Diskussion:Erziehungsauftrag

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 90.187.103.191 in Abschnitt Artikel 7 GG
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Artikel 7 GG[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keinen Erziehungsauftrag der sich aus dem GG, auch nicht aus Artikel 7 GG herleiten lässt. Lediglich das Sozialstaatspostulat nach Artikel 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 14 Abs. 2 Grundgesetz bieten einem gewissen Rahmen. Allerdings ist es mehr wie fraglich, ob an unbescholtenen Bürgern, wenn auch Minderjährige ein so tiefgreifender Freiheitseinzug überhaupt Verhältnismäßig ist. Als Quelle eignet sich nur die einzelnen Bundesländergesetze. (nicht signierter Beitrag von 90.187.103.191 (Diskussion) 13:57, 11. Sep. 2013 (CEST))Beantworten