Diskussion:Evangelische Kirche der altpreußischen Union

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von BurghardRichter in Abschnitt Unierte Landeskrichen
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Normaljahr[Quelltext bearbeiten]

Auf Rechtsverhältnisse vor 1803 Bezug zu nehmen, hat in diesem Zusammenhang wenig Sinn. Wenn man es aber tun will, dann ist das Normaljahr 1624 maßgeblich, mit dem drei (!) Konfessionen in ihrem Besitzstand festgeschrieben und das "Cuius regio..." aufgehoben worden war. --Rabanus Flavus 15:36, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde nicht gut, dass du nicht auf meine Aufforderung in der Zusammenfassungszeile eingehst, sondern erneut eine Rücksetzung vornimmst. Es geht um den §20 des Augsburger Religionsfriedens, aus dem Friedrich Wilhelm seine Stellung als summus episcopus ableitete, und nicht um das, was du vermutlich denkst (mir aber nicht mitteilst). Wie sah deiner Ansicht nach die Rechtslage aus, die Friedrich Wilhelm seinen Schritt gestattete?--Gloser 15:54, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Friedrich Wilhelm war (vor der Union) reformiert; sein Summepiskopat über die lutherischen und auch die katholischen Untertanen (von denen er seit 1815 sehr viele hatte) übte er über entsprechende konfessionell besetzte Behörden aus. Ich persönlich bin der Meinung, dass er zu der Union überhaupt kein Recht hatte. Aber darum geht es hier nicht, sondern nur darum, dass das Recht des alten, 1803 untergegangenen Reichs (auf das du in deiner Änderung Bezug nimmst, nicht ich) ihm diesen Schritt keinesfalls gestattet hätte, wegen der Normaljahrsbestimmung. --Rabanus Flavus 16:01, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Er hatte ein Sumepiskopat über seine katholischen Untertanen? Kannst du das belegen?
Auch beendete der Untergang des Reichs (1803?) keineswegs die Stellung des Landesherren gegenüber den Landeskirchen (katholische Landeskirchen gab es nicht). Wilhelm II. übte es in Preußen bis zur Novemberrevolution 1918 aus. Gibt es eine Literaturstelle, auf die du deine Meinung zu den landesherrlichen Befugnissen stützt?--Gloser 16:26, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Mehr zu 33-45 biite[Quelltext bearbeiten]

Es gab einen Bruderrat der EKdAU, der wohl neben der v.d.DC dominierten Gremien wirkte. ODER ?? Dito bei den einzelnen Provinzialsynoden. Heinrich Held war wohl da auch Mitglied für das Rheinland. Prov. Westfalen war und blieb lutherisch und nicht von den DC beherrscht. Ich hätte da gern von kompetenten Leuten mehr dazu, und wenn schon Mal dann auch zur Gesch der Provinzialsynoden-Kirchennachfolgern wie EKiR. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 16:20, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Altpreußisch[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel kommt nicht deutlich genug zum Ausdruck, dass mit altpreußisch das Gebiet des „alten“ Preußen vor 1866 gemeint ist, weil weder die Landeskirche von Hessen-Nassau noch vor allem die lutherische Landeskirche der Provinz Hannover nach den Annexionen von 1866 in die preußische Landeskirche eingegliedert wurden. --Rabanus Flavus (Diskussion) 10:49, 3. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die Einfügung der Erläuterung des Wortes altpreussisch! Es gilt übrigens ebenso auch für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holsteins, die ebenfalls nicht zur Kirche der Altpreussischen Union gehörte. Andererseits gehörte der (erst 1898 entstandene) Kirchenkreis der Hohenzollernschen Lande, die schon 1850 zu Preussen kamen, zur Kirche der Altpreussischen Union. (Nähere Informationen dazu finden sich hier: Volker Trugenberger: Hohenzollern. In: Württembergische Kirchengeschichte online.) --BurghardRichter (Diskussion) 14:35, 3. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Es gibt auch eine ansprechende Ausstellung und eine Vikarin in Hechingen hat eine wissenschaftliche Arbeit zur Liturgie verfasst.[1] --2003:D2:2BDB:CB99:BDB5:9539:6B1:DB06 09:35, 19. Feb. 2018 (CET).Beantworten
  1. Antonia Lezerkoss: Kirche: Liturgie nach alter Preußenweise. Südwest Presse Online, 3. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018.
    Dagmar Stuhrmann: Kirche: Ausstellung „Evanglisch in Hohenzollern“ macht Halt in Ebingen. Südwest Presse Online, 26. Januar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018.
    Hechingen: Ein Abschied voller Wehmut. Schwarzwälder Bote, 13. Februar 2013, abgerufen am 18. Februar 2018.

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich es richtig verstehe, lautete der Name der Kirche korrekt „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Wenn keine Einwände bestehen, würde ich gerne den Artikel entsprechend verschieben. --BurghardRichter (Diskussion) 23:29, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Das befürworte ich, ich habe mich schon lange gewundert, warum hier so ein verkürzter Name gebraucht ist. Aber Evangelische Kirche der Altpreußischen Union ist WL auf diesen Artikel; man müsste also zuerst die WL schnelllöschen lassen, damit es für die Verschiebung frei ist.--Zweioeltanks (Diskussion) 06:52, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Ganz ungebräuchlich scheint der verkürzte Name nicht zu sein. So heisst es zum Beispiel bei Wilhelm H. Neuser: Evangelische Kirche Westfalens im Grudriss (Bielefeld 2002), auf Seite 195 auch nur „Kirche der altpreussischen Union“. Dennoch vermute ich, dass der längere Name der richtige ist. Auf eine andere Frage bin ich dadurch aufmerksam geworden, dass dein Hinweis auf die Seite Evangelische Kirche der Altpreußischen Union in Rot erscheint; die von dir gemeinte Weiterleitungsseite heisst Evangelische Kirche der altpreußischen Union. Ich vermute aufgrund der mir vorliegenden Quellen, dass die Kleinschreibung richtig ist. Ich werde beide Fragen noch prüfen, bevor ich die Verschiebung vornehme. Leider dauert es bei der Bayerischen Staatsbibliothek immer einige Tage, bis man angeforderte Bücher bekommt. --BurghardRichter (Diskussion) 13:40, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Stimmt, das ist auch noch zu prüfen. Ich habe die nötige Literatur; nur leider nicht, wo ich im Moment bin. Erst am Montag bin ich wieder in Berlin und kann nachschlagen.--Zweioeltanks (Diskussion) 14:55, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Sie hieß Evangelische Kirche der altpreußischen Union, siehe hier und hier. Bemerkenswert ist hier, dass der Antiquar in der Annonce „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“ schreibt, obwohl sie im abgebildeten Titel „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ heißt.--Gloser (Diskussion) 16:46, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Richtig. Maßgeblich muss ja hier wohl die Verfassungsurkunde von 1922 sein, mit der der Name amtlich wurde. Zumindest hier auf dem Cover ist das Adjektiv klein geschrieben, und das scheint auch sonst in Rechtstexten öfter zu finden (z.B. auch in Artikel I der Ordnung der EKU). In die Verfassungsurkunde selbst kann ich erst nächste Woche gucken. Aber die Schreibung "Altpreußischen" ist auch relativ gängig, sollte also auch als WL eingerichtet werden.--Zweioeltanks (Diskussion) 17:30, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Hier habe ich die Bestätigung gefunden: Verfassungsurkunde für die Evangelische Kirche der altpreussischen Union vom 29. September 1922, in: Dieter Kraus (Hrsg.): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-09893-5, Anhang II Historische Verfassungstexte, S. 935–984. Ich kümmere mich um die Verschiebung. --BurghardRichter (Diskussion) 18:23, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die Verschiebung ist vollzogen, und für Evangelische Kirche der Altpreußischen Union eine Weiterleitungsseite eingerichtet. Dank an Zweioeltanks und Gloser! --BurghardRichter (Diskussion) 22:24, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Unierte Landeskrichen[Quelltext bearbeiten]

Der Satz „… weil weder die unierten Landeskirchen von Hessen-Kassel, Nassau und Frankfurt am Main … in die preußische Landeskirche eingegliedert wurden“ ist missverständlich, weil er diese drei Landeskirchen undifferenziert als „uniert“ bezeichnet. Nur bei der evangelischen Landeskirche in Nassau handelte es sich um eine (echte) Bekenntnisunion, bei den evangelischen Landeskirchen in Kurhessen und in Frankfurt am Main hingegen um Verwaltungsunionen mit bekenntnisgebundenen lutherischen und reformierten sowie mit bekenntnisunierten Gemeinden. Wenn keine Einwände bestehen, würde ich das gerne klarstellen. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 14:01, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ich sehe hier nichts Missverständliches. Der Satz ist völlig korrekt und im Zusammenhang dieses Artikels auch ausreichend. Weitere Differenzierungen gehören in die Artikel zu den einzelnen Kirchen.--Zweioeltanks (Diskussion) 16:28, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Nach BK:
Wie in Unierte Kirchen (evangelisch) #Arten des Zusammenschlusses ausgeführt ist, zählen zu den unierten Kirchen gleichermassen solche mit Bekenntnisunion wie auch solche mit Verwaltungsunion. Der von dir kritisierte Kausalsatz im zweiten Absatz der Einleitung soll das Attribut altpreussisch im Namen der Kirche begründen: nämlich dass zu dieser Landeskirche nicht die Kirchen aller Provinzen des 1866 vergrösserten Königreichs gehörten, sondern nur die der älteren Provinzen, die auch schon vor 1866 zu Preussen gehörten. Eine Differenzierung der Kirchen der damals neu hinzugekommenen Provinzen nach lutherisch und uniert ist sinnvoll, weil es für die rein lutherischen Kirchen ohnehin klar war, dass sie schon aus Gründen des Bekenntnisses nicht der unierten preussischen Landeskirche angehören konnten; bemerkenswert ist dagegen, dass auch die unierten Kirchen von Hessen-Kassel, Nassau und Frankfurt nicht in die preussische Landeskirche eingegliedert wurden, obwohl es hier von seiten des Bekenntnisses eigentlich keinen Hinderungsgrund gab. Eine weitere Untergliederung dieser unierten Kirchen nach Bekenntnis- und Verwaltungsunion würde zur Erklärung, die der Kausalsatz leisten soll, nichts beitragen; sie könnte lediglich Verwirrung stiften, da sie den Blick auf eine Unterscheidung richten würde, die in diesem Zusammenhang nicht relevant ist. --BurghardRichter (Diskussion) 16:37, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten