Diskussion:Fakultatives Referendum

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2001:1715:4E31:2CE0:2C20:4CA3:9A80:20BD in Abschnitt Bilder von Volksabstimmungen gehören nicht hier hin
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vom Volk beschlossene Gesetzen[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe im 2. Absatz folgende Formulierung nicht und halte sie für falsch: ...die Möglichkeit, Beschlüsse des Parlaments zu vom Volk beschlossenen Gesetzen auf dem Weg eines fakultativen Referendums in einem Volksentscheid überprüfen zu lassen. Es sollen doch vom Parlament beschlossene Gesetze überprüft werden? --Necki (Diskussion) 07:35, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo, doch das ist inhaltlich richtig, aber die Regelung ist etwas tricky. In Hamburg ist es so, dass fakultative Referenden nur zu Parlamentsbeschlüssen zugelassen sind, die ein Gesetz betreffen, das zuvor in einem Volksentscheid angenommen wwurde. Zu allen anderen Parlamentsbeschlüssen ist es nicht möglich ein fakultatives Referendum zu ergreifen. Der Hintergrund ist das Hamburger Wahlrecht, welches 2004 durch einen Volksentscheid geändert wurde. Der damals alleinregierenden CDU passte das vom Volk beschlossene Wahlrecht nicht in den Kram, weswegen sie 2006 gegen die Stimmen der Opposition, und bevor das geänderte Wahlrecht auch nur ein einziges Mal zur Anwendung kam, im Alleingang Änderungen beschloss. So etwas hatte es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben (sensible Fragen wie Wahlrecht beschließt man in Deutschland traditionell im Konsens) und entsprechend waren ziemlich viele Hamburger stinksauer auf die CDU. Ähnlich hatte sich die CDU bereits bei der Frage des Verkaufs der städtischen Krankenhäuser verhalten: das Volk stimmte im Entscheid gegen einen Verkauf, die CDU verkaufte anschließend trotzdem. Vor diesem Hintergrund gab es dann ein Volksbegehren zur Schaffung eines fakultativen Referendums. Da es das seinerzeit nirgends in Deutschland gab und es auch den anderen Parteien zu weit ging, bechränkte man das fakultative Referendum auf Änderungen an vom Volk unmittelbar beschlossene Gesetze. Ich hoffe mit dem Hintergrund wird der Satz klarer. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 21:52, 6. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:51, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es wirklich, dass in allen Ländern die Landtage Referenden beschließen können? In der Verfassung Niederösterreichs konnte ich eine betreffende Bestimmung nicht finden, lediglich das von Volk oder Gemeinden eingeleitete Referendum (dort "Einspruch" genannt), beschrieben in Artikel 27 und 28 der Niederösterreichischen Landesverfassung. Vielleicht noch ein Hinweis darauf, dass die in Oberösterreich von der Einführung der Volksabstimmung 1991 an vorgesehenen vom Volk ausgehenden Referenden 2002 im Zuge einer Verfassungsänderung wieder abgeschafft wurden. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 00:42, 7. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Bilder von Volksabstimmungen gehören nicht hier hin[Quelltext bearbeiten]

Alls Bilder in diesem Artikel stammen von Volksabstimmung und das wäre der Artikel: Volksabstimmung (Schweiz). Hier sollte z.B. ein Foto von einem Bogen zur Unterschriftensammlung oder ein Bild von Unterschriftensammler für eine Referendum eingefügt werden. --2001:1715:4E31:2CE0:2C20:4CA3:9A80:20BD 12:32, 20. Mär. 2022 (CET)Beantworten