Diskussion:Eugen Bolz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gloser in Abschnitt Enthauptet oder erhängt ?
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Reichstag[Quelltext bearbeiten]

War Bolz wirklich Reichstagsabgeordneter und bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 dort anwesend, nachdem er bereits als Staatsminister in Württemberg von den dortigen Nationalsozialisten abgesetzt worden war? Das kommt mir ein bißchen unwahrscheinlich vor.

Austerlitz -- 88.72.9.164 09:17, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wie dieser Seite [1] oder dieser Staatspräsident zu entnehmen ist, endete seine Amtszeit als Staatsminister schon am 11. März 1933. -- 88.72.9.164 09:20, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hier [2] steht, dass er von 1912 bis 1935 dem Reichstag als Vertreter der Zentrumspartei angehörte und von 1913 bis 1933 dem württembergischen Landtag.

Dass er im Reichstag war und bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz zugestimmt hat, wie alle anderen Mitglieder der Zentrumspartei auch, kann man dem Protokoll hier entnehmen S.44. Sein Name (Dr. Bolz, Stuttgart] ist auf Seite 44 zu finden.

Der richtige Link lautet: [3] --Andrsvoss 14:02, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Woher stammt die Information auf der Hauptseite, dass er gegen sein Gewissen wegen des von seiner Partei ausgeübten Fraktionszwangs dafür gestimmt habe?

Austerlitz -- 88.72.9.164 09:46, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Der Link zum Protokoll hier funktioniert nicht. Wer will, kann es über die Seite Ermächtigungsgesetz oder Theodor Heuss versuchen. Um zu Seite 44 zu gelangen, muss man die Seitenzahl in die Suchmaske eingeben. Austerlitz -- 88.72.9.164 09:49, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Dauer seiner Zugehörigkeit zum Reichstag Hier in dieser Quelle steht, [4], er sei bis November 1933 Mitglied des Reichstags gewesen.

Austerlitz -- 88.72.9.164 10:27, 15. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Foto und Briefmarke[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, das Bild der Briefmarke aus dem Artikel zu nehmen, da es offensichtlich auf der Grundlage des ebenfalls eingestellten Bildes aus dem Reichshandbuch erstellt worden ist, und die Dopplung vermieden werden sollte. -Andrsvoss 14:33, 10. Jan. 2011 (CET) Da mir niemand widerspricht, bin ich so vorgegangen. --Andrsvoss 11:04, 12. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Enthauptet oder erhängt ?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht "enthauptet". Aber das Mahnmal (siehe Bild im Artikel) legt ein Erhängen nahe. --Xenos 07:59, 6. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Die Version, er sei enthauptet worden stammt aus dem CV-Handbuch und ist definitiv falsch, da das Fallbeil in Plötzensee bei einem Bombenangriff 1943 mithin zwei Jahre vor Bolz' Hinrichtung irreparabel zerstört wurde. Habe mir daher erlaubt, den Artikel zu ändern! (nicht signierter Beitrag von 78.94.56.6 (Diskussion) 16:00, 20. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Laut Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurde Eugen Bolz am 23. Januar 1945 durch das Fallbeil getötet, was bedeutet, dass das Denkmal etwas anderes darstellt als einen Galgen und das Fallbeil zu diesem Zeitpunkt noch ganz war. --Tibian (Diskussion) 17:53, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten
meinen Beitrag wieder eingefügt, vorheriger Beitrag wurde inzw. inhaltlich verändert. --PCP (Disk) 18:46, 16. Dez. 2014 (CET) Du wolltest vermutlich schreiben, Zitat Faltblatt: wurde Eugen Bolz am 23. Januar 1945 durch das Fallbeil getötet. Dann wäre das Denkmal falsch und das Fallbeil noch ganz gewesen..? --PCP (Disk) 18:01, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Die Gedenkstätte Plötzensee: [5] die sollten es wissen... --PCP (Disk) 15:36, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gemäß der Biographie von Frank Raberg über Eugen Bolz (Eugen Bolz. Zwischen Plicht und Widerstand, DRW, Leinfelden-Echterdingen 2009, ISBN 978-3-87181-716-8), S. 126 hat sich folgendes zugetragen: Das Todesurteil an Eugen Bolz erging am 21. Dezember 1944. Am 2. Januar 1945 haben ihn seine Frau und Tochter in der Todeszelle besucht und ein Gnadengesuch eingereicht. Dem Einsatz des päpstlichen Nuntius Cesare Orsenigo ist es anscheinend zu verdanken, dass Bolz eine „ehrenvollere“ Todesart zuteil wurde als das Erhängen. Am 23. Januar 1945 starb Bolz unter dem Fallbeil, während neun seiner Mitgefangenen am selben Tag erhängt wurden!
Im dreibändigen Biographischen Wörterbuch zur Deutschen Geschichte, Francke-Verlag, München 1973, Erster Band A-H, S. 318 steht allerdings statt des Fallbeils, dass Bolz mit dem Handbeil hingerichtet worden wäre. So grotesk das sich auch anhört, das Handbeil wäre dann eventuell die Erklärung für das zerstörte Fallbeil in Plötzensee? Es spricht jedenfalls alles dafür, dass Eugen Bolz nicht erhängt sondern enthauptet wurde, wie auch immer ganz genau diese Hinrichtungsart dann vollstreckt worden sein mag. Also werden wir hier keine Theoriefindung betreiben, sondern uns an die zahlreichen Belege halten, die für Eugen Bolz als Hinrichtungsart ausdrücklich nicht Erhängen sondern Enthauptung nennen. --Stolp (Disk.) 01:59, 18. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Das Fallbeil war bei dem Bombenangriff im September 1943 nur beschädigt worden, wurde repariert und fiel daher nur für einige Wochen aus, siehe Brigitte Oleschinski: Gedenkstätte Plötzensee (PDF) S. 17–19, mit Abbildung vom Mai 1945.--Gloser (Diskussion) 20:55, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Geburtstag / Taufe[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht "Eugen Anton Bolz (* 15. Dezember 1881 in Rottenburg am Neckar [...]" und im 1. Abschnitt dann " in Rottenburg am Neckar geboren und drei Tage später am 27. Dezember 1881 [...] getauft" Also drei Tage nach dem 15. wäre doch der 18. Dezember, oder? --B.o.fan (Diskussion) 08:42, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten