Diskussion:Exekutive

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:908:1467:A460:B00D:905D:795F:C3F5 in Abschnitt Fehlende Gewaltenteilung in Deutschland
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Die Exekutive sei eine unabhängige Staatsgewalt, zumindest stand das bis gerade noch im Einleitungstext. An dieser Stelle muss zwecks Präzision erklärt werden, in welcher Hinsicht die Staatsgewalt unabhängig ist. (nicht signierter Beitrag von 178.202.193.17 (Diskussion) 13:35, 15. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Einberufung zur Musterung bei Männern durch ein Kreiswehrersatzamt.

Vielleicht kann man bei dem Satz dazuschreiben, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und die Musterung nicht mehr verpflichtend unternommen wird. Zwar ist da immer noch das Kreiswehrersatzamt zustaendig, aber die meisten werden bei dem Satz wohl die Wehrpflicht im Hintergedanken haben, die es ja nicht mehr gibt und um Irritationen zu vermeiden, hier evtl. den Sachverhalt nochmals klar herausstellen, dass man insgesamt auf aktuelle Infos Zugriff hat und nichts durcheinander kommt. (nicht signierter Beitrag von 77.2.82.10 (Diskussion) 20:14, 22. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Hintergrundinformation[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir mal erlaubt ein wenig Hintergrundinformationen über die Exekutive anzufügen. Es wäre schön, wenn jemand noch mehr über die Entstehung der Beamtenschaft schreiben könnte, weil nur damit die Zusammenhänge klar werden. Der Artikel über das Ermessen ist zwar nicht schlecht, lässt aber die Unterscheidung zwischen Tatbestandsermessen und Rechtsfolgenermessen völlig außen vor - ich werde das bei Zeiten mal ändern.

Haben Sie vielleicht auch noch irgendetwas sachliches beizutragen? Die Ausführungen waren doch insgesamt richtig! Also warum wurde die vorangegangene Version gelöscht?

Hi, willkommen in der Wikipedia. Signiere doch bitte deine Beiträge, die erleichter die Zuordnung, sowohl zur Person, als auch die zeitliche Einordnung. --Mit freundlichen Grüßen: Mthezeroth 22:14, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Fehlende Gewaltenteilung in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Eintrag zu Deutschland sollte von jemanden mit etwas Fachwissen um die staatstheoretische Diskussion ergänzt werden, warum es in der Bundesrepublik gerade keine klassische Gewaltenteilung gibt: Der Bundeskanzler ist stimmberechtigtes Mitglied des Bundestages. Mit der klassischen Vorstellung von der Teilung hat das ja nichts mehr zu tun, und dementsprechend liest sich der Eintrag jetzt etwas seltsam. --194.97.161.140 04:35, 26. Apr 2006 (CEST)

Die Gewaltenteilung ist theoretisch gegeben, da weder der Bundeskanzler noch der Bundesminister zwangsläufig MdB sein müssen. Dass die politische Realität die Idee der Gewaltenteilung etwas aufweicht, ist u.U. zu bedauern und sollte wohl auch im Artikeltext vermerkt werden. -- sebmol ? ! 01:05, 27. Apr 2006 (CEST)
im artikel wird nichtmal erwaehnt, dass bundeskanzler/minister zur exekutive gehoeren, dort steht nur: Zur Exekutive gehören in Deutschland alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. danach wird nur die administrative der exekutive naeher erlaeutert. die artikel Gewaltenteilung und Legislative weisen zum teil aehnliche loecher und sprachlich zweideutige formulierungen auf. mich wundert, dass sich gerade artikel ueber einen so elementaren teil unserer gesellschaft in einem solchen zustand befinden. --Esco Benutzer Diskussion:Esco 15:22, 28. Aug 2006 (CEST)

"artikel wird nichtmal erwaehnt, dass bundeskanzler/minister zur exekutive gehoeren.." "..mich wundert, dass sich gerade artikel ueber einen so elementaren teil unserer gesellschaft in einem solchen zustand befinden..."

- Kann mich Esco da nur absolut anschließen, habe mich darüber auch gewundert. Ferner wird nicht erwähnt, dass vor Klage vor dem Verwaltungsgericht zunächst Widerspruch bei der Behörde selber eingelegt werden muss. Auch die Doppelrolle der Verwaltung als "Quasi-Richter" und Beteiligte (Partei) wird nicht erwähnt. FAZIT: Artikel sehr mager...(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von DaveRocka (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 19:44, 27. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

Dieser ganze Unsinn von wegen: "in Deutschland keine Gewaltenteilung" folgt allein aus dem Blödsinn, den dieser Artikel verzapft, indem er die Bundesregierung völlig falsch zur Exekutive zählt und damit zu einer nachgeordneten ausführenden Behörde erklärt, die springt, wenn die ihr angeblich übergeordnete und weisungsbefugte Opposition pfeifen würde! Die Bundesregierung bildet gemeinsam mit der Opposition zusammen die Legislative, Herrgottnochmal! Die Exekutive besteht ausschließlich aus nachgeordneten, weisungsgebundenen Behörden, die selber garkeine Gesetze ins Parlament einbringen und erlassen können, und das trifft auf die Bundsregierung einfach nicht zu! Bundesregierung und Opposition bringen beide Gesetzesvorschläge ins Parlament ein, beraten und erlassen sie, weshalb beide die grundlegenden Teile der Legislative, eben der gesetzgebenden Gewalt bilden. --79.242.203.134 18:48, 24. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Laut Bundeszentrale für politische Bildung (bpd.de) ist die Bundesregierung Teil der Exekutive. Das die Regierungsmitglieder in der Regel auch ein Parlamentsmandat haben und somit auch Teil der Legislative sind, ist meines Wissens normal in System in denen das Parlament den Regierungschef wählt. Das heißt aber nicht, dass in solchen Ländern keine Gewaltenteilung oder keine Demokatrie herrscht, und es hat auch nichts mit Reichsbürgerverschwörungen zu tun. Interressant ist vielleicht dazu dieser Artikel: Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive?. Übrigens ernennt in den USA, wo eine sehr klare Trennung zwischen Parlament und Regierung herscht, der Präsident einen Verfassungsrichter, was aber auch nicht heißt das dort keine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative herrscht. --2A02:908:1467:A460:B00D:905D:795F:C3F5 19:33, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Bundeswehr? Armee?[Quelltext bearbeiten]

wohin gehört die bitte? sie wird im artikel nicht erwähnt, wenn ich nichts übersehe... und der sache nach ist sie doch ein paradebeispiel von exekutive? --HilmarHansWerner 21:28, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Kapitalismus[Quelltext bearbeiten]

"Infolge der Eigentumsverhältnisse im (fortgeschrittenen) Kapitalismus, kommt es zunehmend zur Machtverlagerung hin zu privaten Unternehmen bzw. privaten Eigentümern. Der Staat handelt demnach häufig als exekutive Gewalt marktbeherrschender Unternehmen oder Personen, sodass nur bedingt von demokratisch legitimierten Entscheidungen gesprochen werden kann. Aufgrunddessen muss die Frage, ob die Gewaltenteilung in Deutschland gegenwärtig noch gegeben ist, in Betracht gezogen werden." Das kann man meiner Meinung nach in einem Diskussionsforum schreiben, aber nicht in einem Werk was als Lexikon gilt. Man sollte diesen Abschnitt wenigstens mit Quellen belegen. --188.100.228.51 19:30, 2. Jan. 2013 (CET)Beantworten

"Bundesregierung"?[Quelltext bearbeiten]

Wo führt die Bundesregierung denn Gesetze aus (außer vielleicht durch mittlerweile bestehende Weisungsbefugnis der EU an die Bundesregierung, bestimmte EU-Gesetze in Bundesrecht zu implementieren) bzw. sorgt durch die Verhängung und Durchführung von Sanktionen gegen konkrete natürliche oder juristische Personen für ihre Einhaltung? Besonders letzteres ist ja schließlich die eigentliche Definition der Exekutive, so daß uns im Politik- und GmK-Unterricht gesagt wurde, daß die Exekutive primär die Polizei ist, die Gesetzesbrecher der Judikative, also der rechtsprechenden Gewalt in Form der Gerichte zuführt. Die Bundesregierung ist dagegen Teil der Legislative, weil sie zusammen mit der Opposition in Bundestag und Bundesrat Gesetze erläßt. --91.11.41.206 06:20, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Und hier nochmal nach drei Jahren die Frage: Inwiefern ist die Regierung bitteschön nur: "ausführende Gewalt"? Der Blödsinn, der hier von diesem Artikel verzapft wird, behauptet im Grunde, daß die Regierung ein bloßer untergeordneter Erfüllungsgehilfe der Opposition wäre, die nämlich als einziger Teil der Legislative übrigbleibt, wenn man illegitimerweise die Regierung von der Legislative abzieht, wo sie nämlich tatsächlich hingehört. Es ist einfach nur hanebüchen, die Regierung zur Exekutive und damit zum bloßen Erfüllungsgehilfen der Opposition zu erklären, wie das dieser Artikel hirnverbrannterweise tut. Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich keine nachgeordnete ausführende Behörde, die springt, wenn die Opposition pfeift, verdammtnochmal! --79.242.203.134 18:39, 24. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Nachdem hier nun schon rund vier Jahre lang keinerlei Antwort oder Erklärung gekommen ist, muß man diese völlig Fehlleistung, die Bundesregierung zur bloßen: "Exekutive" herabzustufen, wohl als Ausfluß rechtsradikalen Gedankenguts von Reichsbürgern und Identitären betrachten, die uns was von: "mangelnder Souveränität Deutschlands", von einer: "BRD-GmbH" erzählen wollen, wo die Bundesregierung ein bloß ausführendes Marionettentheater: "unter nachwievor fortgeführter Besatzung durch die Alliierten" zum Zwecke der: "Umvolkung", der: "Deutschenvernichtung" usw. darstellt. Anders ist es nicht erklärbar, wie man ohne jede Quellen oder Belege zu dieser völlig wahnhaften Ansicht kommen kann, wonach die Bundesregierung eine bloß ausführende, weisungsgebundene Behörde wäre. --2003:71:4F40:3A23:D134:7647:9925:EA4B 03:40, 10. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Lehrer[Quelltext bearbeiten]

Sind Lehrer Teil der Exekutive? (nicht signierter Beitrag von 212.65.1.102 (Diskussion) 08:59, 20. Mai 2015 (CEST))Beantworten