Diskussion:Erzbergersche Reform

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Carl B aus W in Abschnitt jede Stadt und Gemeinde?
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jede Stadt und Gemeinde?[Quelltext bearbeiten]

"Bis 1918 war jede Stadt und Gemeinde in den Bundesstaaten des Deutschen Reiches im Rahmen der Regeln und Grundsätze des Deutschen Zollvereins selbständig für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig." Das ist Unsinn. Die Steuergesetzgebung war Ländersache. Die Verwaltung und Erhebung ebenfalls. Die Kommunen waren allenfalls für die Verwaltung von kommunalen Abgaben zuständig. --Carl B aus W (Diskussion) 14:22, 1. Feb. 2020 (CET)Beantworten