Diskussion:Exmatrikulation

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

In Nordrhein-Westfalen ist die Exmatrikulation wegen Gewalttätigkeit bei der letzten Hochschulgesetzreform gestrichen worden. War ein besonderes Anliegen der Jusos... In anderen Bundesländern und auf Universitätsebene gibt es die Möglichkeit aber schon noch.

Das war auch bitter nötig, da die JUSOS und andere Linksradikale Gruppe bei den Studentenwahlkämpfe öfters mal die Fäuste sprechen lassn.77.130.45.196 20:50, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wer hat denn das behauptet? Andererseits wird man auf immer mehr Hochschulen für "verrückt" erklärt und zum Hochschulpsychologen geschickt, mit dem man reden muss. Das ist zumindest an unserer Hochschule so.

Warum steht im Weblink nur ein hessisches Gesetz? Sind die anderen Bundesländer weniger wert? -- 217.93.96.88 18:31, 26. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Neues Studium nach Zwangsexmatrikulation[Quelltext bearbeiten]

Leider stehen keinerlei Infos in der Wikipedia ob es möglich ist, nach einer Zwangsexmatrikulation nochmals mit dem selben Fach an einer Universität zu immatrikulieren. Fakten dazu? Würde den Artikel erweitern, weil dazu nur sehr schwammige/keine Infos im Netz zu finden sind.-- Wundi 13:15, 12. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Exmatrikulation nach 2 Jahren ohne Prüfungsnachweis[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird leider nur darauf verwiesen, dass diese Regelung lediglich in einzelnen Bundesländern greift. Wäre gut, wenn eine informierte Person diese Länder nennen könnte. Zumal mir persönlich Fälle bekannt sind von Personen, die in erster Linie beruflich tätig sind und nur formell eingeschrieben sind oder Scheinstudenten, die die Vorteile des Semestertickets zu schätzen wissen. Greifen bei dieser Regelung stets das Landeshochschulgesetz oder kann die Uni/FH eine solche Regel über die jeweilige Prüfungsordnung selber fassen?