Diskussion:Europäischer grenzüberschreitender Verein

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von MichaelMBerlin in Abschnitt Mal einen Schritt zurücktreten ...
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Bitte nicht nochmal löschen[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass der Artikel jetzt soweit verbessert ist, dass er wieder in den ANR zurück darf. Bitte nicht nochmal löschen! Da es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt, ist davon auszugehen, dass weitere Leute an dem Artikel arbeiten möchten; Eine Löschung oder Rückverschiebung in den BNR würde hier nur zur Duplizierung meiner Arbeit führen, weil dann jemand anders anfangen würde, meinen Artikel nochmal zu schreiben. -- Dynam1te3 (Diskussion) 16:27, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Die angeführten Belege sind aus meiner Sicht so nicht ausreichend. Ich sehe keinen Unterschied zwischen den Belegen und den Weblinks, da identisch. Belege sind gemäß WP:Belege anzugeben. Also mit Abrufdatum etc. pp., bestenfalls auch mit passenden Vorlagen --darkking3 Թ 16:38, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
OK, dann werde ich mich mal auf die Suche machen, wie man Dokumente aus dem EU-Gesetzgebungsverfahren richtig zitiert. Die Vorlage Internetquelle halte ich hierfür ungeeignet, da Gesetzestexte nach meinem Dafürhalten keine Internetquelle sind. Aber ich recherchier das erstmal, um nichts falsch zu machen. -- Dynam1te3 (Diskussion) 17:01, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ähm, Moment, doch, da gibt es einen Unterschied: Die Belege sind bestimmten Textpassagen zugeordnet, während sich die Weblinks auf den ganzen Artikel beziehen. -- Dynam1te3 (Diskussion) 17:14, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
So, ich hab jetzt den ersten Beleg auf das Celex-Template umgestellt. Wusste bisher nicht, dass es sowas gibt. Ergebnis: Der Beleg sieht optisch genauso aus wie vorher. Nur das Abrufdatum und das ZIel vom Link sind anders. -- Dynam1te3 (Diskussion) 17:33, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
an die Vorlage hatte ich auch gedacht, sie in der Eile nur nicht gefunden. Die Abschnitte Vorteile einer ECBA und Gemeinnützigkeit sind übrigens gänzlich unbelegt. auch im Abschnitt Geschichtliches sind nicht alle Aussagen belegt. Dies sollte ggf. auch extern, also nicht mit Quellen aus der EUR-Lex belegt werden. --darkking3 Թ 20:51, 5. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Mal einen Schritt zurücktreten ...[Quelltext bearbeiten]

So berechtigt die Einwendungen im Detail (Belege, Format der Belege ...) sein mögen, geht bei dieser Diskussion vielleicht ein wenig der Blick auf den Charakter des Artikels im Ganzen verloren. Ich finde, man spürt deutlich, dass er aus engagiert-aktivistischer Perspektive geschrieben ist. Die ist mir zwar sehr sympathisch, aber das soll ja hier keine Rolle spielen. Die Abschnitts-Überschrift "Vorteile einer ECBA" ist da z.B. ungünstig. Anzustreben wäre, von neutraler Position aus die Diskussion über Vorteile und Probleme der ECBA zu referieren. Ich bringe mich da gerne ein und helfe mit, aber am besten klären wir erstmal, dass/ob die Lösch-Frage vom Tisch ist.

Dann wären da auch noch eine Menge Details in Formulierungen, Schreibung etc. zu verbessern. --Michael Müller (Diskussion) 10:09, 3. Dez. 2023 (CET)Beantworten