Diskussion:Evangelische Kirche A.B. in Österreich

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Wie lautet der unabgekürzte Name der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich?[Quelltext bearbeiten]

Vor einigen Tagen wurde im Artikel Evangelisch-Lutherische Kirchen die Evangelische Kirche A.B. in Österreich etwas ausführlicher als bisher dargestellt. Dabei hat der Bearbeiter die Bezeichnung „Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnis (A.B.) in Österreich“ benutzt. Ich habe Zweifel, ob das richtig ist. Nach meinem Sprachgefühl müsste es eigentlich „Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses in Österreich“ (mit dem Genitiv) heissen. Aber entscheidend ist natürlich nicht mein Sprachgefühl, sondern der tatsächliche Name, dessen Abkürzung „Evangelische Kirche A.B. in Österreich“ lautet. Leider gibt dieser Artikel keine Auskunft darüber, wie der unabgekürzte Name offiziell lautet. Es wird lediglich erklärt: „A.B. steht für das Augsburger Bekenntnis“. Auch auf der verlinkten Internetpräsenz der Evangelischen Kirche in Österreich habe ich darüber nichts gefunden. --BurghardRichter 18:19, 29. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Inzwischen habe ich selbst die Antwort gefunden. Im Bundesgesetz vom 6. Juli 1961 über äussere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009255) heisst es im § 1: „Die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich sowie die in dieser zusammengeschlossene Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Österreich und die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses in Österreich ...“ Vielleicht sollten wir die Lemmata der entsprechenden Artikel ändern? --BurghardRichter 16:47, 30. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Formal ist der Gedanke vielleichtr richtig. Da ich aber gestern auch nach fast 15-minütigem Suchen nur "A.B." gefunden hatte, sollte das so bestehen bleiben. -- Dietrich 19:43, 30. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich halte es aber dennoch für richtig, den unabgekürzten Namen am Anfang des Artikels zu nennen; denn für jede Abkürzung sollte grundsätzlich zur Erklärung die vollständige Form mitgeteilt werden. --BurghardRichter 23:17, 7. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]