Diskussion:Fährgerechtsame

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Unterschied zwischen Fährgerechtsame und Fährgerichtigkeiten[Quelltext bearbeiten]

In Peter Bläser: Eine Betrachtung zur Geschichte des Fährwesens zwischen Bad Godesberg und Niederdollendorf, Bad Godesberg 1992 heißt es auf S. 18: Das Fährregal ist aus dem Stromregal entstanden (Sandkaulen, Fährgerechtsame, S. 21). Es gehörte zu den niederen Regalien, den regalia minora oder Finanzregalien. Da es also nutzbar war, konnte es zur Ausübung übertragen werden. Der Erwerber erhielt eine Fährgerechtsame. Daneben gab es auch ursprünglich nicht vom Landesherren verliehene, weil seit unvordenklicher Zeit bestehende, Fährgerechtigkeiten und um eine solche handelt es sich in Niederdollendorf. Sie sind von den Fährgerechtsamen zu trennen. (Sandkaulen, S. 25; ferner Schmitz). Lässt sich bestätigen, dass mit Fährgerechtsamen und Fähgerechtigkeiten stets etwas unterschiedliches gemeint ist?--Leit (Diskussion) 16:41, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten