Plünderung“ nach dem Bombenangriff vom 15. Oktober 1944 auf Braunschweig von einer Nachbarin denunziert und vom Sondergericht Braunschweig auf Grundlage der am 5. September 1939 erlassenen Verordnung gegen Volksschädlinge als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt wurde. Der Fall kam nach dem Krieg – über einen Zeitraum von 40 Jahren – mehrfach vor verschiedene deutsche Gerichte, doch wurde das Urteil der NS-Richter erst am 20. März 1991 durch das Landgericht Braunschweig aufgehoben …

Ein erschreckendes Beispiel eines NS-Justizmordes und ein schockierendes Beispiel vom Umgang mit bzw. von der (Nicht-)Aufarbeitung von NS-Justiz im Nachkriegsdeutschland. Brunswyk 17:13, 17. Dez. 2009 (CET)Beantworten

@Siechfred: Du kannst mir glauben, dass ich mich angesichts der Thematik seeeehr um Sachlichkeit und Neutralität bemüht habe. Das ist mir zugegebenermaßen an manchen Stellen äußerst schwer gefallen. Deshalb wäre ich Dir dankbar, wenn Du mir ein paar Passagen nennen könntest, die ich Deiner Meinung nach sachlicher darstellen müsste. Nebenbei bemerkt finde ich Hartmann Linges Hinweis (s. u.) sehr gelungen, dass in einem Fall wie diesem, (noch) mehr Sachlichkeit zu Zynismus führen würde. Damit spricht er mir aus der Seele. Gruß, Brunswyk 09:38, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Das glaube ich Dir, und die Arbeit, die drinsteckt, und das Ergebnis rechtfertigen aus meiner Sicht die Kandidatur. Ich kann mein Votum nicht an konkreten Textpassagen oder Formulierungen festmachen, es ist einfach nur der Gesamteindruck, den der Artikel nach dem Lesen bei mir hinterlässt. Nix für ungut, aber für das Exz. fehlt aus meiner Sicht das letzte I-Tüpfelchen, auch wenn ich mit dieser Meinung wohl ziemlich allein dastehe ein lächelnder SmileyVorlage:Smiley/Wartung/smile  Gruß, SiechFred 19:31, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Konkret fehlt dem zweiten Absatz der Einleitung nicht nur die Distanz, sondern die implizite Ansicht, derartige Urteile wären grundsätzlich nicht haltbar, ist POV (der bis vor einigen Jahren nichtmal Mainstream war; bis Anfang der 80er sind z.B. auch die Todesurteile gegen die Mitglieder der Weißen Rose (deren Fortgeltung der dortige Artikel gar nicht problematisiert) in formaler Hinsicht vehement verteidigt worden, obwohl der öffentliche Druck schon sehr stark geworden war). Außerdem ist die Darstellung auch falsch: Dass das Urteil (im Gegensatz zur Verurteilung an sich) nicht erst 1991 aufgehoben worden ist, steht weiter unten im Artikel selbst. Dass das Urteil "nicht für nichtig erklärt" worden ist, ist schon eine Fehlinterpretation der angegebenen Quelle (das "von vornherein" ist wesentlich) und stimmt auch ansonsten heute nicht mehr, nachdem der Fall unter das NS-AufhG von 1998 fällt (Anlage Nr. 32). --84.151.19.125 03:45, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis. Habe das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege jetzt in der Einleitung erwähnt. Brunswyk 10:37, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ist aber im Übrigen immer noch falsch und schreibt eher, was die Gerichte tun hätten sollen (POV), anstatt was sie getan haben. Ich änder es selber (etwas gestrafft, um die Einleitung nicht überzustrapazieren).
Die entfernten Anführungszeichen waren auch ein Beispiel für mangelnde Distanz: Die "Plünderung" ist bereits durch das "angebliche" relativiert; die doppelte Relativierung gibt der (hier grundsätzlich akzeptablen) Bewertung zu viel Nachdruck. Bei Begriffen wie "Volksschädling" läuft man zwar Gefahr, dass sowohl die Auszeichnung als auch die Nichtauszeichnung POV ist, aber hier ist im Zusammenhang ganz klar, dass der juristische Begriff gemeint ist, bei dem man die Angemessenheit der Wortwahl nicht kommentieren muss.
Zum möglichen Zynismus durch strikte Sachlichkeit: Wenn die Realität so ist, dann muss auch der Artikel zynisch sein. Eine Enzyklopädie darf auf die zu erwartende Gefühlslage der Leser nur äußerst beschränkt Rücksicht nehmen. --84.151.33.139 14:33, 26. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ich bin ja nicht gern der Spielverderber, aber wie sieht es bei Zitaten und Abbildungen mit den Urheberrechten aus? 70 Jahre pma sind noch nicht erreicht und ich bin nicht so wirklich davon überzeugt, dass nicht-amtliche Schreiben wie etwa das Gnadengesuch oder der Abschiedsbrief keine Schöpfungshöhe erreichen. Kann das jemand qualifiziert beurteilen? Viele Grüße, —mnh·· 13:30, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
s. hier. Brunswyk 13:38, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ah, danke. Dann ist das ja schon erledigt. (Nebenbei erwähnt sehr feiner Artikel, ich traue mir in dem Bereich allerdings nicht zu, zwischen lesenswert und exzellent differenzieren zu können, daher kein Votum.) Viele Grüße, —mnh·· 13:46, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent Abwartend Ein hochinteressantes Thema und eine allgemein gute Aufbereitung. Ich bin derzeit aber dennoch abwartend, denn die Komposition des Artikels gefällt mir nicht: Von den vier Hauptkapiteln sind zwei (Kapitel 3 und 4) vom Umfang her sehr dünn. Eine Kernaussage kann ich in Kapitel 3 überdies noch nicht erkennen. Aus meiner Sicht müssten diese Schwächen jedoch rasch zu beheben sein. --Atomiccocktail 09:28, 22. Dez. 2009 (CET) Nach den Veränderungen Votum geändert. --Atomiccocktail 20:46, 23. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Habe in den zwei angeführten Abschnitten einige Ergänzungen vorgenommen und hoffe, dass diese konvenieren. Brunswyk 13:52, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Unklar Gegenfrage: Was ist für Dich ein „Referenz-Mysterium“? Ich gehe mal davon aus, dass Du mir hier keine Manipulationen o. Ä. unterstellen möchtest. Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Er hat eine Fußnote gelöscht, die auch an anderer Stelle verwendet wird, und damit einen Parserfehler [1] verursacht. Inhaltlich ist richtig, dass bei reinen Vermutungen die Quellenangabe als Fußnote nicht reicht, sondern dem Urheber die Aussage im eigentlichen Text zugeordnet werden muss. Bei den beiden anderen Stellen ist jedenfalls die Darstellung zu essayistisch. --84.151.14.225 12:19, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Als Verdächtige gab sie jedoch Erna Wazinski an. Auslöser für die Nennung Erna Wazinskis als Verdächtige soll der Umstand gewesen sein, dass ein Bekannter der Nachbarin Erna Wazinski nachgestellt hatte und die Nachbarin deshalb auf die Beschuldigte nicht gut zu sprechen gewesen sei" - Das ist ein anonymes Gerücht. Wer sagt das gegenüber wem wann?
 Info:: Belegstelle ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben. Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Als alle drei den Raum verließen – Erna wurde abgeführt –, sah Wiedehöft, dass sie ins Gesicht geschlagen worden sein musste: Ihre Lippen waren geschwollen, und ihre Nase blutete." - Die Aussage der Polizisten lautet dagegen wie? Wer hat die Verletzungen wo bezeugt?
 Info:: Belegstelle der Aussage des Zeugen Wiedehöft ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben – und wird zudem im Gerichtsbeschluss von 1991 genau so angegeben (letzte Seite). Darüber hinaus: Wen interessiert die (vorsätzliche Falsch-) Aussage der NS-Polizei? Ist sie „enzyklopädisch wertvoll“ und hilfreich? Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • "Einer der Beamten sagte im Hinausgehen zu Wiedehöft, er solle so schnell wie möglich an die Front „verduften“." - Typisches "Kritiker sagen..." gefolgt von allgemeinem Entrüstungs-blabla. Selbst wenn klar wäre wer diese Aussage wo und wann bezeugt hat, ist sie enzyklopädisch völlig irrelevant, sondern dient nur dazu eine Indizienkette der eigenen Meinung und Vorurteile aufzubauen.
 Info:: Belegstelle der Aussage des Zeugen Wiedehöft ist (und war bereits seit vor der Kandidatur) im Text angegeben – und wird zudem im Gerichtsbeschluss von 1991 genau so angegeben (letzte Seite). Brunswyk 09:15, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Jetzt habe ich keine Lust mehr weiterzulesen und keine Ahnung wie so viele Leute solch eine anonyme Gerüchteküche "exzellent" finden können. Daraus kann man einen schönen Zeitschriftenartikel machen aber noch sicher keinen guten Exzyklopädieartikel. --Gamma γ 22:13, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Naja, unter einer genügend großen Anzahl von Dummerln muss ja statistisch ein G'scheiterl sein... --Reimmichl-212 00:29, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
„...dient nur dazu eine Indizienkette der eigenen Meinung und Vorurteile [sic!] aufzubauen.“ Schon bemerkenswert, wenn jemand im Zusammenhang mit der Betrachtung der Verbrechen der Nazi-Justiz von „Vorurteilen“ dieser gegenüber spricht... Charmanten Tag noch, Hartmann Linge 12:37, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Gerade wenn das Urteil letztlich eindeutig ist, gibt es doch keinen Grund, Vorurteile zu erzeugen. Wenn es dagegen als essenziell angesehn wird, dass der minderintelligente Leser mit unsauberen Methoden zur richtigen Schlussfolgerung gebracht wird, wär dieser Artikel bei den Löschkandidaten besser aufgehoben, weil sich dann aus diesem Lemma grundsätzlich kein brauchbarer Artikel machen lässt. --84.151.14.225 13:29, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
"...allgemeines Entrüstungs-blabla..." beim einen, "...unsaubere Methoden..." beim anderen? Hör' ich da die Nachtigall im Gebüsch trapsen...? Diese Wortwahl macht bei einer Rezension nicht gerade guten Eindruck - aber jeder, wie er meint, dass er muss, --Reimmichl-212 14:09, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die Körperoberseite der Nachtigall ist heller und wärmer braun, die graue Unterseite ist eher gelbbräunlich, der Schwanz deutlicher rotbraun... *scnr* Hartmann Linge 14:19, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Der Gesang der Nachtigall ist reich, wohltönend und laut und wird von Menschen als sehr angenehm und schön empfunden. Tjaja --Roll-Stone 23:02, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Bezieht sich die "Wortwahl" auf deine oder meine Aussagen? Für letzteren Fall bitte ich zu erläutern, wie ich dann überhaupt noch Kritik äußern kann. Sie war ja auch oben konkretisiert; hier im Subthread stehen offenbar ohnehin nur noch die Probleme der Rezensenten untereinander zur Debatte. --84.151.14.225 14:53, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nachdem ich nur zitiert habe, tu ich mir's mit der Beantwortung der Frage sehr leicht - sollten aber die "Dummerln" und "G'scheiterln" von weiter oben gemeint sein, bin ich gern bereit, diese Passage umzuformulieren: "Es ist ein erhebendes Gefühl, ein Genie zu sein - und es als Einziger zu wissen!" PROF.FRITZ RIHA, KABARETTIST, WIEN, Servus --Reimmichl-212 17:05, 29. Dez. 2009 (CET) PS.: Nachdem ich mit mir selber selten ein Problem habe, muss ich halt "untereinander" wählen...Beantworten
  • Abwartend Vorab: sehr gut gemachter Artikel, trotz des Themas sachlich und spannend zu lesen. Für mich also klar exzellent, wenn ich nicht noch über ein paar Kleinigkeiten gestolpert wäre:
    • Dem 1. Punkt von Gamma. Gerade weil die Stelle auch nicht 100% plausibel ist (eine falsche Verdächtigung trifft ins Schwarze?), sollte der Text noch klarer machen, auf welcher Basis das Gerücht aufgeführt wird. Wenn nicht bekannt ist, wer es damals in die Welt gesetzt hat, dann zumindest „Nach Angaben von Kuessner (?) soll...“ Bei den beiden anderen beiden Kritikpunkten von Gamma sehe ich allerdings keinen Grund, die Zeugenaussagen in Zweifel zu ziehen.
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
    • wobei es mit „ungeheurem juristischen Aufwand“ eine Entschädigungsleistung verweigerte - auch hier sollte die zitierte Wertung zugeordnet werden (wobei es, nach Einschätzung Kramers (?), ...)
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
    • Soweit war ich immer noch auf Exzellenz-Kurs, aber den folgenden Satz finde ich problematisch: Lerches Tätigkeit als Sonderrichter wurde geradezu exkulpiert, indem sie relativiert und die (eigentliche) Verantwortung vorgeschalteten Instanzen zugeschrieben wurde. Als Beleg wird nur die Primärquelle angegeben. M.E. geht dann so eine Wertung nicht. Wenn es Sekundärquellen gibt, die die Komission hier kritisieren, dann die bitte angeben, sonst muss man ihre Ergebnisse halt neutral zitieren. Ich würde das auch etwas präziser fassen (die Fußnote findet sich ja in google books): Die Komission wertete Lerches nachträgliches Ermittlungsgesuch als „Empfehlung, das Urteil im Gnadengesuch zu mildern“, worauf die Staatsanwaltschaft allerdings nicht eingegangen sei.
 Ok ergänzt bzw. umformuliert + ref Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Wenn die drei Punkte noch geändert werden könnten, gäb's von meiner Seite ein klares exzellent. Viele Grüße! --Magiers 10:21, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für die Hinweise. Ich hoffe, die Überarbeitungen sind in Deinem Sinne. Gruß, Brunswyk 12:38, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Prima! Insbesondere die Kommissionsergebnisse finde ich jetzt deutlich verbessert. Danke und wie angekündigt jetzt ohne Einschränkung Exzellent. Gruß --Magiers 12:57, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Magiers' berechtigte Einwände wurden abgearbeitet, der Krimskrams des POV-Trolls weiter oben diente wohl nur der Beschmutzung der Diskussionsseite dieses Artikels nach erfolgter Exzellent-Auszeichnung. Wieder mal ein toller BS-Artikel von BS. ;-) Gruß, Frisia Orientalis 13:53, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Nachdem ich momentan keinen Nerv dafür hab, einen extensiveren Editwar zu führen, muss ich leider eine vertrauenswürdigere Person bitten, hinter mir herzuräumen und die beschmutzten Texte zu säubern. --84.151.14.162 15:36, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Bitte nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Danke. Kann mir vorstellen, dass Benutzer:Frisia Orientalis jemand anderen meinte. Brunswyk 15:41, 31. Dez. 2009 (CET)Beantworten
  • Exzellent Ich habe den Artikel erst eben gelesen und aus meiner Sicht wird WP:NPOV erfüllt, wenngleich der Text natürlich einen beklemmenden Eindruck hinterlässt. Strukturell und auch stilistisch erscheint mir der Artikel sehr gut. Allen beteiligten Autoren an dieser Stelle vielen Dank für die Aufarbeitung solcher Einzelschicksale, die ein exemplarisches Licht auf die Rechtsprechung während des zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit werfen. Die Anregung, diesen Artikel zu einem geeigneten Jahrestag als AdT auszuwählen, unterstütze ich. --AFBorchert 11:03, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten
  • Exzellent - sauber klar und umfassend dargestellt - daß sich einem die Nackenhaare dabei zu Berge stellen liegt am Thema. Bei der eingebundenen Datei [[Datei:Erna Wazinski Brief an Mutter.jpg]] solltest Du ggf. nochmals die Schöpfungshöhe hinterfragen, oder diese ggf. (so schade es auch wäre) rausnehmen. Viele Grüße Redlinux···RM 01:53, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die 2D-Repro hat zweifelsfrei keine Schöpfungshöhe, das Formular ist amtlich und der restliche Inhalt zitierbar. Problematisch ist vielleicht die zusammenhangslose Transkription auf der Bildbeschreibungsseite anstatt im Artikel (übrigens bezweifle ich die Großschreibung der Anredepronomen im Original und das "einmal" ist dort korrekt getrennt). Ansonsten ist die klare Verletzung des Persönlichkeitsrechts sicher relevanter, aber das dürfte in diesem Fall gegenüber dem öffentlichen Interesse nachrangig sein. --84.151.21.166 12:48, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten
84.151.21.166, vielen Dank für die Hinweise, ich habe die Transkription entsprehend geändert. Gerald SchirmerPower 13:46, 2. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Exzellent Ein sehr sehr schwieriges Thema zu einem sehr sehr guten Artikel gemacht --Handtaschengrippe 22:53, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lesenswert. Ich teile Siechfreds Ansicht: in weiten Teilen zu distanzlos (um den Begriff „Tränendrüse“ zu vermeiden). Ansonsten aber sehr gut. --Q-ß 15:13, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die Argumente der kA-Stimme konnten einen gravierenden Mangel nicht nachvollziehbar begründen, die beiden Lesenswert-Stimmen bezüglich der Distanzlosigkeit wären für die zukünftige Entwicklung zu berücksichtigen, können aber angesichts der überaus zahlreichen und gut begründeten Exzellentstimmen nicht als gravierend überzeugen. Daher Exzellent - SDB 12:26, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der erste Satz[Quelltext bearbeiten]

ist entschieden zu lang und zu gestopft. Hackt ihn klein! -- Silvicola Diskussion Silvicola 20:18, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Mit dem Hackebeil... --93.129.119.164 20:58, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Mängel[Quelltext bearbeiten]

  • Trotz der Anklage, die die junge Frau als „Volksschädling“ darstellte, zeigte sich der Vorsitzende Lerche von der Angeklagten positiv überrascht und notierte, dass sie den „Eindruck eines harmlosen, ordentlichen, jungen Mädchens“ machte. Das äußere Erscheinungsbild Erna Wazinskis schien also so gar nicht zur Anklage und der Forderung nach der Todesstrafe zu passen. — der Nachsatz war ganz offenkundig eine Spekulation der Autoren, ich habe ihn deshalb getilgt. Was für ein Weltbild wird hier offenkundig? Dass man dem Äußeren einer Person ansehen könne, ob sie eine Straftat begangen habe? Dass selbst ein Richter unter den damaligen üblen Verhältnissen diese Naivität aufgebracht hätte?
  • barg Erna zwei Koffer, einen Rucksack und ein paar Kleidungsstücke, von denen nicht klar war, wem sie gehörten. wenig danach: Erna nahm an, es handele sich um Eigentum ihrer Mutter, wie sie gegenüber ihrem Freund angab. — Bei gutgläubigem Irrtum über den Eigentümer kann doch der richtige Besitzer nicht "nicht klar sein".

In beiden Fällen von mir nach Plausibilität geändert, ich bitte zu kontrollieren.

  • Unstimmigkeiten bei Zitaten, Beispiel:
dass dies kein Fall sei, „in dem die Todesstrafe verhängt werden müsse“.
— Stammt das müsse wirklich aus dem Mund des Sprechers? Wirklich frappant ist das Zitat überdies nur dann, wenn der Vordersatz ab hinter dass (wohl dann in direkter Rede) dazu gehören sollte. Falsche Zitatgrenze?
  • Erna Wazinskis Verteidiger zeigte unmittelbar nach Urteilsverkündung keinerlei Reaktion im Interesse seiner Mandantin. — Was ist denn gemeint, Berufung einlegen?
  • Viele sprachliche Unzulänglichkeiten. Oft traut man sich nicht, sprachlich zu verbessern, weil die intendierte Aussageabsicht vage oder zweideutig bleibt.

Wieso ist das Lemma als exzellent bewertet? -- Silvicola Diskussion Silvicola 22:28, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Der Artikel nennt sie außerdem an etlichen Stellen beim Vornamen "Erna" (nie aber nur beim Nachnamen, was die normale Form wäre). --Autor des Monats 23:29, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
@Silvicola
Formulierungen wie „Hackt ihn klein!“ [den ersten Satz] und „…ich habe ihn deshalb getilgt.“ [einen anderen Satz] empfinde ich hier völlig deplatziert; andererseits aber symptomatisch für die sonstigen, von selbstgefälliger Attitüde geprägten, z. T. oberlehrerhaften (Bearbeitungs-)Kommentare. Viele Änderungen haben ihre Ursache deutlich in persönlichem Schreibstil, Formulierungsvorlieben, und Spitzfindigkeiten gepaart mit Dünkel (s. hier). Mehrheitlich sind sie überflüssig, da ohne weiteren Erkenntnisgewinn.
Einige Beispiele:
Ihre Eltern waren beide aus Ostpreußen gebürtig und arbeiteten um 1925 als Landarbeiter auf Gütern in Brandenburg. (vor Änderung)
Ihre Eltern waren beide in Ostpreußen geboren und arbeiteten um 1925 als Landarbeiter auf brandenburgischen Gütern. (nach Änderung)
Als alle drei den Raum verließen – Erna wurde abgeführt –, sah Wiedehöft, dass sie ins Gesicht geschlagen worden sein musste: Ihre Lippen waren geschwollen, und ihre Nase blutete. (vor Änderung)
Als alle drei den Raum verließen und Erna abgeführt wurde, sah Wiedehöft, dass sie anscheinend Schläge ins Gesicht erlitten hatte; ihre Lippen waren geschwollen, und ihre Nase blutete. (nach Änderung)
Erst am 20. September 1949 kehrte er aus Kriegsgefangenschaft zurück. (vor Änderung)
Er kehrte erst am 20. September 1949 nach Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft zurück. (nach Änderung)
Um dieses Todesurteil rechtfertigen zu können, war zweifelsfrei nachzuweisen, dass sowohl die Tat selbst entsprechend schwerwiegend war, als auch der Täter seiner Persönlichkeit nach als „Volksschädling“ einzustufen war. (vor Änderung)
Voraussetzung für die Verurteilung zum Tode war der zweifelsfreie Nachweis, sowohl dass die Tat selbst ausreichend schwerwiegend war, als auch dass der Täter seiner Persönlichkeit nach als „Volksschädling“ einzustufen war. (nach Änderung)
Rudolph Wazinski verstarb wenige Monate später am 16. Februar 1938, als Erna noch keine 13 Jahre alt war. (vor Änderung)
Nur wenig danach verstarb Rudolph Wazinski am 16. Februar 1938, als Erna noch keine 13 Jahre alt war. (nach Änderung)
Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Trotz der Anklage, die die junge Frau als „Volksschädling“ darstellte, zeigte sich der Vorsitzende Lerche von der Angeklagten positiv überrascht und notierte, dass sie den „Eindruck eines harmlosen, ordentlichen, jungen Mädchens“ machte. Das äußere Erscheinungsbild Erna Wazinskis schien also so gar nicht zur Anklage und der Forderung nach der Todesstrafe zu passen. — der Nachsatz war ganz offenkundig eine Spekulation der Autoren, ich habe ihn deshalb getilgt.
Das ist keine „Spekulation“, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Vorhergehenden – v. a. angesichts des von der Staatsanwaltschaft postulierten Charakters eines „Volksschädlings“, der zwecks Verurteilung als „Volksschädling“ bestätigt werden musste. Folglich: Wieder rein. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Was für ein Weltbild wird hier offenkundig? Dass man dem Äußeren einer Person ansehen könne, ob sie eine Straftat begangen habe? Dass selbst ein Richter unter den damaligen üblen Verhältnissen diese Naivität aufgebracht hätte?
Worum geht es denn in diesem Artikel? Doch um genau solche Absurditäten! Übrigens: „Dass selbst ein Richter unter den damaligen üblen Verhältnissen diese Naivität aufgebracht hätte?“ Ich glaub’, ich les’ nicht richtig: „üble Verhältnisse“, „Naivität“ [eines Sonderrichters?!]. Geht es denn in diesem Artikel um ein rechtsstaatliches Verfahren? Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • barg Erna zwei Koffer, einen Rucksack und ein paar Kleidungsstücke, von denen nicht klar war, wem sie gehörten. wenig danach: Erna nahm an, es handele sich um Eigentum ihrer Mutter, wie sie gegenüber ihrem Freund angab. — Bei gutgläubigem Irrtum über den Eigentümer kann doch der richtige Besitzer nicht "nicht klar sein".
Kann hier kein (Verständnis-)Problem erkennen – höchstens ein konstruiertes. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Unstimmigkeiten bei Zitaten
Geändert: Jetzt keine Zitat mehr. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Erna Wazinskis Verteidiger zeigte unmittelbar nach Urteilsverkündung keinerlei Reaktion im Interesse seiner Mandantin. — Was ist denn gemeint, Berufung einlegen?
„keinerlei Reaktion“ bedeutet „keinerlei Reaktion“. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Viele sprachliche Unzulänglichkeiten. Oft traut man sich nicht, sprachlich zu verbessern, weil die intendierte Aussageabsicht vage oder zweideutig bleibt.
Das muss dann ja wohl an allen anderen unbemerkt vorbei gegangen sein. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Wieso ist das Lemma als exzellent bewertet?
Wie unglaublich überheblich! Empfehle dazu die Lektüre der Kandidaturdiskussion mit anschließender Fragerunde an diejenigen, die ein „exzellent“-Votum abgegeben haben (und deren Urteilsfähigkeit hier ja eindeutig in Frage gestellt wird). Bei Nichtgefallen: Abwahlantrag stellen. Vorher allerdings: Selbst (und besser) machen! Für mich hier EOD. Brunswyk 21:41, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nochmals zum hinter
Trotz der Anklage, die die junge Frau als „Volksschädling“ darstellte, zeigte sich der Vorsitzende Lerche von der Angeklagten positiv überrascht und notierte, dass sie den „Eindruck eines harmlosen, ordentlichen, jungen Mädchens“ mache.
wieder eingefügten
Das äußere Erscheinungsbild Erna Wazinskis schien also so gar nicht zur Anklage und der Forderung nach der Todesstrafe zu passen.
Das trotz unterstellt mir zu sehr, dass der Richter ein Verurteilungsautomat war, der für gewöhnlich jeder Anklage blind folgte. Doch auch in Zeiten der Terrorjustiz gab es Freisprüche. Und wär's nur, weils sich zu keiner Zeit Richter gerne von der Anklagebehörde auf ihren Prärogativen herumtrampeln lassen. Entweder belegen, dass der Richter von dem Schlag der blinden Abhaker war, oder nicht unterstellen. Sonst besser Anders als die Anklage …
Zum Thema „Freisprüche beim Sondergericht Braunschweig“, s. das Buch von Ludewig et al. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Zum vorsitzenden Richter dieses Sondergerichts(prozesses) bitte den Artikel Walter Lerche lesen (nachweislich an 59 Todesurteilen des SG BS beteiligt). Siehe dazu ebenfalls den handschriftlichen Zusatz Lerches zur Urteilsbegründung. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Das also beweist eigene Schlussfolgerung, so gar nicht zeigt subjektives Plädieren des Beiträgers an. Man sollte die Dinge für sich selbst sprechen lassen, sie sind beredt genug, und der Leser braucht keinen moralischen Deutefinger, der sich in einer Enzyklopädie ohnehin nicht gehört. Da man also hier offenbar die Stimme des Beiträgers hört, ist er also offenbar der Meinung, ein junges Mädchen, das einen harmlosen, ordentlichen Eindruck macht, könne man doch kein Verbrechen zutrauen / dürfe jedenfalls nicht, wie andere, zum Opfer einer Einschüchterungsjustiz werden. Ist er das?
Übrigens ist das Komma vor jungen Mädchens wahrscheinlich falsch; denn gemeint war ziemlich sicher, ein junges Mädchen, das einen harmlosen und ordentlichen Eindruck macht und nicht ein Mädchen, das einen harmlosen, ordentlichen und jungen Eindruck macht. So qualifiziert niemand, allenfalls ein Kommafehler schon in der Zitatquelle. Zu kontrollieren.
Weitere Probleme bei Zitaten:
  • Bei als „normal gefährdet“ eingestuft sollte man ganz auf Quotierung verzichten, es ist ja kein Zitat. Man schreibt auch nicht, dass ein Schüler eine „4“ bekommen habe, sondern eine 4, hier dann analog.
Laut angegebener ref handelt es sich um ein Zitat. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Der „Birkenhof“ sollte genauso die Quotierung verlieren, kein Zitat. Günstig wäre es, ihn grob zu lokalisieren ( bei XY-Stadt o.ä.); vielleicht versteht ein Braunschweiger gleich, was da nur gemeint sein kann, das allgemeine Publikum sicher nicht, und Birkenhöfe gibt es zudem viele im Land. Man sollte nicht unnötig in die Fußnote gezwungen werden.
gemacht Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • In weswegen die Nachbarin auf die Beschuldigte „nicht gut zu sprechen gewesen“ sei scheint mir die hintere Zitatgrenze nach dem Infinitiv und vor der zusammengesetzten finiten Verbform plausibler. Man zerreißt die finite Verbform nicht gerne, wenn man etwas davon aufnimmt ins Zitat, muss das auf genau der Zeitstufe gesagt worden sein, sonst verfälschend. Und ich vermute, in Braunschweig benutzt(e) man in der Umgangssprache den Imperfekt war statt des Perfekts ist gewesen als Vergangenheitstempus, also besser weswegen die Nachbarin auf die Beschuldigte „nicht gut zu sprechen“ gewesen sei. Wenn aber in der vermerkten Form zitiert, so lassen.
„“ korrigiert Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Bei er solle … an die Front „verduften“ analog. Vermutlich wurde ein Imperativ („Verdufte mal bloß an die Front“ o.ä.) benutzt, dann könnte man auch nur diesen Imperativ zitieren und nicht den entsprechenden Infinitiv.
„“ wegen Umgangssprache Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Umgekehrt bei der Überschrift Vermeintliches Geständnis. Ein vermeintliches Geständnis ist eines, bei dem jemand von den handelnden Personen meinte, es sei eins, das aber keines war. Wer diesem Irrtum anhing, bleibt aber dabei ungesagt, also hätte es so wenig Wert. Vermutlich war aber ohenhin stattdessen gemeint, ein angebliches oder nicht rechtsgültiges Geständnis, d.h. eines, das der Berichterstatter als dubios ansieht. Hier wäre deshalb besser „Geständnis“ als Überschrift angebracht. (Quotierung zwecks Anzweiflung.)
  • Der Inhalt dieses erzwungenen „Geständnisses“ wich Entweder erzwungenes stehen lassen (finde ich besser) oder die Quotierung, nicht beides, sonst doppelt gemoppelt. Im weiteren Artikel würde ich die Quotierung um Geständnis herum dann weglassen, inzwischen weiß der Leser, wie's damit steht, und will nicht immer wieder seine Nase drauf gedrückt bekommen.
  • stellte er das Urteil in das „Ermessen des Gerichts“ Feste Formel, nicht quotieren.
Zitat aus ref Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
  • Die Passage: „Daran kann auch die Jugend der Angeklagten nichts ändern.“ wurde vom Vorsitzenden Walter Lerche nachträglich handschriftlich in das Urteil eingefügt. hat falschen Zeichenschnitt. (Majuskel/Kapitälchen)
Habe ich keinen Einfluss drauf, da es sich um eine Wikipedia-Vorlage handelt. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Im Kontext der ersten Schule hatte ich Braunschweig eingefügt, weil EW nach der gebotenen Chronologie durchaus auch schon vor Braunschweig hätte eingeschult gewesen sein können; da die Erwähnung der Langen Straße schon etwas zurücklag im Text (gemessen an meinem Kurzzeitgedächtnis zumindest), mag sie dem Leser nicht mehr erinnerlich sein und also die Straßenadresse der Schule ohne ihren Ort ihn im Zwiespalt lassen, ob das nicht vielleicht noch in Essen gewesen sei?
Sehe ich umgekehrt: Wenn es *nicht* Braunschweig gewesen wäre, hätte ich es vermerkt. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Anzeige gegen Unbekannt sollte nicht kursiviert werden.
korrigiert + *allerdings*, da Widerspruch: entweder „gegen unbekannt“ oder nicht Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nochmal zu Erna Wazinskis Verteidiger zeigte unmittelbar nach Urteilsverkündung keinerlei Reaktion im Interesse seiner Mandantin. Wie konkret hätte er denn reagieren sollen? Rechtsmittel einlegen? Spontan die Richter anflehen? Reaktion ist einfach viel zu allgemein. Z.B. liest man in Gerichtsberichten oft Formeln wie der Angeklagte zeigte keinerlei Reaktion auf das Urteil u.ä., oft meint man mit Reaktion wie hierbei eine unwillkürliche, emotionale, aus der dann etwas abzulesen sein kann usw. Ein Tätigwerden im Interesse von jemandem, das dazu noch diesem jemand gefälligst nützt, ist nach aller Lebenserfahrung aber eine bewußte, sinnvolle, wohlüberlegte Handlung, auch das passt also schlecht zur eher Unwillkürliches konnotierenden Reaktion. Genauer sagen!
Laut ref tat der Verteidiger unmittelbar nach Urteilsverkündung *gar nichts* - erst später schrieb er ein Gnadengesuch. Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Nur kurz zu Deiner Reaktion.
Die von Dir monierten, isoliert zitiert anscheinend nur subjektiv motivierten Textänderungen von mir habe ich oft aus stilistiischen Gründen vorgenommen, um Wortstammwiederholungen zu vermeiden, Anschlüsse zu verbessern, den Text flüssiger zu machen. Vielleicht habe ich es da manchmal auch übertrieben.
Ich will niemandem auf die Füße treten, sollte ich es doch getan haben, bitte ich um Entschuldigung. (Deshalb auch die oben nur angemahnten und nicht gleich im Artikel vorgenommenen Änderungen; ich mage keinen Editwar.) Die Frage im Hinblick auf das Exzellenzprädikat etwa drückte nur Verwunderung aus; ich habe mich nie an Wahlen oder Abwahlen, Anträgen oder was auch immer in diesem Bereich beteiligt und werde es nie tun. Nach meiner Erfahrung sagt ein erteiltes Prädikat im Allgemeinen schlankweg nichts über einen Artikel aus.
Vielleicht war meine Reaktion auf den Artikel auch etwas emotional und übereilt. Mir ging es so: Das Thema ist wichtig und verdient eine gute Behandlung. Der Artikel hat sprachliche Mängel - nun gut, das kann man zusammen abstellen. Wie ich dann aber mehr und mehr den Eindruck hatte, hier drückt jemand mit subjektiv-emotionalen Formulierungen dauernd auf die Missions-Tube, war ich etwas ungehalten. Denn gerade wenn einem etwas wichtig ist, sollte man es nicht tottrompeten. Bei den Stellungnahmen anderer in der Exzellenzdiskussion (ich habe nur so das erste Dutzend gelesen, und zwar erst auf Deinen Hinweis hin) finde ich teilweise vorsichtig geäußerte Einwände auf meiner Linie, nämlich dass es der Artikel an Neutralität fehlen lasse, dass noch Mängel bestünden usw. Mehrere lassen die Haltung erkennen, "so wichtig, dass man es nicht so genau damit nehmen muss", und das finde ich grundverkehrt. Gerade bei Wichtigem muss man es immer ganz genau nehmen.
Überdies sind wir hier zum neutralen Standpunkt verpflichtet. Aber selbst wenn dem nicht so wäre und Du hier eine Agenda verfolgen wolltest – mit Dezenz und Zurückhaltung stellt man sich auch dabei besser an. Es gibt da einen Herrn, der in Braunschweig verstorben ist, der eine Grabschrift auf einen der größten Aufklärer verfasst hat, die ganz nüchtern, abwägend, teils anscheinend sogar abschätzig daherkommt, und die doch eine der größten Lobreden ist, die je einem Menschen aufgesetzt wurden. Das hat er ziemlich gut gemacht, der Lessing! Ich empfehle also Zurückhaltung und Neutralität, und wenn es nur als die bessere List wäre, um zu überzeugen.
Gruß -- Silvicola Diskussion Silvicola 02:29, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Wo nötig, weitere Präzisierungen etc. gerne nach Absprache. Gruß Brunswyk 19:54, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 13:50, 4. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

GiftBots-Vorlage war hier rausgenommen worden, ohne den Artikel zu bearbeiten.
Den ersten Link habe ich gestrichen, war ein Link auf die "heutige" Seite des Birkenhofs, wo aber auch in der Archivfassung nichts zur Geschichte gibt. Der belegte also nichts, außer das der noch existiert. Zweiter Link gefixt. --IvlaDisk. 08:23, 9. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

"vermeintliches Geständnis"?[Quelltext bearbeiten]

Eine sehr unelegante Formulierung, zumal als Anschnittsüberschrift. Jemand (wer?) hielt es für ein Geständnis, in wirklichkeit war es aber keins? Wie das? Mit "angebliches Geständnis" wäre das deutlich besser formuliert. Immer vorausgesetzt, dass man überhaupt ein relativierendes Wort braucht, denn formal gesehen war es ja wohl ein Geständnis, wenn auch offenbar unwahr und unter zweifelhaften Umständen zustande gekommen.--Better luck next time (Diskussion) 20:34, 23. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Todesurteil aufrund des Namens?[Quelltext bearbeiten]

ich räume ein, das ist jetzt nur eine Vermutung meinerseits, aber kann es sein dass Erna Wazinski auch aufgrund ihres Namens hingerichtet wurde? Wazinski ist ein Name den man als polnisch bezeichnen könnte, und gegenüber allen aus dem Osten gab es rassistische Vorurteile, es wurde viele Polen hingerichtet wegen angeblicher Verbrechen.--Exodianecross (Diskussion) 04:36, 21. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Todesurteil aufrund des Namens?[Quelltext bearbeiten]

Klar doch!

"Otto Block... hatte zunehmend Schwierigkeiten zwischen NS- und Nachkriegsrichtern zu unterscheiden"

Wie viele alte Nazis sitzen noch im Bundesgerichthhof? (nicht signierter Beitrag von 5.173.24.77 (Diskussion) 22:48, 23. Nov. 2019 (CET))Beantworten