Diskussion:Fahrsicherheitszentrum

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Die Probezeit liegt ja mittlerweile bei 4 Jahren. Werden aus diesen 4 Jahren dann 2 oder 3 Jahre?

Nein, die Probezeit beträgt normalerweise immer noch 2 Jahre und wird bei einem A- oder 2 B-Verstößten (siehe Bußgeldkatalog) um 2 Jahre verlängert. Maximal also auf 4 Jahre. War die Probezeit bereits um ein Jahr verkürzt, sind es 3 Jahre.--80.136.14.8 15:20, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Es ist übrigens nicht richtig, dass die meisten Fahrsicherheitstrainer ehemalige Motorsportler sind. Es sind vielmehr pädagogische Kenntnisse gefragt.--80.136.14.8 15:20, 13. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 06:14, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten