Diskussion:Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Beschluss der Verfassung war 1922[Quelltext bearbeiten]

"Die am 13. Dezember 1923 von der Kirchenversammlung beschlossene und am 8. April 1924 vom preußischen Landtag per Gesetz erlassene Verfassung der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main"

1) In dem maßgeblichen Kommentar dieser Verfassung ("Evangelisches Kirchenrecht für Frankfurt am Main", 1932) nennt Johannes Kübel an drei Stellen übereinstimmend den 13. Dezember 1922 als Tag der Beschlussfassung und den 12.1.1923 als Tag der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Verfassungsgebenden Kirchenversammlung bzw. des Inkrafttretens: - auf der Titelseite - auf Seite 24 im Kommentar zum Vorspruch der Verfassung - auf Seite 380 im Kommentar zu § 123 Abs. 1, den Übergangs- und Schlussbestimmungen

2) Am 8.4.1924 wurde ebenfalls nach Kübel S. 380 die Verfassung nicht vom Preussischen Landtag "erlassen", sondern deren Rechtsgültigkeit anerkannt.

Der Autor Johannes Kübel war wesentlich an der Ausarbeitung der Verfassung beteiligt, daher wird er sich nicht dreimal geirrt haben.

--Gpapke (Diskussion) 13:43, 5. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Korrektur, hab’s in den Artikel übernommen. –Flibbertigibbet (Diskussion) 14:43, 5. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]