Diskussion:Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Horst-schlaemma in Abschnitt Kirchenkreise
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Union Evangelischer Kirchen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Sätze zur UEK mal in einen Absatz gesetzt, allerdings sind sie meiner Meinung nach widersprüchlich. Vielleicht kann jemand mit mehr Kenntnissen das mal so überarbeiten, das es stimmt. -- lley 16:31, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo lley, ich habe das mal etwas überarbeitet. Beim Ergänzen hatte ich da wohl zwei parallele Stränge aufgebaut. Ist es nun deutlicher? Grüße vom --Klugschnacker 18:59, 25. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, natürlich, so ist es verständlich. -- lley 15:04, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Widersprüchliche Angaben zur organisatorischen Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Aufbau" steht: "Die neue Kirche soll in drei Ebenen gegliedert sein: Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinde." Ein paar Sätze weiter ist dann von Sprengeln die Rede. Also ist die Kirche doch in vier Ebenen gegliedert: Landeskirche, Sprengel, Kirchenkreise und Kirchengemeinden. -- 217.232.170.68 00:20, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt sogar außerdem in großen Kirchenkreisen noch die Propsteien. Weder die Sprengel noch die Propsteien sind aber selbstständige (Verwaltungs-)Ebenen, sondern „geistliche Aufsichtsbezirke“. -- lley 10:57, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Das Gefüge ist für Außenstehende nicht leicht zu verstehen. Da ich in der Kirche arbeite und mit den Strukturen vertrauter bin, habe ich einen Versuch unternommen, das Gefüge verständlich zu machen. Ich hoffe, ich habe es hingekriegt.

-- 91.63.109.166 21:08, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Du solltest allerdings eine Quelle für die Ergänzung angeben und den Text so verfassen, dass ersichtlich ist, dass es erst voraussichtlich bzw. zukünftig so sein wird. --Schiwago 22:25, 21. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nachgebessert, danke! -- Hasselaner 15:55, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Sollte man nicht die Verwaltng von der Geistlichen Aufsicht trennen. Ich versuche da gerade durchzustehen und Verstehe sie so:

Geistlich: Nordkirche-Landesbischof / Sprengel-Bischof / Propsteien-Pröbste / Regionen?-??? / Gemeinden

Verwaltung: Nordkirche, Kirchenkreise, Aussenstellen -- 88.75.224.221 22:41, 27. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Mitglieder[Quelltext bearbeiten]

Wäre es bei der Mitgliedstabelle nicht sinnvoll auch noch die gesamte Nordkirche aufzulisten mit den einzelnen Werten? 87.78.101.65 20:58, 7. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Die Zugehörigkeit der Domgemeinde Ratzeburg zum Kirchenkreis Mecklenburg ist 2017 entfallen. Habe den entsprechenden Passus ersatzlos entfernt. --Hennx (Diskussion) 14:39, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Verfassunggebende Synode[Quelltext bearbeiten]

@Gordito1869 Verfassunggebende Synode, ohne Fugen-s und mit großgeschriebenem Adjektiv, ist die Bezeichnung in den offiziellen Verlautbarungen der ELKN; sollte m.E. darum auch im Artikel so stehen. Gruß, --Rabanus Flavus 12:06, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Zeitebene der Beschreibung[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Geschichte" erfolgt die Beschreibung von unterschiedlichen Zeitpunkten aus:
z.B.:"Es soll jetzt ein breit angelegter Beteiligungsprozess beginnen, der es den kirchlichen Gremien und Gruppen bis Sommer 2011 ermöglicht, zum Verfassungsentwurf Stellung zu nehmen."
Aber:"Zu Pfingsten 2012 wurde die Fusion rechtlich vollzogen." Der Artikel sollte hinsichtlich eines gemeinsamen Beschreibungszeitpunktes überarbeitet werden. --Buschmensch44 (Diskussion) 03:52, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Gliederung[Quelltext bearbeiten]

@lley: Die Landeskirche gliedert sich nicht in Sprengel und Propsteien. Diese Aufsichtsbezirke sind keine Strukturmerkmale. Sinnvoller ist es dann, die Überschrift Geistliche Aufsichtsbezirke wieder einzusetzen und die Information des Satzes Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland besteht aus dreizehn Kirchenkreisen und den dazugehörigen Kirchengemeinden. unter der Überschrift Aufbau wiederzugeben. Einverstanden ?--Zweedorf22 (Diskussion) 16:26, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Nein, der einführende kurze Text des Abschnittes ist ohnehin in gewisser Weise eine Dopplung zum darüberstehenden Abschnitt (abgesehen von der Zahl der Kirchenkreise). Man könnte den Text also vielleicht sogar komplett streichen. Deine Überschrift passt jedoch nicht, weil in der Übersicht ja auch die Kirchenkreise auftauchen (und auftauchen müssen, wenn es sinnvoll bleiben soll). Die Überschrift "Gliederung" hingegen passt, weil natürlich auch die Sprengel die Landeskirche gliedern bzw. die Propsteien die Kirchenkreise gliedern. Das Wort Gliederung sagt ja noch nichts über die Funktion der einzelnen Teile/Untergliederungen. Ich habe deshalb auch das entsprechende Wort aus deinem Satz entfernt. -- lley (Diskussion) 18:34, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nach der Verfassung gliedern sich die Kirchenkreise aber nicht mehr in Propsteien. Und nun ?--Zweedorf22 (Diskussion) 18:44, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Doch, das tun sie. Nur steht das nicht im Artikel 3, weil es da um die Verwaltungsstruktur geht, sondern in Artikel 65, auch wenn das Wort "Gliederung" da nicht benutzt wird. -- lley (Diskussion) 22:44, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ausgehend von der Prämisse, dass die Verfassung nicht falsch sein kann: Für jeden Kirchenkreis gibt es grundsätzlich nur einen Propst, damit nur einen deckungsgleichen geistlichen Aufsichtsbezirk Propstei, Art. 65 Abs. 1 Satz 1. Ausnahmsweise darf in den größeren Kirchenkreisen das Gebiet einer Propstei in mehrere Propsteien aufgeteilt werden, Art. 65 Abs. 2. Da hierdurch nicht der Kirchenkreis, sondern der geistliche Aufsichtsbezirk anders eingeteilt wird, bedarf es für diese abweichende Aufteilung zusätzlich der Zustimmung des Bischofes im Sprengel und des Landeskirchenamtes, Art. 65 Abs. 3. Die Struktur der Landeskirche wird von der Verfassung demgegenüber ausschließlich im Teil 1 Abschnitt 2, Struktur und Status der Kirche, geregelt. Demgemäß können sich die Verwaltungsbezirke Kirchenkreise nicht in geistliche Aufsichtsbezirke Propsteien gliedern und deshalb wurde das Verb auch bewusst nicht verwendet. Es sollte verhindert werden, dass die großen Kirchenkreise sich eine mittlere Verwaltungsstruktur Propstei schaffen. Das Landeskirchenamt hatte bereits in einem Fall helfend zu unterstützen, weil genau das versucht wurde. So, nun zu unserem Artikel: Überschrift Einteilung der Geistlichen Aufsichtsbezirke und den von mir dort fälschlich eingesetzten Satz zur Gliederung der Verwaltungsbezirke schmeißen wir raus ?--Zweedorf22 (Diskussion) 08:43, 15. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Artikel 3 Abs.1 der Verfassung der Nordkirche bestimmt folgendes: Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland gliedert sich in die Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche. Ich denk mal drüber nach wie wir das am besten darstellen. Wahrscheinlich ist unser Dissens darauf zurückzuführen dass wir Äpfel mit Birnen vergleichen, nämlich Verwaltungsbezirke mit geistlichen Aufsichtsbezirken.--Zweedorf22 (Diskussion) 19:04, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Mir ist schon bewusst, dass es sich um verschiedene Dinge handelt. Das steht im Artikel nun auch bereits zweimal drin und sollte jedem, der den Text liest, deutlich werden.
Ich hänge nicht am Begriff Gliederung (der nach meinem Sprachgefühl dennoch für beide Dinge zutreffend ist). Wenn es eine andere zutreffende Überschrift gibt, gerne. Deine war es aber nicht. -- lley (Diskussion) 22:44, 14. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Segung gleichgeschlechtlicher Paare[Quelltext bearbeiten]

Zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gab es ja einen kleinen Streit hier, ich hatte dazu einen Satz mit Beleg (nordkirche.de) ergänzt. Dieser wurde nun erweitert um den Zusatz "sie kann von Pfarrern und Gemeindenkirchenräten aus Gewissensgründen abgelehnt werden" ([1]). Das ist richtig, aber im Artikel wohl zu ausschweifend, denn in der PM der Nordkirche steht zu diesem Fall: "Wenn ein Pastor eine Segnung im Gottesdienst ablehnt, soll er dies mit dem Kirchengemeinderat beraten und dann den zuständigen Propst des Kirchenkreises informieren. Dieser soll dann für die gottesdienstliche Feier sorgen." ([2]) - Das heißt, dass die Segnung auf jeden Fall durchgeführt wird. Ich habe die Erweiterung daher rausgenommen, da der Satz sonst (mit der ggf. dann noch nötig werdenden weiteren Ergänzung) den Rahmen sprengt; zu keinem anderen Thema der Praxis in der Kirche ist der Artikel so ausführlich. Gruß --Zwölfhundertvierunddreißig (Diskussion) 15:08, 21. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Kirchenkreise[Quelltext bearbeiten]

Die Kirchenkreise sollten eigene Artikel wie der Pommersche erhalten, oder zumindest ausführlichere Abschnitte hier im Artikel. VG --Horst-schlaemma (Diskussion) 11:06, 21. Mär. 2018 (CET)Beantworten