Diskussion:Fahrradanhänger/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 92.229.133.249 in Abschnitt Bewegungen des Anhängers
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Vorschriften

Es fehlt ein Hinweis darauf, welche Vorschriften für Kinderanhänger gelten. Oder darf man in einem großen Lastenanhänger (ausgelegt mit Decken) auch Kinder transportieren? Wahrscheinlich eher nicht. Mein Wunsch: Jemand, der sich auskennt, soll etwas über die Vorschriften in den Artikel schreiben bitte. --87.179.107.98 19:56, 20. Aug. 2008 (CEST)

Lastenanhänger dürfen nicht zur Personenbeförderung eingesetzt werden (§ 21 Abs. 2 Satz 4 StVO). --81.173.237.55 20:40, 17. Nov. 2009 (CET)
Seit 2013 in der STVO, steht auch im Abschnitt Rechtliches, Deutschland--Zwölfvolt (Diskussion) 15:01, 6. Mär. 2017 (CET)

Rechtliche Situation

Wieso wird für die Rechtslage in Deutschland §5 der östereichischen Fahrradverordnung herangezogen? In D gibt es keine Fahrradverordnung.

Es ist unklar ob das „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ als Empfehlung oder Vorschrift zu verstehen ist.
Die Maximalbreite von 1m gilt für Kleinkrafträder und Mofas.
Wenn nun als Zugfahrrad ein drei- oder gar vierrädiges Lastenfahrrad einfgesetzt wird könte entsprechend "drei und vierrädigen Kraftfahrzeugen" eine Breite von 2m möglich sein.
Woher stammt die Formel für die Anhängelast? §42 Abs.2 StVZO scheint es zu sein. Nun wieder die Frage wie mehrspurige Zugfahrräder betrachtet werden.
Bei gebremsten Anhängern besteht in Deutschland im Gegensatz zu Österreich keine praktisch relevante Gewichtsgrenze.

Völlig vernachlässigt wird hier die Beleuchtung des Anhängers. Es sind hierbei §66a und §67 StVZO §67 beschreibt allgemein die Beleuchtung von Fahrrädern. §66a fordert für breite Anhänger doppelte Reflektoren, sowie eine Begrenzungsleuchte nach vorn.

Aus §2 Satz 18 der Verwaltungsvorschrift zur StVO geht hervor, dass die Mindestbreiite für Radwege lediglich 1,5m beträgt. Das sollte man beim fahren mit breiten Anhängern beachten. Manchmal sind insbesondere ältere Radwege jedoch nur 40-50cm breit. §2 Satz 23 der VwV-StVO gibt jedoch in gewisser Weise einen Freibrief, mit entsprechend breiten Fahrrädern und Anhängern vom zu schmalen Radweg auf die Fahrbahn auszuweichen.

§21 Satz 1 erlaubt den Personentransport thooretisch auch in Lastenanhängern und Lastenfahrrädern: „"Besonderer Sitz" ist eine Vorrichtung, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt ist, als Sitz zu dienen, mag diese Zweckbestimmung auch nicht die ausschließliche sein. Geeignet ist eine Sitzgelegenheit nur dann, wenn man auf ihr sicher sitzen kann.“

Das wird auch von einer Kiste Wasser erfüllt, solage die Bordwände des Anhängers/Fahrrades als Rückenlehne hoch genug sind. (nicht signierter Beitrag von 2003:48:A6C:CE36:9088:9174:4EB5:4C78 (Diskussion | Beiträge) 19:50, 12. Mär. 2015 (CET))

Ich habe die offensichtlich falsche Anwendung des § 42 (2) StVZO aus dem Artikel entfernt. Dieser Paragraf gilt nur für Kraftfahrzeuge. R. Perske. (nicht signierter Beitrag von 37.24.132.116 (Diskussion) 01:30, 1. Mai 2015 (CEST))
Ich habe am 3. Mai 2014 ergänzende Angaben zu maximalen Abmessungen und zulässigen Gewichten eingefügt. Zunächst einmal kann ich verstehen, dass man sich nicht gern bei den Dimensionen seines Anhängers beschränken lassen möchte, aber den Text bei WP zu löschen, führt da nicht weiter.
Der Vorschlag, nach zwei- und mehrrädrigen Fahrrädern zu differenzieren, ist gut. Eine Löschung der Passage, die sich auf die am weitesten verbreitete Variante des Fahrrads bezieht, verbessert den Artikel nicht.
Ja, der § 42 (2) ist für Kraftfahrzeuge geschrieben. § 63 StVZO „Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften“ ergänzt allerdings: „Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend.“
Ich würde mich freuen, wenn wir den Artikel gemeinsam weiterentwickeln können. Sollte keine Diskussion zustandekommen, werde ich zumindest die von mir recherchierten Informationen in differenzierterer und besser belegter Form wieder in den Abschnitt einpflegen.-- (falsch signierter Beitrag von woron (Diskussion | Beiträge) 00:54, 2. Jun. 2015 (CEST))
Habe die aktuelle Rechtslage eingefügt. Alle Punkte dieser Disskusion sollten damit abgefrühstückt sein.--Frickelkönig (Diskussion) 21:30, 11. Mär. 2019 (CET)

Fahrradanhänger#Rechtliche_Situation

Teile der Ausführungen klingen wie eine Rechtsberatung. Das ist eigentlich nicht zulässig. Hier sollte mit Quellen und Zitaten gearbeitet werden um das so darzustellen. --Stanze (Diskussion) 15:33, 17. Apr. 2020 (CEST)

Ja, viel zu Paragraphen-lastig dieser Artikel. Und das wichtigste fehlt sogar: Bei den meisten Fahrrädern zählt die Masse des Anhängers und dessen Inhalt zum Systemgewicht dazu, üblich sind bei Fahrrädern von der Stange 110 bis 120 kg (steht in der Anleitung). Da verbietet sich der Anhängerbetrieb eigentlich von selbst.--AKK (Diskussion) 12:54, 24. Dez. 2020 (CET)
Nun Rechtliche Situation basiert auf §§. Tja nun.
Hab ergänzt, dass in Herstellerunterlagen Grenzen drin stehen können.--Frickelkönig (Diskussion) 00:26, 16. Mai 2021 (CEST)
Es sind doch einige Quellen (4 wenn ich richtig überflogen habe) angegeben. Was soll zitiert werden? Einfach die §§ in Volltext reinklatschen? Dann wird wieder zurecht bemängelt, der Artikel sei schwer verständlich. Welche Teile der Ausführungen meinst du genau? --Frickelkönig (Diskussion) 00:26, 16. Mai 2021 (CEST)

Entlastung des Rahmens bei Tiefdeichsel

"Fahrradrahmen wird statisch gänzlich entlastet.Trotzdem hat der Fahrradrahmen weiterhin dynamische Zusatzkräfte durch den Anhänger aufzunehmen. " wodurch besteht denn dann die Entlastung? ich streiche einfach mal "gänzlich" --Zwölfvolt (Diskussion) 19:09, 13. Okt. 2020 (CEST)

Ich denke gemeint ist: Im statischen Lastfall - bei stehendem Zug - muss der Rahmen keine Kräfte vom Anhänger aufnehmen, wohingegen während der Fahrt - im dynamischen Lastfall - schon noch Kräfte eingeleitet werden.--Frickelkönig (Diskussion) 23:46, 15. Mai 2021 (CEST)

Meine persönlichen Erfahrungen mit Hochdeichsel am Ebike

Ebike: Trekkingkrad von 2021 mit hydraulischen Scheibenbremsen, Mittelmotor 85nM Anhänger: Einachsiger Handkarren/Mofaanhänger/Fahrradanhänger (regional als "Erdbeerkarren" bezeichnet) von ca. 1950. Stammt von meinen Großeltern. Wurde von diesen knapp 35 Jahre lang als Marktkarren genutzt. Ursprünglich wurde der Anhänger mit einer Zapfen-/Bolzen-Kupplung an das Zugfahrzeug angehängt. Die Aufnahme am Zugfahrzeug war ein an der Sattelstütze angebrachter Ring. Ich habe dem Anhänger ohne nennenswerten Aufwand eine "Pfanne" zum Anhängen an die Kugelkopfkupplung des Ebikes spendiert. Gelände, in dem der Handkarren heute von mir am Ebike genutzt wird: Mittelgebirge, geteerte/betonierte Strecken. Erfahrungsbericht zum Gespann: Bis auf das Poltern des Karrens bei Bodenunebenheiten ist keine merkliche Beeinflussung der Fahrdynamik festzustellen. Die Breite des Karrens ist geringfügig größer als die Lenkerbreite des Ebikes. Abstand zu parkenden Autos ist somit kein Problem. Ein Riesenvorteil an dem System ist, daß ich sehr schnell den Anhänger an- und abkuppeln kann. Dauert nur ein paar Sekunden. --94.46.75.97 01:46, 12. Jun. 2022 (CEST) Zusatz nach neuem Kenntnisstand: Das Leergewicht des Anhängers beträgt 20kg. Zulässige Stützlast der Kugelkopf-Kupplung an der Sattelstütze beträgt 10kg. Durch vernünftige Verteilung des Ladeguts auf der Achse des Anhängers dürften etwa 50kg Zuladung drin sein. Als reiner Handkarren liegt die Zuladung etwa bei 150-200kg.--195.80.53.98 22:33, 18. Jun. 2022 (CEST)

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Fahrradanhänger“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen und Erfahrungen zum Thema gehören nicht hierher. --Geist, der stets verneint (Diskussion|meine Beiträge) 22:34, 18. Jun. 2022 (CEST)
Prinzipiell hat Du natürlich recht. Eventuell können jedoch Leser des Haupt-Artikels durch meinen Diskussionsbeitrag zusätzliche Informationen zum Thema gewinnen.
Handkarren-/Anhänger waren in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg das Transportmittel des "Kleinen Mannes". Anlass für meinen Beitrag ist die Verwendung alter Technik an einem hochmodernen Ebike sowie die Verwendung einer Hochdeichsel. Ein Anhänger mit Tiefdeichsel lässt sich nicht so leicht als Handkarren verwenden. --45.143.77.129 21:24, 20. Jun. 2022 (CEST)

Links

sind im Prinzip alle kaputt (nicht signierter Beitrag von 95.113.189.133 (Diskussion) 16:05, 8. Jun. 2013 (CEST))

Alle Nachweise auf Funktion geprüft, nach 9 Jahren sieht es nun ganz gut aus. Die Qualität und Aktualität sollten jedoch mal überarbeitet werden. --VECTR¹⁹³ONATOR (DISK) 20:03, 3. Jan. 2023 (CET)

Bewegungen des Anhängers

Eigentlich sollten Anhänger genauso leicht laufen wie gute Fahrräder. Manche Anhänger laufen aber deutlich schwerer, obwohl die Räder selber leicht laufen. Manche laufen gefühlt eine Schlangenlinie. Oder sie schaukeln auf und ab. Oder scheinen das Fahrrad auch beim Bergabfahren zu bremsen. Woran liegt das? Wie kann man das verbessern/verhindern? Gruss, --Markus (Diskussion) 00:31, 5. Jan. 2023 (CET)

Eigentlich! Worauf basiert die Behauptung? Persönliche Beobachtung? Eigentlich ist die Antwort trivial. Genau wie beim Fahrrad selbst: Reifentyp, Luftdruck, Reibung, Beladung. Bei einem zweispurigen Anhänger kann die Reibung zusätzlich dadurch erhöht sein, dass die Räder nicht parallel laufen. Daher auch Schlangenlinien. Das Wippen kommt durch eine zu weiche Deichsel und/oder falsche/zuviel Beladung. Alles Fahrdynamik-Gedöns. Das gilt für alle Straßenfahrzeuge. Bitte nicht solche Details in den Artikel drücken. Der ist schon zu lang und Wikipedia ist kein Ratgeber. --92.229.133.249 13:43, 12. Feb. 2023 (CET)