Diskussion:Familienlastenausgleichsfonds
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von PutzfetzenORG in Abschnitt Bezug der Familienbeihilfe bis maximal zum X. Lebensjahr - Beleg fehlt
Bezug der Familienbeihilfe bis maximal zum X. Lebensjahr - Beleg fehlt[Quelltext bearbeiten]
Könnte jemand juristisch bewanderter bitte das entsprechende Gesetz/Paragrafen als Beleg anführen. Fein, wenn zusätzlich noch noch der Link zur elektronischen Form angegeben wird. Danke. --PutzfetzenORG 16:54, 18. Feb. 2011 (CET)
Verwalter der FLAF Mittel[Quelltext bearbeiten]
Nach meiner Information ist nicht das Finanzministerium, sondern das BMWFJ für die Verwaltung der FLAF Mittel zuständig. (nicht signierter Beitrag von 192.26.237.11 (Diskussion) 10:06, 14. Okt. 2010 (CEST))