Diskussion:Escroquerie

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von UHT in Abschnitt Aus deutscher Sicht geschrieben...
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Aus deutscher Sicht geschrieben...[Quelltext bearbeiten]

... und für Schweizer und Österreicher unbrauchbar ist der Satz "Escroquerie ist ein Vermögensdelikt im französischen Strafrecht, das dem deutschen Betrug entspricht.", weil es nicht aussagt, ob es vergleichbar ist mit der Schweizer oder österreichischen Definition für Betrug ist. Daher rausgenommen. --Filzstift  14:47, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Solange unsere Spezialisten für rechtsvergleichende Rechtswissenschaft verhindern, dass es einen Artikel Betrug gibt, bleibt uns nichts anderes übrig, als einen der naztionalisierten Artikel zu verlinken. Denn ein Bezugsrahmen muss her, damit wir die Leser nicht mit dem fremdsprachigen Begriff alleine lassen. Weiter unten im Text steht ja Betrug erneut, dagegen bist du nicht vorgegangen. Warum also in der Einleitung? Grüße --h-stt !? 21:37, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Die Spezialisten von der rechtsvergleichenden ABteilung haben einen ARtikel Vermögensdelikte erstellt. Warum alles andere unwissenschafltich ist und gegen NPOV verstößt, weißt aus den einshclägigen Diskussionen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:21, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Du weißt doch selbst, dass Vermögensdelikt für einen Laien vollkommen unverständlich ist. Nehmen wir mal deine Fassung dieses Artikels hier. Wenn jemand wissen will, was "Escroquerie" ist, dann wird ihm gesagt, es ist ein französisches Vermögensdelikt. Nehmen wir an, er oder sie klickt da drauf: Was nun? Wie soll ein juristischer Laie aus diesem Artikel irgendetwas verstehen? Jetzt steht das kleine Wort "Betrug" in Klammern direkt dahinter. Und schon ist das Problem gelöst. Jeder Laie kann sich was unter Betrug vorstellen, selbst wenn diese Vorstellungen für den Experten an Präzision mangeln. Bitte beziehe die legitimen Informationsbedürfnisse von juristischen Laien in deine Beiträge ein. Derzeit schreibst du Texte, die in dein Elfenbeitürmchen passen, die aber in einer Publikumsexzyklopädie nutzlos sind. Und da du gleichzeitig aktiv verhinderst, dass unter den für Laien verständlichen Begriffen Artikel stehen, schadest du diesen Interessen und damit unseren Lesern. Grüße --h-stt !? 13:25, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Hallo, angenommen, Vermögensdelikte würde es nicht geben, wäre es dann nicht möglich gewesen, es auf Betrug (eine BKL) zu verlinken? Auch deshalb, weil es zu vielen Themen Artikel gibt, die ausschliesslich mit einem deutschem Rechtsbegriff verlinken, so wie hier [[Betrug (Deutschland)|Betrug]]: als Schweizer/Österreicher hätte man es lieber gehabt, wenn es auf [[Betrug (Schweiz)|Betrug]] bzw. [[Betrug (Österreich und Liechtenstein)|Betrug]] verlinkt wäre. --Filzstift  08:52, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Unter Betrug gehört ein Artikel der den Informationsstand von Laien aufgreift, das verhindert UHT aber, unter Berufung auf Grundsätze der winzigen wissenschaftlichen Disziplin der rechtsvergleichenden Rechtswissenschaften (in der er arbeitet). Grüße --h-stt !? 13:27, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Bitte hör auf die Schlachten von gestern noch mal zu shclagen. Deine Argumente wurden in zahlreichen Portaldiskussionen der mittlerweile letzten drei Jahre widerlegt. Ich habe mittlerweile hunderte von juristischen Laien in meinem Umfeld gebeten zum Problem Stellung zu nehmen und kein einziger hatte ein Problem damit, zu finden, was er suchte. PS: Zähl mal die rechtsvergleichenden Lehrstühle in D, allein in München gibt es meines Wissens mindestens drei Privatrechtsvergleicher (wie viele Urheberrechtslehrstühle?). Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:31, 7. Aug. 2013 (CEST)Beantworten