Diskussion:Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

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Bekenntnisstand[Quelltext bearbeiten]

Bei Benutzer http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Dietrich#Athanasisches_Glaubensbekenntnis entspann sich eine Diskussion, die von der Geltung des Athanasianischen Glaubensbekenntnisses ausging, und dazu führte, zu fragen, welche Bekenntnisse denn nun in der Pfalz überhaupt gelten - oder nicht, oder wie. Vorläufiges Ergebnis ist Folgendes:

Kirchenverfassung, § 2: "Das Bekenntnis der Protestantischen Landeskirche ist ausgesprochen in ihrer Vereinigungsurkunde und deren gesetzlichen Erläuterungen." (http://www.evpfalz.de/4543.php) Was hat es mit der "Vereinigungsurkunde" auf sich? Im Internet habe ich diese nicht gefunden. Aber Folgendes:

"Im August 1818 legte eine gemeinsame Synode in Kaiserslautern die Grundsätze der Gemeinsamkeit in Lehre und Ordnung der Kirche fest. Im Geist des Rationalismus sollten die kirchlichen Bekenntnisse "völlig abgeschafft" werden, das Neue Testament als Glaubensnorm ausreichen. ... die zweite Generalsynode 1821... [:] Die kirchlichen Bekenntnisse sollten nun "in gebührender Achtung" gehalten werden; doch als "Glaubensgrund und Lehrnorm" galt "allein die heilige Schrift" (nicht mehr in der Reduktion auf das Neue Testament). Die große Mehrheit der Synode wie die führenden Kräfte im Konsistorium ... waren von der Überzeugung geleitet, "dass es zum innersten und heiligsten Wesen des Protestantismus gehört, immerfort auf der Bahn wohlgeprüfter Wahrheit und ächt religiöser Aufklärung, mit ungestörter Glaubensfreiheit muthig voranzuschreiten."(Vereinigungsurkunde)" (http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44489)

Interessant nun, dass das "K I R C H E N G E S E T Z über die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Kirchenbeamtengesetz der EKD - KBG.EKD) vom 10. November 2005" in § 18 vorschreibt:

"Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte haben ihren Dienst in Bindung an Schrift und Bekenntnis und nach den Ordnungen der Kirche auszuüben." (http://www.evpfalz.de/10175.php),

was nach dem GESETZ über das Kirchenbeamtenrecht in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) (KBG.Pfalz) vom 18. November 2006 (http://www.evpfalz.de/9834.php) dort gilt – mit einigen Ausnahmen, zu denen aber nicht der § 18 des EKD-Kirchenbeamtengesetzes gehört! (Alle Links sind von heute!)

--> Die Frage wäre also: ob in der Prot. Kirche der Pfalz die "Bindung" an die Schrift anders aufzufassen ist als die "Bindung" an das Bekenntnis (vom üblichen Gefälle zwischen Schrift und Bekenntnis einmal abgesehen, nämlich noch darüber hinaus)?

--> Und natürlich: Welches sind denn die Bekenntnisse, die "in gebührender Achtung" gehalten werden?

Das gehört unbedingt in den Artikel. (Und vielleicht auch, was ob und wenn ja was das in der Praxis bedeutet.)

Danke, --Sokkok 23:31, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]


Mit den EKD Gesetzen kenn ich mich jetzt nicht so aus, was ich aber noch aus der Kirchengeschichte weiß (und folgendem Buch: Quellenbuch zur Pfälzischen Kirchenunion und ihre Wirkungsgeschichte bis zur Mitte des 19. Jhd, Texte Dokumente, Bd. 4 1993) ist es so, daß bei der Union als Glaubnesgrundlage allein die Heilige Schrift festgelegt wurde, während die Bekenntnisschriften und Symbola (das sind die Bekenntnisschriften der alten Kirche) in gebührender Achtung gehalten werden. Irgendwann später hat der bayrische König dann noch die CA Variata durchgesetzt, dazu hat er aber recht lange gebraucht. Nach Neugründung der Kirche nach den beiden Weltkriegen, wurde die CA Variata nie mehr explizit erwähnt. Es besteht nun innerhalb der Kirche ein Dissens darüber, ob die CA Variata Bekenntnisschriift sei. De facto hat dies aber keine Auswirkung auf das Kirchenleben. Die Pfarrer wurden schon vor der Union, sowohl bei Reformierten wie auch Lutheranern auf die Heilige Schrift ordiniert. In anderen Landeskirchen in Deutschland ist es auch heute noch üblich, daß sich ein angehender Pfarrer zu den jeweiligen Schriften bekennen muß (Konkordienbuch bei Lutheranern, div. Bekenntnisschriften wie Heidelberger Katechismus bei Reformierten). Die Bekenntnisschriften haben in der Pfalz jedoch in der Praxis keine Bedeutung mehr. Es findet quasi nur noch eine Bindung an die Schrift und nicht mehr an eine Bekenntnisschrift statt.

Leider kenne ich dazu auch keine Online-Quellen. Im Zweifel müßte man die Kirche wohl anschreiben und nachfragen...--83.77.90.55 12:25, 10. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Muss das "(Protestantische Landeskirche)" denn auch im Namen des Artikels vorkommen? Klar, es ist Teil des offiziellen Namens der Kirche, aber es würde doch auch genügen, es im Einleitungssatz zu erwähnen (wie es jetzt schon ist) und den Artikel selbst unter dem kürzeren Evangelische Kirche der Pfalz zu haben. Bei Unternehmen bspw. lässt man ja auch die Rechtsform im Titel weg, obwohl sie Teil des Namens ist. Und eindeutig ist der Titel ja auch ohne den Klammerzusatz. --188.110.116.40 00:41, 8. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bei Kirchen ist es üblich, den vollen Namen anzugeben, auch wenn der kompliziert ist. Langfristig und global erleichtert das bei vielen ähnlich und manchmal sogar gleich lautenden Kirchennamen die Identifizierung (vgl. diese Diskussion um die heutige Ev.-ref. Kirche). Im übrigen führt Evangelische Kirche der Pfalz als Kurzfassung auf den Artikel. Grüße, --Sokkok 10:24, 8. Jun. 2011 (CEST)

Link zu Ludwig Diehl[Quelltext bearbeiten]

Der in diesem Dokument verbundene Link zu "Ludwig Diehl, Landesbischof" ist falsch. Der Landesbischof Ludwig Diehl lebte von 1894 bis 1982 (http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44489). Der im Link genannte Ludwig Diehl (http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Diehl) war Soldat und Schriftsteller und lebte von 1866-1947,

Siehe auch Hans L. Reichrath, Ludwig Diehl : Das Leben eines Pfälzer Pfarrers, Verlagshaus Speyer, Evangelischer Presseverlag Pfalz, 1996

--195.37.166.247 10:59, 18. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ev. Kirche der Pfalz umfasst fast das gleiche Gebiet wie die Diözese Speyer?[Quelltext bearbeiten]

So weit ich weiß - bin mir da aber nicht ganz sicher - umfasst das Gebiet der ev. Kirche der Pfalz aus historischen Gründen nahezu das gleiche Gebiet wie die kath. Diözese Speyer. Stimmt das? Und wenn ja, wäre das doch eine bemerkenswerte (weil vermutlich in Deutschland einzigartige) Tatsache, die man dann m.E, in den Artikel einbauen könnte. Weiß da jemand Genaueres? Vielen Dank schon mal im Voraus! Mit den den besten Grüßen aus der Pfalz --94.219.27.54 19:57, 21. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Beobachtung stimmt wohl, wie mir scheint. Aber: So einmalig ist das nicht: Vgl. Bistum Freiburg - Badische Landeskirche; Bistum Rottenburg-Stuttgart - Württembergische Landeskirche. Mit gutem Willen auch: Bistum Dresden-Meißen - Sächsische Landeskirche. Die Bayerische Landeskirche dürfte ihren Gebietsstand auch nur unwesentlich verändert haben und entspricht wohl seit jeher i.W. den sieben kath. Bistümern Bayerns. - Aber interessant, dass es v.a. im Süden diese Kontinuität zu geben scheint. Grüße, --Sokkok 01:19, 22. Feb. 2013 (CET)

Bayerischer König als Oberhaupt[Quelltext bearbeiten]

Der bayerische König war also Oberhaupt der Kirche. War das Haus Wittelsbach nicht katholisch? Also ein katholisches Oberhaupt für die evangelisch-protestantische Pfälzer Kirche? --144.85.189.185 13:36, 7. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Genau so wie für die lutherische bzw. reformierte Kirche im übrigen Bayern. - Das gehört zu den schönsten Blüten des landesherrlichen Kirchenregiments bzw. des Bündnisses von Thron und Altar. Vgl. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Evangelisch-Lutherische_Kirche_in_Bayern&oldid=130437350#Geschichte. Grüße, --Sokkok 12:59, 2. Jun. 2014 (CEST)