Diskussion:Fahrzeugrecycling

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.145.241.227 in Abschnitt Altautoentsorgung
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Altautoentsorgung[Quelltext bearbeiten]

Leider werden nun schon seit vielen Jahren 85 % aller Altfahrzeuge aus deutscher Entstehung exportiert, die deutsche Automobilrecyclingbranche liegt brach. In diesem Bereich wären ca 250000 Arbeitsplätze möglich ( nach vorsichtiger Prognose ), der jährliche Rohstoffverlust ist katastrophal. Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde nun allen europäischen Behörden eine Handhabe zur Behebung dieses Zustands gegeben. Jedes Fahrzeug, welches nicht mehr seinem eigentlichen Zweck dienen kann, nämlich der Beförderung von Personen, ist ab nun als Abfall zu bewerten. Ein Kraftfahrzeug muss im gesamten Gebiet der Europäischen Union eine gültige HU - Plakette besitzen um am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen. Alle Kraftfahrzeuge ohne gültige HU - Plakette können also definitiv nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen, nämlich der Beförderung von Personen oder Gütern. Demzufolge sind alle Kraftfahrzeuge ohne Strassenzulassung in erster Linie als Abfall zu betrachten. Historisch relevante Fahrzeuge müssen nach § 23 StVZO zugelassen werden. Für alle anderen, nicht zugelassenen Fahrzeuge gilt das Abfallrecht. Alle Kraftfahrzeuge ohne amtliche Zulassung bzw ohne Prüfbescheinigung durch ein amtlich zugelassenes Institut sind von den staatlichen Behörden als Abfall zu behandeln. Sollte der jeweilige Besitzer dieses Abfalls diesen in seinem Besitz behalten wollen, muss er eine entsprechende Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nachweisen. (nicht signierter Beitrag von 84.145.241.227 (Diskussion) 22:41, 9. Aug. 2013 (CEST))Beantworten