Diskussion:Fahrradmitnahme

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Klingt mir alles viel zu positiv. Wer schon mal mit dem Rad und Bahn unterwegs war, weiß um die vielen Probleme, die auftreten können (ICE, mangelhafte Ein- und Ausstiege, keine oder zu kleine Aufzüge, schlechte Aufhängemöglichkeiten im IC, zu kurze Umstiegzeiten und vieles andere mehr). --Dyrskar 07:20, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Demontierte Fahrräder[Quelltext bearbeiten]

Der folgende Satz scheint mir nicht korrekt:

Ungeachtet dessen ist es zulässig, nicht fahrbereite Fahrräder (demontiertes Rad etc.) als Traglast sowie zusammengeklappte Falträder kostenlos im ICE zu befördern

Heißt es doch in den Beförderungesbedingungen:

8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.

Somit ist auch für demontierte Fahrräder eine Fahrradkarte zu kaufen. Einzige Möglichkeit, dies meiner Meinung nach zu umgehen, ist, das demontierte Fahrrad in einer Tasche zu verstauen, so dass es nicht mehr als demontiertes Fahrrad, sondern als "Traglast" angesehen wird. (nicht signierter Beitrag von Jnns (Diskussion | Beiträge) 14:13, 25. Feb. 2021 (CET))[Beantworten]