Diskussion:Eva Bitter

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Nordlicht8 in Abschnitt Kritik: Gegenaussagen von weiterem Mitglied der Jury
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Kritik: Gegenaussagen von weiterem Mitglied der Jury[Quelltext bearbeiten]

HalloDoc.Heintz, zum Abschnitt Kritik: Dies Aussagen von Frau Dr. Tönnies stammen ja aus einem offenen Brief an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Dazu gab es auch eine umfangreiche Anwort der FN. Darin wird mit Dr. Andreas Franzky ein weiteres Mitglied der Jury zitiert: „...Die von ihr verwendete Ausrüstung war regelkonform und damit nicht tierschutzrelevant. Es handelte sich um einen Zungenstrecker, der unabhängig von der Trense im Maul liegt. Dadurch wirkt die Zügelführung unabhängig vom Zungenstrecker.
Auch die Reiterin wird zitiert: „Ich habe den Zungenstrecker benutzt, um mein Pferd im Maul etwas zu beruhigen. Auch handelte es sich dabei nicht, wie von Frau Tönnies beschrieben, um einen dünnen Draht, sondern um ein handelsübliches Modell. Ich habe daran auch nichts mit Klebeband umwickelt, wie Frau Tönnies es beschreibt. ... Dieses Pferd ist sehr leicht im Genick und kommt schnell hinter die Senkrechte. Die Halseinstellung wurde aber nicht von mir produziert.
Somit steht hier Aussage gegen Aussage. Da im Artikelabschnitt Fehler sind (es war beim Bundeschampionat, nicht bei der EM) und die FN nun gerade nicht dafür bekannt ist, sich immer schützend vor ihre Reiter zu stellen, streiche ich den Abschnitt erst einmal aus dem Artikel. Grüße --Nordlicht8 ? 21:25, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

@Nordlicht8:Fehler wären zu korregieren und nicht der belegte Abschnitt zu entfernen, vielmehr wären dann beide Aussagen einzufügen. So entsteht der Eindruck, dass wir Kritiken nicht zulassen. --Doc. H. (Diskussion) 22:20, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn in irgendeiner Form eine Untersuchung oder ein Verfahren eingeleitet worden wäre, ein Ausschluss stattgefunden hätte oder ähnliches, ja. Aber hier hebt die FN ja gerade nochmal die Reiterin als berechtigte Kandidatin für den BMEL-Tierschutzpreis heraus und degradiert die Aussage von Frau Dr. Tönnies somit zur Einzelmeinung. Ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt, aber eine Artikelerwähnung rechtfertigt dies m.E. nach nicht.
Im Sinne von Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Meinungen von Kritikern und Gegnern wäre eine Kurzerwähnung vielleicht möglich (ist die Beobachtung des einen Tages relevant Bedeutung der Hauptperson?), auf keinen Fall aber ein Abschnitt in der selben Länge wie der Werdegang-Abschnitt. --Nordlicht8 ? 22:52, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten