Diskussion:Fall Hirsi

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Carolin in Abschnitt Schadensersatzzahlung 15.000 "pro Person"
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Schadensersatzzahlung 15.000 "pro Person"[Quelltext bearbeiten]

Von vornherein beim Anlegen des Artikels habe ich u.a. folgenden Sachverhalt recherchiert und in den Artikel eingefügt:

Am 19. Januar 2012 wurde Italien zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 330.000 Euro sowie zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt. Da zwei der Kläger zwischenzeitlich bei einem anderen Versuch der Überquerung des Mittelmeers ums Leben gekommen waren, entsprach das 15.000 Euro pro Person. (Einzelnachweis: EU/Italien: Stärkung des Flüchtlingsschutzes auf hoher See. Bundeszentrale für politische Bildung, 1. März 2012, abgerufen am 25. April 2015.)

Allerdings ist mir nicht klar, wie es kommt, dass diejenigen zwei der 24, die beim erneuten Versuch umkamen, genauer gesagt ihre Familienmitglieder o.ä. als eventuelle Erben, nicht mitzuberücksichtigen waren. Falls jemand die Erklärung hierzu weiß oder nachrecherchieren kann, wäre das dem Artikel ggf. dienlich, da der Satz diese Frage ja geradezu provoziert. --Carolin (Diskussion) 11:52, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten