Diskussion:Eva Schumann (Juristin)

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Korrektur der Falschbehauptung, die Autorin spräche von einer "Renazifizierung"[Quelltext bearbeiten]

In dem als Nachweis (Fn. 7) angegebenen Beitrag der Autorin heißt es auf S. 121: „Die letzte Zäsur ist keine scharfe Zäsur, denn hier treten die Veränderungen in den Jahren 1954 bis 1956 ein, und zwar mit der Wiedereingliederung von Ebel und Erler sowie der Berufung zahlreicher Mitglieder der ehemaligen Kieler Schule.“ Der Begriff „Renazifizierung“ wird nicht genannt; auch Schaffstein, Wieacker und Huber werden nicht genannt (Wieacker wurde bereits 1953 nach Göttingen berufen; Huber kam erst 1962 nach Göttingen).

Es ist von „Veränderungen“ (nicht von „Renazifizierung“) die Rede; die Veränderungen beziehen sich auf die Ausführungen im vorangegangenen Absatz. Dort wird ausgeführt, dass 1945 (nachdem nahezu alle NS-belasteten Professoren der Fakultät entlassen worden oder gestorben waren) zunächst im NS vertriebene Professoren an die Fakultät zurückkehrten (v. Gierke, Kraus, Leibholz, Passow) sowie während der NS-Zeit ausgebremste Wissenschaftler bzw. als unbelastet eingestufte Professoren (Flume und Raiser) nach Göttingen berufen wurden. Diese waren allerdings (von Leibholz ausgenommen) Mitte der 1950er Jahre schon im Ruhestand oder hatten Göttingen wieder verlassen.

Die Zusammensetzung der Juristischen Fakultät in den ersten Jahren nach dem Krieg ist daher bemerkenswert und zwar im Hinblick auf die Zeit vor 1945, da davor zahlreiche NS-Wissenschaftler in der Fakultät waren. Die Berufungen ab Mitte der 1950er Jahre entsprechen hingegen im Vergleich dazu eher dem üblichen Vorgehen der Zeit, nämlich dass auch wegen NS-Belastung von den Militärregierungen entlassene Professoren wie Ebel und Erler sowie Juristen, die aufgrund ihrer NS-Belastung längere Zeit nicht auf einen Lehrstuhl berufen worden waren (z.B. Schaffstein), wieder an den Fakultäten integriert wurden.

--Zirkelbeweis (Diskussion) 15:32, 30. Nov. 2021 (CET)Beantworten