Diskussion:Fallschirmaufklärer Kompanie 17

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Matthias Hake in Abschnitt Aufträge der Fallschirmaufklärungskompanie 17
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Aufträge der Fallschirmaufklärungskompanie 17[Quelltext bearbeiten]

"Bei der Gründung der Einheit als Fallschirmgrenadier Kompanie 17 wurden dieser Einheit zwei Aufträge zugeteilt. Der erste Auftrag waren Verdeckte Operation hinter den feindlichen Linien oder im vom Gegner besetzten Territorium." - ich wußte ja gar nicht das die Schweizer Armee ihren Soldaten kriegsvölkerrechtlich verbotene Aufträge übertragen hat zu Zeiten des Kalten Krieges und das dann auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland - siehe an. Vielleicht mag ja einer der Schweizer hier mal Stellung dazu nehmen. Das die Kompanie hin und wieder "früher" uneingeladen im Schwarzwald trainiert hat, war ja bekannt. was heute allerdings nicht mehr zumindest uneingeladen geht - gut das wir sie getroffen haben. Matthias Hake (Diskussion) 18:23, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

wieso soll es kriegsvölkerrechtlich verboten sein, wenn Einheiten der Schweizer Armee im Falle eines Angriffs auf die Schweiz im besetzten Territorium agieren? -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 18:33, 1. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
schau dir bitte mal die definition von verdeckte operation an. es kann wohl kaum sein das die schweizer armeeführung und der bundesrat ihren soldaten befehlen wollen zivil oder feinduniformen anzuziehen um eine verdeckte operation nachrichtendienstlicher art durchzuführen. nicht wahr. das das vermutlich als auftrag wirklich so formuliert wurde vor 30 40 jahren kann ich mir allerdings auf grund der grundsätzlichen einstellung durchaus vorstellen. Matthias Hake (Diskussion) 10:41, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten