Diskussion:Erneuerbare-Energien-Richtlinie

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Kraftstoffe[Quelltext bearbeiten]

"Für den Verkehrsbereich wurde zudem festgesetzt, dass innerhalb des Gesamtziels in jedem Mitgliedstaat 10 % der Treibstoffe aus erneuerbaren Energien stammen muss." Dieser Satz, zu finden im zweiten Abschnitt, ist nicht korrekt, da nicht 10% der Treibstoffe EE sein müssen, sondern mindestens 10% des Energieverbrauchs im Verkehrssektor aus EE stammen müssen. Das umfasst dann auch elektrischen Antrieb. -- 141.65.4.124 09:24, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Aber es umfasst nur dann elektrische Antriebe, wenn diese mit erneuerbarer elektrische Energie angetrieben werden. Man muss also eine Tankkarte bei Naturstrom et al. haben. --Gunnar (Diskussion) 00:18, 11. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Soll der Artikel wegen neuer RL-Nummer ab Dez. 2018 verschoben werden ?[Quelltext bearbeiten]

Die exakte Nummer der Richtlinie muss gefunden werden. Zur Auswahl stehen derzeit 2099/28/EG (kann nicht stimmen), 2003/88/EG und 2009/28/EG. Eventuell müsste der Artikel anschließend auf das korrekte Lemma verschoben werden. --Forevermore 20:31, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die neue EE-Richtlinie (engl. RED II) firmiert unter RICHTLINIE (EU) 2018/2001. Ich wäre dafür, diesen Artikel auf Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu verschieben und unter diesem Lemma sowohl die Inhalte der alten wie auch der neuen Richtlinie zu beschreiben sowie die Änderungen darzustellen. Ein Absatz Historie wäre m. E. hilfreich, um die zeitliche Entwicklung wiederzugeben. --Gunnar (Diskussion) 00:16, 11. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Bitte um Stellungnahme zu Verschiebung des Artikels auf EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (oder auf Erneuerbare-Energien-Richtlinie)
Ich habe gestern am 22.6.2019 die wesenlichen Neuerungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in den Artikel eingefügt. Außerdem habe ich als vorläufige funktionierende, jedoch nicht mehr optimale Lösung eine Weiterleitung von Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) auf Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) eingerichtet. Ich bin wie Benutzer:Gunnar.Kaestle (und auch Forevermore) der Meinung, dass es besser wäre, diesen Artikel Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) mit nunmehr veralteter Richtlinien-Nummer zu verschieben, und zwar, wie von wie Benutzer:Gunnar.Kaestle vorgeschlagen, auf eine URL ohne RL-Nummer und dann 2 Weiterleitungen von Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) und von Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) einzurichten. Dies hat auch den Vorteil, dass man bei zukünftigen weiteren Neufassungen der Richtlinie mit erneuter Änderung der Richtlinien-Nummer dann die primäre URL des ganzen Artikels belassen kann, und immer nur von den neuen Richtlinien-Nummern Weiterleitungen auf Erneuerbare-Energien-Richtlinie einrichten muss. Eventuell könnte man überlegen, ob man nicht EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie statt Erneuerbare-Energien-Richtlinie wählen sollte, um das Lemma klar von allfälligen nationalen oder internationalen Regelwerken abzugrenzen. Ich habe vor, nach diesem Vorschlag noch einige Stunden Reaktionen abzuwarten. Dann würde ich eine Verschiebung des Artikels auf EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (oder auf Erneuerbare-Energien-Richtlinie) einleiten, je nach Präferenz der Stellungnahmen zu diesem Vorschlag. --S563 07:39, 23. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Ich will mich für das Lemma Erneuerbare-Energien-Richtlinie aussprechen, weil das im deutschsprachigem Raum der übliche Name ist. Die Vorsilbe EU ist überflüssig, weil in Fachkreisen klar ist, dass ohne genaue Bezeichnung des Geltungsbereichs "EU" by default eine Richtlinie der Europäischen Union gemeint ist und nicht eine US-amerikanischer oder chinesischer Gesetzestext. --14:47, 23. Jun. 2019 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Gunnar.Kaestle (Diskussion | Beiträge) )
Der Stand vom P:§ ist wohl, dass es ein neues Lemma für jeden neuen Rechtsakt geben soll (siehe z.B. hier). Entsprechend sollte man den Artikel wohl auftrennen. --Bcoh (Diskussion) 22:54, 16. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Falsche Richtlinenbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Hi Forevermore, leider haben wir durch das Verschieben nun eine vollkommene Verwirrung. Im Info-Kasten zur Richtlinie war - wie im Text angeführt und zudem auch durch Verlinkung der RL leicht feststellbar- das Jahr verschrieben. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 23. April 2009 trägt natürlich die Jahreszahl 2009, die erste Zahl der offiziellen Bezeichnung ist immer das Jahr des Erlasses der Richtlinie. Unglücklich ist auch bei besonders sachbezogenen Richtlinien das Lemma mit der RL-Nr-Angabe. Zwar entspricht dies der Praxis bei Wikipedia, ist aber nicht immer sachgerecht, wie ein Blick in die gemeinschaftsrechtliche Praxis leert. Aber im Hinblick auf den Redirect beim Lemma mit dem eigentlichen Sachthema lohnt hier nicht das Diskutieren. Also wenn das Lemma richtig sein soll, muss es nach der RL-Bezeichnung heißen: Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie), RL 2003/88/EG bei einer Richtlinie aus dem Jahr 2009 ist in jederlei Hinsicht falsch. Gruss -- Karstenkascais 15:56, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hinweis auf redundanten/ überschneidenen Artikel eingefügt...[Quelltext bearbeiten]

... bin nicht ganz in der Thematik, aber war gerad irritiert, für eine Richtlinie zwei Artikel (ein weiterer mit Zusatz "(Biokraftstoffrichtlinie)" vorzufinden. Aber anscheinend sind die Artikel gerad in der Bearbeitung - aber vorübergehend vielleicht ganz sinnvoll der Verweis?! MfG --Heiner Brookman (Nawaro) 02:26, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten