Diskussion:Fahrstraßenzugschlussstelle

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Dmicha in Abschnitt Durchfahrener Weichenbereich und Durchrutschweg
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Durchfahrener Weichenbereich und Durchrutschweg[Quelltext bearbeiten]

Die im Thema genannten Begriffe müssen noch beachtet werden. Der Durchrutschweg gehört auch zur Zugstraße, darf aber erst nach Halt des Zuges aufgelöst werden oder, wenn der Durchrutschweg bereits in einer folgenden Zugstraße gesichert ist (Durchfahrt). Auch die sogenannte Alttechnik hat überwiegend zugbewirkte Auflösungen des durchfahrenen Weichenbereiches. Gerade dort müssen die nachfolgenden Auflösehandlungen bezüglich des Durchrutschweges korrekt benannt sein. -Dmicha (Diskussion) 09:29, 31. Aug. 2023 (CEST)Beantworten