Diskussion:Ernst von Weber

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Dionys R.
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Vater und Geburtsort[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag steht unter den Einzelnachweisen:

  • Die Angabe bei Hinrichsen 1891, E. v. Weber sei der Sohn des Kgl. Sächs. "Geheimrates u. Präsidenten des Landeskonsistoriums [Carl Gottlieb] v. W." (1773-1849) gewesen, erscheint wenig plausibel.

Ganz unplausibel ist es nicht, dass Karl Gottlieb von Weber sein Vater gewesen sein soll. Das Adressbuch von 1831 kennt nur vier Personen mit dem adligen Namen von Weber:

  • (1): Carl von Weber, Auditor im Obersten Konsistorium, wohnhaft in der Johannesgasse
  • (2): oben besagter Carl Gottlieb von Weber (BTW: Ich finde diesen nur mit dem zweiten Vornahmen Gottlieb), seinerzeit Appellationsgerichts-Vizepräsident, wohnhaft in der Klostergasse
  • (3): Caroline Freifrau von Weber, Witwe des Kapellmeisters in der Seegasse und
  • (4): Ferdinand von Weber, Finanzassesor ebenfalls in der Johannesgasse, zudem auch in der 53 wie (1), also offensichtlich mit diesem eng verwandt.

Allerdings wurde Ernst von Weber tatsächlich in Loschwitz geboren, das 1830 noch ein selbständiger Vorort von Dresden war. Insofern ist das eher ein Indiz, dass Carl Gottlieb nicht der Vater ist. --Renhau (Diskussion) 22:27, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Bei Ancestry ist der Sterberegistereintrag seiner Schwester Isidore zu finden, angezeigt von wörtlich "Schriftsteller Ernst von Weber". Als Vater genannt: Carl Gottlieb.

Auflösung der Fragestellung: Zweifel Vaterschaft beseitigt

Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]