Diskussion:Facharbeiterbrief

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Falk2 in Abschnitt DDR
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Begriff Prüfungszeugnis[Quelltext bearbeiten]

Bitte mal den letzten Abschnitt überprüfen und korrigieren. In einem handwerklichen Ausbildungsberuf habe ich nach bestandener Abschlussprüfung ein Prüfungszeugnis erhalten. Dieses scheint also nicht nur für kaufmännische Berufe zu gelten. StefanKutschmar 13:55, 19. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Welchen Sinn sollen jetzt diese 2 Sätze machen, die Benutzer W!B: fabriziert hat: „Der Facharbeiterbrief ist eine Urkunde, die den erfolgreiche berufsbildung in einigen Branchen bestätigt. Es entspricht dem Gesellenbriefe im Handwerk und dem Kaufmannsgehilfenbrief in Handelsberufen.“ – Da ist was „schief gelaufen“. --Horst bei Wiki (Diskussion) 19:57, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:22, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

DDR[Quelltext bearbeiten]

In der DDR wurde dem, der seine Gesellenprüfung bestanden hat, ein Facharbeiterzeugnis ausgestellt.

Sowenig richtig wie im übrigen deutschsprachigen Raum. Die Prüfung hieß mindestens seit den Siebzigern selbstverständlich Facharbeiterprüfung. Möglicherweise gab es im Handwerk auch offiziell Gesellen, aber nur dort. –Falk2 (Diskussion) 23:37, 15. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Facharbeiterbrief und IHK[Quelltext bearbeiten]

Die IHKs stellen nur noch Prüfungszeugnisse und keine Facharbeiterbriefe aus.