Diskussion:Falschgeld

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von SchmiAlf in Abschnitt Zahlen zum Falschgeldumlauf
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Zählmaschinen?[Quelltext bearbeiten]

Ich sehe nicht den Zusammenhang zwischen der genauen Funktion (und Benennung der Einzelteile) von Zählmaschinen mit dem Thema des Artikels. Klärt mich auf. --62.245.161.97 19:34, 8. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dito, sieht für mich nach Überresten von payed edits aus. Ich lösch' die Produktbezeichnungen, falls niemand Einwände hat. --94.222.14.73 12:22, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Zum der Änderung von Benutzer:213.6.90.97 (17:35, 29. Jul 2004) im Absatz Banknoten: Wenn Falsifikate "auch von geschultem Fachpersonal der Bundesbank etc. ... nicht erkannt werden können", kann man nicht wissen, dass es Falsifikate sind. Oder gibts noch eine übergeordnete, besser ausgebildete Instanz? --Markus 11:25, 10. Nov 2004 (CET)

"BMW-Effekt"? Der Begriff ist mir unbekannt, konnte auch nichts darüber finden, ist vermutlich falsch.

Bitte Folgendes zu einem Satz komplettieren:

„Halbautomaten die Scheine automatisch aus kompletten Geldpäckchen vereinzeln, durch 8 Sensoren steuern und zu kompletten Päckchen wieder komplettieren.“ -- Peter, 80.136.207.87 12:11, 27. Apr 2005 (CEST)

Hab den ominösen BMW-Effekt rausgenommen - wer mehr weiss kann ihn ja wieder adden, dann aber bitte mit Erklärung. ecki 3. Jul 2005 17:55 (CEST)

Schweizer Falschgeldaufkommen: Zahlen widersprüchlich[Quelltext bearbeiten]

Irgendwas stimmt mit den Zahlen über das Falschgeldaufkommen in der Schweiz nicht. Laut Artikel wurden 2003 21.527 Noten im Wert von 18 Mio. Franken sichergestellt - dann hätte die durchschnittliche gefälschte Note einen Wert von ca. 836 Franken, was mir recht hoch erscheint... Weiterhin sind Zahlen über die Anteile der einzelnen Notenwerte zu finden; wenn ich damit nachrechne, komme ich insgesamt auf einen Wert von nur ca. 2 Mio Franken! Wahrscheinlich ist entweder der Gesamtwert von 18 Mio. Franken falsch oder die Anzahl von 21.527 gefälschten Scheinen.

Hi, gut wenn du es kritisch beurteilst. Vielleicht kannst du es besser nachvollziehen, wenn du [1] (PDF) nachguckst --Filzstift 08:14, 3. Nov 2005 (CET)

Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht...[Quelltext bearbeiten]

Während in der Bundesrepublik bzw. vorher im Dt. Reich darauf stand:

"Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und sie in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus/Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."

stand in der "DDR" (vgl.: http://www.bundesbank.de/bibliothek/images/ddr/200_ddrm_1985_rs.jpg )

"Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft, um sie in Verkehr zu bringen, wird bestraft.

Das könnte vielleicht berücksichtigt werden, wenn man ganz Deutschland erfassen will und in gewisser Weise ist das wohl auch aufschlußreich über das Rechtsverständnis und zumindest subjektiv für mich interessant. Ich persönlich erinnere mich da an eine Szene mit Gustl Bayrhammer als Kommissar Veigl im Tatort, wo darauf angespielt wird. Vielleicht kann das jemand auch von juristischer seite beurteilen, als Nichtjurist traue ich mir das nicht zu, insbesondere deshalb nicht, weil ich vermute, daß sich der Unterschied durch den Passus "der Versuch ist strafbar" im Strafgesetzbuch relativieren könnte. -- 84.166.160.161 21:32, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Die Textänderung "Zuchthaus" -> "Freiheitsstrafe" erfolgte erst 1969 (mit der Abschaffung der Zuchthausstrafe) ! (Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Mark ). (nicht signierter Beitrag von 92.74.230.217 (Diskussion) 19:03, 8. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Drucken[Quelltext bearbeiten]

Interessant ist auch, das man Euro Scheine nicht einfach einscannen und drucken kann. Der Drucker gibt lediglich einen Ausschnitt des Geldscheines mit einer .eu Internetadresse wieder. M.f.G. --92.196.23.38 12:30, 11. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dies liegt an den Omron-Ringen, deren Muster von Scannern erkannt wird.--SchmiAlf (Diskussion) 11:33, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Zahlen zum Falschgeldumlauf vs. Banknoten[Quelltext bearbeiten]

Ahoi, ich habe gerade die Zahlen zum Falschgeldumlauf in Deutschland aktualisiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Zahlen zur Schweiz nicht ordentlich mit Fußnoten belegt sind, die einzige Fußnote funktioniert zudem nicht. Außerdem sind die Abschnitte "Zahlen zum Falschgeldumlauf" und "Banknoten" redundant. Vielleicht wäre es sinnvoll den Abschnitt zum Falschgeldumlauf wegzulassen und das bei nur "Hartgeld" und "Banknoten" abzuhandeln? Calculon79 16:31, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Warum?[Quelltext bearbeiten]

Mir fehlt hier die nichttriviale Ausführung, warum genau Geldfälschung unter Strafe steht, also welche volkswirtschaftliche oder sonstige Folgen damit unterbunden werden sollen. --- Cocker :wq 13:11, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Echt? Ich halte die für trivial. --mfb (Diskussion) 17:35, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Nunja, es ist beispielsweise nicht verboten, in den entsprechenden Kulturen Muschelgeld selbst zu sammeln, oder sich im Goldstandard Münzen prägen zu lassen aus selbstgeschürftem Gold oder Omas Ohrringen, oder eigene Kamele nachzuziehen, um damit zu bezahlen. In all diesen Fällen ist es nicht verboten, selbstproduziertes Geld in Umlauf zu bringen. Was also ist der fundamentale Unterschied zu unserem Fiatgeldsystem, sodass hier Geld nicht selbst produziert werden darf? Angenommen, jemand könnte _perfekte_ Fälschungen erzeugen. Hätte irgendjemand einen Nachteil dadurch? Wo wäre der Unterschied zu dem Giralgeld, welches durch Kreditvergabe erzeugt wird? (Speziell im Falle der staatlichen Kreditaufnahme, welche niemals getilgt wird und somit auf Dauer im Kreislauf verbleibt). Vor diesem Hintergrund frage ich mich als unbedarfter Leser des Artikels Falschgeld: Also warum genau ist das jetzt verboten? --- Cocker :wq 13:54, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
In all den Fällen, in denen es legal ist, ist das Geldstück selbst wertvoll und schwer herzustellen. Wer es herstellt, schafft also tatsächlich Wert. Bei Euros etc. ist das nicht der Fall - mehr Euros führen nicht zu mehr Wert, sondern nur zu Inflation. Durch das Fälschen von Euros verlieren also alle Euroscheine bei anderen einen kleinen Bruchteil ihres Werts. Und deswegen ist Fälschen verboten. --mfb (Diskussion) 19:24, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Sorry, wenn ich nicht locker lasse, aber meine elementare Frage wird weder durch Deine Antwort, noch (was viel wichtiger ist) durch den Artikel beantwortet. Inflation wäre ein zu vernachlässigend kleiner Kollateralschaden (vergleichbar mit dem geringfügigen Einzelanteil an der Luftverschmutzung beim Autofahren). Noch dazu hat selbst die staatliche Geldpolitik eine Zielinflation größer Null um beispielsweise die Wirtschaft anzukurbeln. Mit meinem angenommenen (wohlgemerkt) perfekten Falschgeld würde ich ebenso die Wirtschaft etwas ankurbeln (zum Beispiel Handwerker bezahlen), was ja kein Nachteil sein kann. Was, wenn ich mit dem Falschgeld Kapitalerträge erziele und die ursprüngliche Summe anschließend wieder aus dem Verkehr ziehe? Mir fehlt im Artikel einfach die nichttriviale ("Weil es eben so ist") Begründung, warum genau das verboten ist. Ich bin mir sicher, dass sich jeder diese Frage stellt, sobald er näher über Falschgeld nachdenkt. Ich finde leider dieses Video nicht mehr, in dem ein Wirt einen echt erscheinenenden 1000-Euro-Schein findet, damit Schreinerarbeiten bezahlt, der wiederum einen Mantel für kauft, und so weiter, bis der Schein wieder beim Wirt ankommt. Die Bank vernichtet den Schein schließlich, keiner hatte einen Schaden, aber viele Umsatz und Arbeit. (Völlig in Analogie zur kreditbasierten Buchgeldschöpfung und anschließenden -vernichtung durch Kredittilgung). Und wenn, wie Du schreibst, ausschließlich ein Fiatgeldsystem (wie das unsere) durch Falschgeld angreifbar ist, dann ist das doch eine Erwähnung samt Erklärung im Artikel wert, oder etwa nicht?. --- Cocker :wq 17:10, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Der Gesamtschaden wäre nicht vernachlässigbar, sondern so groß wie die Falschgeldmenge, die du ausgeben würdest.
"Was, wenn ich mit dem Falschgeld Kapitalerträge erziele und die ursprüngliche Summe anschließend wieder aus dem Verkehr ziehe?" -> Kredit aufnehmen?
Das Video (kenne ich als Textform) ist ganz witzig, tatsächlich könnte der Wirt das aber mit jeder beliebigen Geldmenge machen. Mit einem Cent wären nur die nötigen 10000 Umläufe unpraktisch. Aber mit bargeldlosen Transaktionen wird nichtmal der Euroschein benötigt, um solche Kreisschulden auszugleichen. Keiner braucht Geldscheine, um Schulden zu begleichen, wenn er gleichzeitig Guthaben an anderer Stelle hat. --mfb (Diskussion) 13:26, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die Gründe stehen in der Gesetzesbegründung für die Geldfälschung. Danach sollen die mit Strafe bedrohten Tatbestände der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Geldverkehrs dienen. Wer nämlich unbewusst Falschgeld in Händen hat, kann damit nicht bezahlen, wenn dem Annehmenden die Fälschung auffällt. Falschgeld ist regelmäßig wertlos und kein Zahlungsmittel. Damit Dir diese Zweifel abgenommen werden, gibt's die Strafandrohung. Außerdem sind mit Falschgeld auch Betrugshandlungen verbunden, denn der Annehmende wird über die Wertlosigkeit getäuscht. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 11:39, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Zahlen zum Falschgeldumlauf[Quelltext bearbeiten]

Ich bin da mitten drin ausgestiegen: erst bei der EZB "Tendenz steigend", dann in D seit 2011 rückläufig, dann in D doch seit 2011 Zunahme um 6.4%. --Michael Schumacher (Diskussion) 19:40, 11. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass die Regierung große Mengen an Falschgeld in Umlauf bringt , um bei den Bürgern und Konsumenten im Umgang mit Bargeldzahlungen, Unsicherheit und Angst zu schüren. Man möchte hier im Vormarsch für bargeldlosen Zahlungsverkehr; Bargeld unpopulär darstellen. Genau wie die Abschaffung des fünfhunderteuro Schein. Den Bürger kontrollieren und bevormunden. Regierungen und ihre Gewaltorgane kann man nicht trauen. Dr. Hans-Peter Meiß Menschenrechtler Aachen.

Die erste Behauptung, dass Regierungen Falschgeld in Umlauf bringen, ist eine Verschwörungstheorie und entbehrt jeglicher sachlichen Fundierung. Die Förderung der bargeldlosen Zahlungen (und säen von Misstrauen gegen Bargeld) ist allerdings durchaus verbreitet, vor allem von Banken und Kreditkartenfirmen, die an jeder einzelnen Transaktion verdienen möchten. Dies ist auch die Geschäftsbasis von PayPal, Google Pay, Apple Pay und Klarna sowie ehemals von Wirecard. Auch das Argument, dass bargeldlose Bezahlung dem Schutz vor Covid-Infektion dienen soll, ist nur vorgeschoben. --SchmiAlf (Diskussion) 11:36, 25. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

"Durch Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen (z. B. Wasserzeichen, Sicherheitsfäden und Hologramme) versuchen die Zentralbanken Geldfälschung zu unterbinden."

Wird durch die Verwendung von Sicherheitsmerkmalen nicht lediglich das Aufspüren von Falschgeld erleichtert? Die Herstellung von Falschgeld lässt sich damit imho nicht unterbinden. --Tobias1983 Mail Me 22:26, 5. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Diese Maßnahmen herzustellen ist schwer. Wenn es dem Fälscher gelingt ein Hologramm zu erschaffen (dies ist technische schwer) ist das Geld nicht als falsch erkennbar. Wenn es dem Fälscher nicht gelingt as Hologramm zu erschaffen, ist das Falschgeld nutzlos. (nicht signierter Beitrag von 77.6.211.241 (Diskussion) 15:21, 20. Dez. 2014 (CET))Beantworten

herschende Meinung?[Quelltext bearbeiten]

"Dagegen ist herrschende Meinung, dass Phantasiegeld (Beispiel: 700-EUR-Schein) in Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Währung unter die Strafbarkeit der Geldfälschung fällt."

Was bitte ist denn die "Herschende Meinung" und wer legt die fest? (nicht signierter Beitrag von 95.119.227.73 (Diskussion) 18:15, 21. Dez. 2014 (CET))Beantworten

It's a wiki: siehe Herrschende Meinung --Neun-x (Diskussion) 12:56, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Dies passt nicht zusammen mit 0-Euro-Schein -- Matthias (Diskussion) 18:50, 26. Dez. 2018 (CET) --Beantworten

Deutschland 1948 - 1967[Quelltext bearbeiten]

Aufsatz: Der Falschgeldanfall in der Bundesrepublik seit der Währungsreform. In: 'Monatsberichte der Deutschen Bundesbank - Dezember 1967]. Wäre schon, wenn ein Interessierter (m/w) gelegentlich daraus etwas in den Artikel einarbeiten würde. --Neun-x (Diskussion) 12:56, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

unklarer satz...[Quelltext bearbeiten]

'Beim Inverkehrbringen erfüllt nach der Rechtsprechung entgegen dem Wortlaut "als echt" auch die Weitergabe an eine eingeweihte Mittelsperson zum Zwecke des Einschleusens in den Zahlungsverkehr den Tatbestand.' - 'entgegen dem Wortlaut "als echt"'? sorry, ich fürchte, das ist nicht nur mir unklar... bitte an die fachleute: immer in die puschen eines laien versetzen, dann formulieren...! danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 20:23, 26. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

"Umgang mit gutgläubig angenommenem Falschgeld" - Abschnitt zu diesem Thema fehlt...[Quelltext bearbeiten]

Es wird in dem Artikel keinerlei Hinweis auf das durchaus in der Praxis nicht unwesentliche Thema gegeben, was man als Normalbürger zu tun hat, wenn man gutgläubig Falschgeld angenommen hat, dann aber, z.b. beim Zählen, entdeckt, dass es sich um Falschgeld handelt... Aus Erzählungen weiß ich, dass man auf einer Bank mit Strafe bedroht wird, wenn man solches Falschgeld abgeben will... Die Konsequenz wird doch wohl nicht sein, dass man Falschgeld klammheimlich vernichten muss... Dadurch ginge kriminologisch wertvolle Informationen verloren. Ferner bleibt die Frage offen, ob derjenige, der Falschgeld gutgläubig angenommen hat, am Ende auch den Schaden hat...? Was also ist mit nachträglich entdecktem Falschgeld zu tun? Hierzu bitte eine klare Aussage! Danke schön! --HilmarHansWerner (Diskussion) 20:30, 26. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Wer Falschgeld annimmt, bleibt zunächst auf dem Schaden sitzen. Er könnte Regressanspruch nur bei demjenigen stellen, der ihm die Blüte angedreht hat. Wenn er es gutgläubig angenommen hat, dann muss er auf jeden Fall zur Polizei gehen, damit die Herkunft nachverfolgt werden kann. --SchmiAlf (Diskussion) 11:36, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Straftat nur bei Schaden.[Quelltext bearbeiten]

Straftatbestände liegen bei der Reproduktion nur bei dem Versuch vor, mit dem so erzeugten »Geld« einen Betrug zu voll ziehen.

So sind auch alle Arten von Kriegswaffenmechaniken erlaubt zu besitzen, solange sie keine Funktion einnehmen. Und hier ist echte Gefahr im Verzug, wenn man mit Einschrauben des Schlagbolzen ein voll funktionstüchtiges Grosskaliber Sturmpräzisionsgewehr erhält

Staatsformen die bei künstlerischen Verfahren Straftaten induzieren, sind rechtsungültige Diktaturen und Artikel 20(4) des Grundgesetzes berechtigt gegen diese zur Abwendung jedwede Form der Gewalt.

Das gilt auch bei der rein künstlerischen Erfassung nicht sittenkonformer Erotik, diese kann keinen Straftatbestand erfüllen, wohl aber der Jugendgefährende Charakter einer Folterdarstellung in sexuell analbezogener Pose, wie der beim Kruzifix zur Huldigung der Analgeburt Elohim Abraham.

Richtig ist, das mit der Vorbereitung des Falschgeldes ein dringender Tatverdacht auf in Umlaufbringung besteht, fälschbares Geld in Umlauf zu bringen ist aber der erste Straftatbestand des Staates, er verleitet also zur Betrugsstraftat, die ja kein echtes Verbrechen ist, rein aktualmoralisch. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E729:B47D:F02B:ECA7:715:28B3 (Diskussion) 17:10, 24. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Dies ist eine sehr schräge Argumentation. Alleine das Kopieren/Nachmachen von Geld ist bereits eine Straftat, auch im stillen Kämmerlein mit einem privaten Drucker oder Kopierer. --SchmiAlf (Diskussion) 11:40, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten