Diskussion:Fährhof (Naturschutzgebiet)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Holger1959 in Abschnitt Lage in Gemeinde(n) unklar
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Lage in Gemeinde(n) unklar[Quelltext bearbeiten]

in der NSG-Verordnung von 1976 steht drin, das NSG würde "in den Gemarkungen Hellwege und Sottrum" liegen.[1] Im Artikel stand drin, dass es nur in Hellwege liegen würde (Sottrum hab ich grade ergänzt).

Beim Blick auf aktuelle Karten mit Gemeindegrenzen liegt das Naturschutzgebiet (vergl. amtl. NSG-Karte[2]) aber ausschließlich in Sottrum. An der NSG-Fläche selbst hat sich seit 1976 offenbar nichts geändert. Gab es vielleicht eine Gebietsreform, die den Bereich nach NSG-Einrichtung 1976 berührt hat? Bis 1977 existierte noch der Altkreis Rotenburg, und vorher (1974) wurden einige der Gemeinden neu organisiert. wär schön wenn sich das Mal wer genauer angucken könnte. Holger1959 (Diskussion) 02:26, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten