Diskussion:Fallrecht

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Was ist das denn? Bis auf den ersten Satz ist das doch nur unverständlich und nichtssagend. -- Alkibiades 17:56, 16. Jun 2005 (CEST)

Beispiele aus der deutschen Praxis[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel sidn die FRAG- und die Mephisto-Entscheidung genannt. Wo ist da der rechtsetzende Charakter?? Der Maßstab für die Beurteilung diese Fälle wurde nicht durch die Gerichte kreiert, sondern durch den Gesetzgeber, es handelt sich damit nicht um Case Law. --CJB 21:40, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Rechtsfälle[Quelltext bearbeiten]

Es erstaunt mich (als nicht-Jurist) dass dieser Artikel nicht das Wort "Rechtsfall" erwähnt und auch dass Rechtsfall noch kein eigenen Artikel hat. Obwohl dieser Artikel behauptet, dass Fallrecht in Deutschland nicht stattfindet, gibt es ja deutsche Sammlungen (Archive, Datenbasen) über Rechtsfälle. Wahrscheinlich haben diese eine Rolle zu spielen. Oder? Wer die Juridik versteht, konnte es gern erklären. --LA2 10:28, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]


Unsinn??[Quelltext bearbeiten]

Was soll dieser Satz? Es ist doch gerade nicht dem germanischen Recht immanent, dass es Analogien verwendet. Das ist doch gerade das case law, das im common law praktiziert wird. Oder hab ich da in Rechtsvergleichung geschlafen ?

"Im germanischen Rechtssystem (?????????????? das muss doch anglo-amerikanisch heißen, oder ?????) wurden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits abgeurteilte, Fälle herangezogen, um daraus Urteilsmaxima für den aktuellen Fall zu gewinnen". -> Es ist doch gerade das common law das Recht aus den rationes decidendi schöpft.

-- Schnubbi2583 22:18, 20. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]