Diskussion:Exhumierung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gesellschaft von Gelehrten in Abschnitt Geologie
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Exhumierung von Rudolf Heß[Quelltext bearbeiten]

Ein weiterer Eintrag bei den Beispielen.

Quelle: http://www.rautemusik.fm/news/45237/Wunsiedel-bald-Neonazi-frei/ (nicht signierter Beitrag von 84.128.39.150 (Diskussion) 21:08, 24. Jul 2011 (CEST))

Geologie[Quelltext bearbeiten]

Es gibt noch andere Bedeutungen. Der Begriff kommt auch in der Geologie vor, zum Beispiel Mineralienatlas.--Claude J 20:45, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde den geologischen Teil eher auslagern (nach Exhumierung (Geologie), da es sich ja um einenanderen Begriff handelt. Ist bisher aber ein bisschen knapp für einen eigenständigen Artikel ...--Gesellschaft von Gelehrten (Diskussion) 20:15, 21. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Exhumierung im Zuge eines Erb-, weil Vaterschaftsstreits[Quelltext bearbeiten]

Streit um Millionenerbe: Morddrohung, ORF.at vom 19.6.2014 Exhumierung von Richter beabsichtigt. --Helium4 (Diskussion) 15:57, 19. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Massengräber wurden exhumiert?[Quelltext bearbeiten]

einige beim Massaker von Katyn (1940) angelegte Massengräber wurden 1943 
von Wehrmachtseinheiten gefunden und propagandawirksam exhumiert.

Exhumiert werden Leichname, aber nicht Gräber. Werde ich mal umformulieren.--Voluntario (Diskussion) 20:52, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

erl.--Voluntario (Diskussion) 20:16, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

nochmal Geologie[Quelltext bearbeiten]

In der Geologie bezeichnet man unter Exhumierung den Vorgang,
dass Gesteine durch Hebung oder Erosion aus einer Tiefenlage
an die Erdoberfläche gebracht werden.

Die Formulierung ist etwas holprig und umständlich. Mein Vorschlag:

In der Geologie ist Exhumierung die Hebung oder Erosion
von Gesteinen aus einer Tiefenlage an die Erdoberfläche.

--Voluntario (Diskussion) 20:55, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

erl.--Voluntario (Diskussion) 20:17, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Leichenöffnung und Arzt[Quelltext bearbeiten]

Die Leichenöffnung (Obduktion) ist nicht dem Arzt zu übertragen,
welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat.

Der Satz unterstellt, dass nur Leichname von Kranken und zuvor von Ärzten Behandelten exhumiert werden. Es kommen leider auch gesunde Menschen zu Tode. Und wieso reden wir hier über die Obduktion? Das Thema ist die Exhumierung!

Er [der Arzt] kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen,
um aus der Krankheitsgeschichte Auskünfte zu geben.

Gilt denn die ärztliche Schweigepflicht nicht über den Tod hinaus?--Voluntario (Diskussion) 21:04, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten