Diskussion:Familienlastenausgleichsfonds

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Bezug der Familienbeihilfe bis maximal zum X. Lebensjahr - Beleg fehlt[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand juristisch bewanderter bitte das entsprechende Gesetz/Paragrafen als Beleg anführen. Fein, wenn zusätzlich noch noch der Link zur elektronischen Form angegeben wird. Danke. --PutzfetzenORG 16:54, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Verwalter der FLAF Mittel[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Information ist nicht das Finanzministerium, sondern das BMWFJ für die Verwaltung der FLAF Mittel zuständig. (nicht signierter Beitrag von 192.26.237.11 (Diskussion) 10:06, 14. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten