Diskussion:Fahrzeugführer

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Woelle ffm in Abschnitt BOS
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Fehlt[Quelltext bearbeiten]

Sämtliche andere Fahrzege wie Wasser-, Luftfahrzeuge etc. fehlen noch. Stichwort für die Schifffahrt Rudergänger (steuert, führt aber ein Wasserfahrzeug nicht) -- Matt1971 20:34, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Fahrerlehrer[Quelltext bearbeiten]

Es müßte noch kurz darauf eingegangen werden. Mein bescheidener Vorschlag:

Fahrlehrer sind Fahrzeugführer, obwohl sie das Fahrzeug nicht lenken und keine Fahrerlaubnis besitzen. Der Fahrschüler lenkt das Fahrzeug, der Fahrlehrer greift durch Anweisungen und Pedale für Gas und Bremse in das verkehrserhebliche Verhalten des Schülers ein.
-- Matt1971 20:34, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Definition von Fahrzeugführer außerhalb des Straßenverkehrsrechts[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Hier im Artikel wird ja die Situation bezogen auf das Straßenverkehrsrecht dargestellt, also Fahrzeugführer = Person mit unmittelbarer Gewalt über das Fahrzeug.

Eine Anregung von mir. Sollte man vielleicht auch Definitionen von "Fahrzeugführer" erfassen, die nichts mit dem Straßenverkehrsrecht zu tun haben? Bei Hilfsorganisationen (zumindest in dem Bereich des Deutschen Roten Kreuzes, wo ich tätig bin) ist es folgendermaßen. Einsatztaktisch wird die Fahrzeugbesatzung so bezeichnet:

- Person mit unmittelbarer Gewalt über das Fahrzeug = "Fahrer"

- derjenige, der im zivilen Leben "Beifahrer" genannt wird = "(Fahrzeug-)Führer" --> quasi "Chef" der Fahrzeugbesatzung/des Trupps

In diesem Sinne ... LG --Biller24 12:35, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Lenker[Quelltext bearbeiten]

Wer ist denn hier der Lenker? http://www.wir-sind-buesum.de/Projekte/Tretmobil/Meldorf-6.jpg
-- JMS 10:09, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Fahrlehrer ist nicht automatisch Fahrzeugführer[Quelltext bearbeiten]

Ich bin gerade die StVO und StVG durchgegangen habe aber keinen Hinweis gefunden, dass der Fahrlehrer als Fahrzeugführer gilt...im Gegenteil gilt als Fahrzeugführer derjenige, der die unmittelbare (!) Kontrolle über das Fahrzeug ausübt.

Wo ist also der Beleg für: "Nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht ist ein Fahrlehrer in Deutschland, der verantwortliche Fahrzeugführer, solange sein Fahrschüler noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis hat."

Gruß 84.168.173.210 17:20, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

(im Gesetz über das Fahrlehrerwesen übrigens auch nicht). Bleibt mutzumaßen, dass es nicht per Norm regelungsbedürftig ist. Also entweder Logik oder ständige Rechtsprechung. Habe mal beim Portal:Recht nachgefragt: Portal Diskussion:Recht#Fahrlehrer ist automatisch Fahrzeugführer? --77.4.88.112 19:36, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
§ 2 Absatz 15 Satz 2 StVG. Beste Grüße --Forevermore (Diskussion) 22:34, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

ÜA: Definition[Quelltext bearbeiten]

Hier wurde die gesamte Definition auf Landfahrzeuge geändert und der Pilotenabsatz entfernt. Damit bin ich ganz und gar nicht einverstanden. Verantwortliche aller Fahrzeugarten (auch Luft- und Wasserfahrzeuge) gehören dazu. Solche Bezeichnungen finden sich unter anderem in § 4 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, § 2 Luftverkehrs-Ordnung u.a. --Matt1971 (Diskussion) 14:41, 21. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Meines Erachtens ist ein Fahrzeug etwas Erdverbundenes. Luftfahrzeuge sind Flugzeuge oder Ballons. Wasserfahrzeuge sind Schiffe. --Forevermore (Diskussion) 17:07, 25. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
M.E. ist ein Fahrzeug jegliches Objekt, mit dem eine Fortbewegung stattfindet und damit ein Transport von Personen oder Gegenständen stattfindet oder dazu bestimmt ist. Bitte sei so gut und lies mal Luftfahrzeug (das sind nicht nur Flugzeuge oder Ballons). Wasserfahrzeug (das sind nicht nur Schiffe). --Matt1971 (Diskussion) 12:44, 5. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

So ich werde mich da mal ran setzen. Da ich aus der Luftfahrt bzw. BOS Orgamisation komme möchte ich herausstellen, dass es u.a. entscheiden seien kann ob man Fahrer bzw. Fzgführer ist. In beiden Bereichen hat das nämlich auch einen rechtlichen Hintergrund Stichwort Verantwortlichkeit...

Vielleicht ist ja dann noch jmd. da der das Ganze im Bereich Staßenverkehr bzw. Schiffahrt ergänzen kann.

92.194.107.177 01:24, 18. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wagenführer[Quelltext bearbeiten]

Wagenführer ist derzeit eine Weiterleitung hierher, die Bezeichnung wird hier jedoch nicht erwähnt. Scheinbar werden in der Schweiz zumindest Tram-Fahrzeugführer so genannt (BLT, BVB, Berufskunde-Verlag). Falls das stimmen sollte, sollte das im Artikel erwähnt werden, ansonsten die Weiterleitung direkt auf die andere Bedeutung (derzeitiger WLH) geändert werden. --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:17, 23. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

bin gleicher meinung. Der weiterleitungshinweis auf den artikel Max Adolf Wagenführer im artikel "fahrzeugführer" ist ohne sinn. Die weiterleitung von artikel Wagenführer auf artikel fahrzeugführer könnte man stehen lassen.--217.255.134.152 10:19, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wenn die Weiterleitung bleibt, muss aber auch der Weiterleitungshinweis bleiben. Oder heisst Max Adolf Wagenführer etwa nicht Wagenführer? --nenntmichruhigip (Diskussion) 21:29, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wagenführer ist hier in Mannheim und Ludwigshafen (und nicht nur in der Schweiz) durchaus der gängige und respektvollere Begriff für Straßenbahnfahrer, wobei das Unternehmen den Beruf neudeutsch lieber als Stadtbahnfahrer bezeichnet. Fahrer, die Bahn und Bus können, werden hier kurz als KOWA (KOM-Fahrer und WAgenführer) bezeichnet, darin kommt der Wagenführer also auch wieder vor. --LokleitungRN (Diskussion) 08:01, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
die besonderen bezeichnungen kann man in wagenführer bzw. fahrzeugführer ja erläutern. Der weiterleitungshinweis ist entbehrlich.--217.255.130.212 16:14, 25. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

BOS[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:W!B:, danke für deine Überarbeitung. Mir fehlt jedoch noch der Bereich BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Hier ist nicht der "Lenker" der Fahrzeugführer, sondern der "Rechtssitzer", also zum Beispiel bei der Feuerwehr der Einheitsführer -> Taktische Einheit--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 08:35, 10. Dez. 2019 (CET)Beantworten

??Benutzer:Woelle ffm hab ich ebenda in den abschnitt #Straßenverkehr verschoben, da derselbe sachverhalt wie beim militär (was schon dort stand), und sowieso nur straße (die feuerwehr fährt weder bahn, noch fliegt sie ;).
man könnte allenfalls den allen verkehrsektoren gemeinsamen sachverhalt lenker/truppführer (BOS), fahrer/kommandant (mil.), lokführer/zugführer, steuermann/kapitän, pilot/kopilot, wie auch – ebenfalls für alle – auszubildender/lehrer, in einen gemeinsamen abschnitt verfrachten – was dem artikelinhalt sowieso irgendwie angemessener wäre, die spezifischen details stehen eh in den jeweiligen spezialartikel dazu im kontext nochmals --W!B: (Diskussion) 00:22, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Habe mal die Klammer aufgelöst ....--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 12:43, 13. Dez. 2019 (CET)Beantworten