Diskussion:Europarecht

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Europarecht und EU-Recht sind unbedingt zu trennen. Das Europarecht ist unbedingt noch auzubauen und natürlich dementsprechend verständlich (v. Fachleuten), für den normalen Wiki- Leser, zu erklären. Danke für das Interesse und Mithilfe. Gruß --Elkawe 16:28, 31. Aug 2006 (CEST)

Da sich für das Recht der Europäischen Union (EU-Recht) weitgehend der Begriff Europarecht durchgesetzt hat, sollte das EU-Recht auch weiterhin unter "Europarecht" behandelt werden. Es wird in dem Europarechtsartikel als Europarecht im engeren Sinne bezeichnet. Für das "Europarecht im weiteren Sinne" könnte man vielleicht den Oberbegriff "Europäisches Völkerrecht" verwenden. --Arpinium 21:55, 31. Aug 2006 (CEST)

Hallo Arpinium. Danke das du vorbeigeschaut hast. Wenn EU-Recht von vielen so genannt wird, soll bzw. kann es vordergründig nicht verkehrt sein. Nur es gibt da schon große Unterschiede, wie z.b. alle Internationalen Gesammt- Europäischen Rechte. Jeder weis, das die EU nicht überall Europa vorhanden ist, wie z.b. Schweiz, Norwegen und Kroatien usw. Das EU-Recht ist ein Recht nur für die EU. Europarecht ist auch außerhalb Europas zu finden, wenn Staaten sich dem "Internationalen" Recht anschließen. Bei deinem Vorschlag, wird der Artikel einfach zu groß und würde den Leser total verwirren. Denn: der Europarat hat nichts mit dem EU-Rat zu tun und das sollte hier deutlich werden. Danke für dein Interesse und schau öffters vorbei. Gruß --Elkawe 09:31, 1. Sep 2006 (CEST)

Europarecht und / oder EU-Recht?[Quelltext bearbeiten]

Die Disku- Möglichkeit bzw. Antwort ist für mich bei EU-Recht gesperrt worden. Traurig! Deswegen hier meine Antwort. Hallo Alkibiades jetzt hast du dir viel Mühe gemacht um dein Recht zu bekommen. Warte doch erst mal ab. Wenn die EU- "Reklame" die unters Volk gestreut wird wo der begriff EU-Recht enthalten ist, so auch der EuGH das EU-Recht anpackt bzw. will und auch alle "drei": Kom., Rat und Parlament, den Begriff: EU-Recht benutzen, ist es dann verkehrt? Auch in den Anfragen an die EU-Kom., von den EU-Parlamentariern, wird der Begriff: EU-Recht gebraucht. Wenn es also offiziele EU- Meinung in Brüssel ist und ich eine solche Nachricht bekomme sollte, warum willst du es dann anders? Wenn du gerne Recht haben willst, mach doch was du willst, nur ob alle damit einverstanden sind wird sich auf lange Sicht immer zeigen. Warum soll es anders sein, wie die offiziele EU- Antwort, wenn ich diese dann bekommen habe? Warte doch einfach ab, ich sage dir sofort Bescheit. Der Artikel den du meinst ist ja auch noch lange ...nicht fertig, das steht auch im Baustein und das mit den Säulen usw. ...habe ich in beiden Disku ja schon alles gesagt. Danke für dein tüchtiges Rechtsinteresse u. Gruß v --Elkawe 23:12, 5. Sep 2006 (CEST)

Hallo Elkawe, du sprichst sicherlich unsere Diskussion unter Diskussion:EU-Recht an. Ich sehe keinen Grund, warum EU-Recht für dich gesperrt sein sollte, deshalb verstehe ich auch nicht, warum du unsere Diskussion hierher verlagert hast. Aber noch einmal: Wenn man von EU-Recht spricht aber EG-Recht meint, dann ist das ungenau. Wenn das auch manchmal die Kommission so tut, dann zeigt dass nur, dass auch sie manchmal ungenau arbeitet. Aber wir hier haben es in der Hand, ob wir genau sein wollen oder ob wir ungenaues Halbwissen verbreiten wollen. Ich habe jedenfalls unter Diskussion:EU-Recht dargelegt, warum ich meine Ansicht als richtig ansehe und werde die Ungenauigkeiten auch demnächst sowohl in dem Artikel EU-Recht also auch in diesem Artikel hier korrigieren. --Alkibiades 16:02, 6. Sep 2006 (CEST)

Hallo Alkibiades. Ich verstehe die Sperrung auch nicht. Bin in diesen Sachen unbeholfen aber wenn es dort nicht geht und auch lesen kann ich noch. Habe die EUROJUST, CURIA, EUROPE DIRECT angeschrieben. Vom letzten habe ich eine Bearbeitungs- Bestätigung und vom CURIA (EuGH) bin ich angerufen worden, hat alles erklärt und gibt mir den direkten Ansprech- Partner der EU-Kom.. Per Tel. sagte er (kurz): Europarecht ist alles inkl. EWR, Beitrittstaaten,und Völkerrechtliche Verträge wo die EG mit enthalten ist. EU-Recht, das Recht der drei Säulen als ganzes sowie die einzelnen anderen Rechte der in den Säulen angegebeen Rechtsinhaber. Eine Unterscheidung zu machen, soll fortgesetzt werden, weil die EU Verfassung bzw. die Änderungen auf sich warten lassen. Deswegen sprechen sie jetzt auch von EU-Recht. Ändere in den einzelnen Artikeln wie du willst, nur lass doch die zwei getrennt, so lange ich von Kom. und EUROPE DIRECT eine schriftliche Antwort habe. Danke für deine Mitarbeit, Gruß --Elkawe 16:38, 6. Sep 2006 (CEST)

Also so ganz genau hab ich dich jetzt nicht verstanden, aber ich werde mal zusehen, dass ich heute noch diesen Artikel hier genauer formuliere. Der Artikel EU-Recht soll, wie gesagt, wieder ein Redirect hierhin werden. meinetwegen warte ich damit noch bis zum Wochenende, damit du das mit den Institutionen klären kannst. Aber mal ganz ehrlich, es tut doch echt nicht Not, halb Brüssel anzuschreiben, nur um diese Begrifflichkeiten zu klären. Ein Blick ins Lehrbuch (z.B. Streinz, Europarecht) hätte es auch getan. --Alkibiades 17:29, 6. Sep 2006 (CEST)
Ich habe das jetzt hier präzisiert und vor allem deine ungenauen Änderungen korrigiert. Ich hoffe das ist ist nun verständlich und du verstehts jetzt, warum ein eigener Artikel EU-Recht nicht sinnvoll ist. --Alkibiades 22:40, 6. Sep 2006 (CEST)

Hallo Alkibiades. Bin zu EU-Kom. Berlin verwiesen worden und erwarte von dort Auskunft. Der EuGH verweist auf seine Webseite u.a. auf diese http://europa.eu/institutions/inst/justice/index_de.htm Seite, wo er im 2. Abs. das EU-Recht beschreibt und in den Aufgaben des EuGH: Vorabentscheidung und Vertragsverletzungsklagen, benutzen Sie den Begriff: EU-Recht. Wenn du auf ein Lehrbuch hinweisen willst, muss das Lehrbuch ja besser sein, bzw. mehr Ahnung haben, wie der EuGH selber, der das EU-Recht gestaltet. Schön das du warten wllst bis ich eine schriftliche Antwort von einer offizielen Stelle bekomme. Danke für deine Geduld u. Gruß --Elkawe 11:42, 7. Sep 2006 (CEST)

Nochmal: Ich habe nie bezweifelt, dass es den Begriff EU-Recht gibt und dass er benutzt wird. Nur kommt es mir darauf an, genau zu definieren, was EU-Recht ist und wie der Begriff im Zusammenhang zu Europarecht und Gemeinschaftsrecht steht. Das habe ich mittlerweile in diesem Artikel hier getan. Wo ist jetzt dein Problem? --Alkibiades 12:21, 7. Sep 2006 (CEST)

Das war schnell geantwortet. Um diesen Europarecht- Artikel selber geht es nicht, sondern das du den Artikel:EU-Recht nicht nach hier komplett verlegst bzw. dort lässt. Ich dachte das wäre klar. Es geht mir darum, das ein "Artikel:Bergriff" auch ein Begriff: einer offiziellen Seite, Regierung, EU-Kom., Rat, Parl. usw. bleibt oder auch so benutzt wird. Die Willkür Einzelner, sollten Wir hier in dieser Wiki nicht zum tragen lassen kommen. Ich hoffe, das du mich verstehst. Erstmal Danke für deine Mitarbeit. Gruß --Elkawe 13:30, 7. Sep 2006 (CEST)

Nicht jder Begriff, der benutzt wird, benötigt einen eigenen Artikel. Im Gegenteil: Redundanzen sind in Enzyklopädien unerwünscht, siehe WP:RED. Da EU-Recht redundant (das heißt doppelt) zu diesem Artikel hier ist, muss es ein Redirect werden. --Alkibiades 14:04, 7. Sep 2006 (CEST)

Wenn die überwiegende Mehrheit in der Wiki auch deine Meinung vertritt, dass es nicht richtig ist, dass das offiziele Recht, was die Regierung, EuGH, EU-Kom., EU-Rat, EU-Parl. und Gewerkschaften "innerhalb" der "Europäischen Union" als das EU-Recht benutzen, dann verstehe ich es nicht. Denn: die Gewerkschaft in Luxenburg und in Deutschland, benutzt auch den Begriff EU-Recht innerhalb der EU. Außerhalb sollte man u.a., nur iZm. den EWR-Statten und den Beitritt-Staaten, den Begriff Europarecht erklären. Natürlich ist im Europarecht auch das EU-Recht enthalten. "Alle", die ich grade genannt habe, machen und wollen es anders. Wie es ausieht bist du alleine mit deiner Meinung. Nochmal: das Recht innerhalb der EU, ist und bleibt das EU-Recht als "sebständiger Artikel" und geht nicht als Artikel in das Europarecht auf. Ich sage dir Bescheit, wenn ich eine offizielle Nachricht habe und bis dahin wäre es schön, wenn du dich gedulden würdest. Ich möchte nicht die Rechtabteilungen der Gewerkschaften auf den Plan rufen, nur weil du eine andere Meinung vertrittst. Ich habe jetzt genug diskutiert und Danke für deine Mühe. Gruß --Elkawe 15:17, 7. Sep 2006 (CEST)

Wie kommst du jetzt eigentlich zu der Ansicht, es sei nur meine Meinung und ich würde hier willkürlich handeln? Unter Diskussion:EU-Recht haben mir Benutzer:Wirthi und Benutzer:103II im wesentlichen zugestimmt. Wenn du hier oben noch mal nachschaust, dann siehst du, dass auch Benutzer:Arpinium gesagt hat: "Da sich für das Recht der Europäischen Union (EU-Recht) weitgehend der Begriff Europarecht durchgesetzt hat, sollte das EU-Recht auch weiterhin unter "Europarecht" behandelt werden." So wie ich das jetzt langsam sehe hast du immer noch nicht begriffen, was "EU-Recht" ist und was eine Redundanz ist. Ich habe jetzt auch keine Lust mehr darüber zu diskutieren. Ich habe jetzt einen Redirect von EU-Recht hierher angelegt. --Alkibiades 15:29, 7. Sep 2006 (CEST)

Von einem, der einmal Anwalt des Rechts werden will, hätte ich als Gewerkschaftler mehr Bereitschaft zur gemeinsamen kontruktiven Mitarbeit erwartet. Wieso kannst du nicht abwarten, bis ich die offiziele Nachricht von der EU bekomme. Schade das die Zusammenarbeit beendet ist. "Alle" die mit Recht(EuGH usw. wie oben benannt) zu tun haben, so wie auch in den 25 EU-Staaten, benutzen als Titel bzw. den Begriff: EU-Recht. Wieso darf dann in der Wiki kein eignen Artikel:EU-Recht geben? Das andre Argument mit dem Doppeleintrag lasse ich so nicht gelten. Für mich ist z.b. das Recht im Artikel:Europäische Union, ein "EU-Recht". Warum dann kein Artikel:EU-Recht? Für einen Gewerkschaftler und EU-Freund unverständlich. Willkür habe und werde ich nie behaupten, das muss jeder für sich selber beantworten. Traurig und Schade, das du jetzt schon mit dem Redirect gehandelt hast. Trotzdem danke für deine Mitarbeit. Gruß --Elkawe 17:01, 7. Sep 2006 (CEST)


Zum Europarecht im weiteren Sinne würde meiner Auffassung nach auch das Konventionsrecht des Europarates zu zählen sein. 27.02.04 - StephanK 07:39, 27. Feb 2004 (CET)

  • sehe das auch so, wenn noch ein Dritter zustimmt, sollten wir das einfügen...--Lexis 13:50, 27. Feb 2004 (CET)
  • auch wenn noch kein Dritter sich zu diesem "exotischen" Thema geäußert hat, habe ich das jetzt einfach mal gemacht :-) -- StephanK 08:32, 21. Mär 2004 (CET)

Ebay - Angeblich neues "Eu-Recht"[Quelltext bearbeiten]

Bei eBay ist seit neustem immer zu lesen: "Nach neuem Eu-Recht" übernehme ich keine Garantie"

Wer darf "keine Garantie" übernehmen? Nur Privatleute, oder die in wahrheit auchnicht?

Wo steht das, auf welchen Artikel wird sich da bezogen? (auch in eigenem Interesse...)

Vieleicht gehört der Artikel wenn auch wo ganz anders hin... MfG Ein Leie!

auch wenn es hier nicht wirklich hingehört: einige Leute glauben, dass man die Gewährleistung (6 Monate bei *nachweißlich* vorher vorhandenem oder absehbaren, aber nicht angegebenem, Defekt) mit irgendwas ausschließen kann. Die Formulierung zeigt aber klar, dass die Leute nichtmal wissen, was sie da ausschließen wollen ;) Außerdem geht es nicht. TheK 22:10, 25. Jun 2004 (CEST)

Ja das meine ich... Da steht immer, wenn man explizit sagt das man nichts garantiert, wäre die Gewährleistung ausgeschlossen...

Also wo steht dass es so ist, oder wo steht dass es nicht so ist...? Auf der Page die mit Garantie verlinkt ist (http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm) steht, man könnte als Privatperson ausschließen, das glaub ich aber nicht...

Das Kaufrecht im BGB wurde im Wege der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 geändert, nach § 438 I Nr. 3 BGB verjähren Mängelansprüche erst nach 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen kann auf 1 Jahr verkürzt werden. Im Gegensatz zu den gewerblichen Händlern kann man beim Verkauf von privat an privat die Gewährleistung komplett ausschließen.

Europarecht - Europäisches Recht[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Artikel Europarecht und europäisches Recht sind meiner Meinung nach über weite Strecken identisch oder behandeln zumindest das gleiche Thema! Eine Zusammenlegung würde wohl der Übersichtlichkeit dienen! Da ich aber kein Rechtswissenschaftler bin und Europarecht nur als kleine Zugabe an der Schule und an der Uni hatte/habe traue ich mich da nicht ran! --Tafkas 11:40, 27. Jan 2006 (CET)

Wurde schon erledigt durch Redirect. --Adrechsel 12:13, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Europarecht im weiteren Sinne[Quelltext bearbeiten]

Diese Rechtsmaterie unterscheidet sich vom Europarecht im engeren Sinne durch die Organisationsformen. Die Europäischen Gemeinschaften sind supranational organisiert, ihre Rechtsvorschriften finden in den Mitgliedstaaten unmittelbar oder durch nationale Gesetze Anwendung. Im Gegensatz dazu sind Organisationen wie der Europarat international organisiert, ihr Recht ist Völkerrecht und bindet daher nur durch die nationale Umsetzung.

Könnte sich bitte jemand mit entspr. Kenntnissen dieses Abschnitts annehmen? Der ist so nicht klar, denn bspw. müssen auch Richtlinien der Kommission durch nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. --Adrechsel 12:53, 29. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Die EU beruht auf drei Säulen. Nur die erste (Binnenmarkt etc.) ist meines Wissens nach supranational organisiert.

Ich hoffe, ich konnte das etwas klarer Formulieren. --Wirthi 17:10, 8. Jun 2006 (CEST)


Überarbeitung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Das Primär - / Sekundärrecht wird in diesem Artikel zweimal abgehandelt!! Könnte man das nicht auf einen Nenner bringen? Der Artikel würde so einiges an Klarheit gewinnen. Danke.

Hallo du IP. Werde mich in kürze den Artikel annehmen. Die unklarheiten werden richtig gestellt. Es soll ein wirkliches Europa-Recht sein und kein EU-Recht, denn da gibt es einen kleinen Unterschied. Gruß --Elkawe 23:38, 29. Aug 2006 (CEST)

Das Internationale Privatrecht (IPR) ist nationales Recht und kein Europarecht. Es hat deshalb in einem Artikel über Europarecht nichts zu suchen, höchstens insoweit, als sich die EU-Staaten untereinander vereinbart haben, wie sie ihr nationales IPR regeln wollen.--Arpinium 22:00, 31. Aug 2006 (CEST)

Neustrukturierung?[Quelltext bearbeiten]

Vermutlich ist eine Neustrukturierung des Artikels schon öfters diskutiert worden. Will da jetzt nicht als der (vermutlich) hundertste Wikipedianer nochmal mit anfangen, würd mich nur gern kurz erkundigen, welche Gründe dafür sprachen, Europarecht, Unionsrecht und Gemeinschaftsrecht in einen Artikel zu fassen, statt "Europarecht" als Möglichkeit zur Differenzierung zu verstehen und unter den einzelnen Lemmata ausführlicher auf die drei Rechtsgebiete einzugehen. Lieben Gruß. :) -- Athenchen speech 21:30, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Was wäre denn dann unter welches Lemma zu packen? ich bin da sehr skeptisch siehe auch meine Diskussion mit Elkawe hier unter Diskussion:Europarecht#Europarecht und / oder EU-Recht? und unter Diskussion:EU-Recht. --Alkibiades 21:43, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, dass du skeptisch bist, hatte ich bemerkt. :) Möchte auch wirklich keine alte Diskussion wieder entfachen und alle Anwensenden damit in den Wahnsinn treiben. ;) Bin nur gerade über diesen Artikel gestolpert und fand ihn heillos verwirrend. Meine Vorstellung von einem Artikel unter dem Lemma "Europarecht" ist in ungefähr folgende: eine kurze Abhandlung zwischen was unterschieden wird (weit, eng, bei eng: union, gemeinschaft) und ganz knapp, wo jeweils die Unterschiede sind. So ungefähr wird es hier auch versucht. Aber dann geht der Artikel teilweise plötzlich sehr ins Detail, indem er mit Primär- und Sekundärrecht anfängt oder die EG-Rechtssetzung behandelt. Und das würde für mich sehr viel eher in einen Artikel "Recht der Europäischen Gemeinschaft" passen, als in einen Artikel, der sich gleich mit drei, sehr unterschiedlichen, Rechtsgebieten befasst. -- Athenchen speech 22:04, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Nene, Das "Recht der Europäischen Gemeinschaft" ist eigentlich der wichtigste Teil des "Europarechts". Wirf mal ein Blick in ein Lehrbuch mit dem Titel "Europarecht" (z.B. Streinz). Du findest am Anfang ein bisschen was zum EU-Vertrag und ansonsten hauptsächlich was zum EG-Vertrag, den Richtlinien, Verordnungen und deren Wirkung. Dieser Artikel (er ist nicht von mir und ich will ihn nicht schönreden) hält sich an dieses Schema, das die Literatur vorgibt. --Alkibiades 22:16, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Dass es der wichtigste Teil ist, ist mir klar. Aber wir schreiben ja hier kein Lehrbuch, sondern eine Enzyklopädie. Und dann muss man sauber nach Lemmata untergliedern. Und selbst wenn es der wichtigste Teil des Europarechts ist, so ist es eben nicht der einzige Teil, sondern muss unter diesem Lemma zwangsläufig neben die anderen Teile gestellt werden und das führt dann zur Verwirrung, wenn man unter ein und demselben Lemma versucht, drei verschiedene Gebiete bis ins Detail zu erläutern. Es gibt in der Literatur auch Werke, die dem Europarecht im weiteren Sinne ebenfalls einen hohen Stellenwert einräumen; mir fällt gerade nur "Europarecht" von Fischer/Köck/Karollus ein. Vielleicht unterstelle ich denen aber auch was; werde das morgen nachprüfen. Lieben Gruß. :) -- Athenchen speech 22:30, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]


Eu Recht auf nationales Recht Grundrechte[Quelltext bearbeiten]

wie ist da das Verhältnis und die Auswirkungen ?


Zur Erinnerung: heutige "Milchpreis - Presseaufregung (Bild & Co)"[Quelltext bearbeiten]

Die Bauern regen sich auf, dass nicht mehr EU-Agrarsubventionen von bis zu 50.000.000.000 Euro pro Jahr erhalten sollen. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2005.209.01.0001.01.DEU

Zuordnungsprobleme, Findungsprobleme// Beispiel Portal Memory Alpha (Star Trek)[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist manchmal verwirrend! Wo gehört das hin:"Europäische Union", "Europarecht", "Europäischer Finanzhaushalt", "Europäische Subventionen", "Portal: Europäische Union" "Grösster Ausgabenposten der Europäischen Union", "Milch", "Milchpreise", "Landwirte" "Diskurssionsseite Portal:Europäische Union"


OECD und OSZE Europarecht??[Quelltext bearbeiten]

Dass man das Recht von OECD und OSZE zum Europarecht im weiteren Sinne zählen kann, bezweifle ich. Beides sind keine europäischen Organisationen, sondern internationale. Besonders die OECD hat mit Europarecht nicht wirklich was zu tun. Was meinen die anderen? --Loisl75 16:45, 27. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich hab das jetzt mal geändert. --Loisl75 11:41, 3. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

ISt denn das korrekt? Meiner Meinung nach spricht man doch nicht erst seit 2007 von der EU, sondern schon seit Maastricht 1992/93. (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.201 (Diskussion) 16:54, 10. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Ja, das ist korrekt: Der Rahmen "Drei Säulen der Europäischen Union" beginnt bei Maastricht. Zu einer Fläche (oder Rechtsperson wie der Jurist sagen würde) wurde die EU erst mit dem Vertrag von Lissabon. --Taste1at 18:32, 10. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ungeschriebenes Primärrecht[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird behauptet, der EUGH sei zuständig für "die Überprüfung des Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten am Europarecht (Primär- und Sekundärrecht)". Das ist afaik gerade nicht der Fall, da der EUGH lediglich die Auslegung des Primär- und Sekundärrechts beurteilt, nicht aber die Vereinbarkeit der staatlichen Normen mit EU-Recht. (Art. 267 I AEUV) (nicht signierter Beitrag von 92.73.87.5 (Diskussion) 20:44, 9. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Hallo unbekannter Leser. Da hast Du vollkommen recht, das ist unpräzise. Richtig wäre: Der EuGH hat die Aufgabe der Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Unionsverträge (ende). "Die Überprüfung des Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten am Europarecht (Primär- und Sekundärrecht)" wie im Beitrag genannt, obliegt natürlich ausschliesslich den nationalen Gerichten, die sich wiederum an der Auslegung des EuGH zu orientieren haben (sonst Staatshaftung). --Asurnipal 20:58, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

EU-Grundrechtecharta[Quelltext bearbeiten]

Die EU-Grundrechtecharta ist durch Art. 6 Abs. 1 EUV rechtsverbindlich geworden und gehört damit zum Primärrecht. Ihre Aufnahme unter dem Teil "Ungeschriebenes Primärrecht" ist systematisch falsch.--Brecht-Heitzmann 21:45, 4. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]